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Bamberger: Bedenken gegen geplantes SWIFT-Abkommen mit den USA
"Gegen das geplante Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen) bestehen erhebliche Bedenken", betonte heute Justizminister Heinz Georg Bamberger. Mit diesem Thema befasste sich heute der Bundesrat. Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer heute gefassten Entschließung aufgefordert, dem geplanten SWIFT-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union im Rat nur zuzustimmen, wenn die verfassungsmäßigen Anforderungen gewahrt sind. Hintergrund ist, dass die EU-Ratspräsidentschaft zurzeit ein Abkommen aushandelt, dessen Inhalt die Weitergabe von Zahlungsdaten an die USA und deren weitere Verwendung für Zwecke der Terrorismusbekämpfung ist.
Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung seine Bedenken und Anforderungen an ein solches Abkommen zum Ausdruck gebracht. "Insbesondere hat das Europäische Parlament darauf hingewiesen, dass durch das Abkommen gewisse Mindestanforderungen, wie etwa die Beschränkung auf Zwecke der Terrorismusbekämpfung, die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie der Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes, die Sicherstellung des Datenschutzes und eine zeitliche Befristung des Abkommens zu erfüllen sind. Dem kann ich nur vollumfänglich zustimmen. Es ist mir wichtig, dass die Übermittlung von Daten auf das notwendige Maß reduziert und auch deren Löschung sichergestellt wird", bekräftigte Bamberger.
Die Länder haben bereits im Rechtsausschuss des Bundesrates auf Antrag Hamburgs diese Entschließung des Europäischen Parlaments mehrheitlich begrüßt und damit die Notwendigkeit der Beachtung verfassungsrechtlicher Gebote betont. "Die Bundesregierung soll dem Abkommen daher nur zustimmen, wenn der Zweck und die Voraussetzung der Datenübermittlung hinreichend klar festgelegt sind, eine Weitergabe der Daten an Drittländer ausgeschlossen und ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet ist. Außerdem ist eine Beteiligung der nationalen Gesetzgebungsorgane erforderlich", so der Minister abschließend.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz Bundesrat
"Gegen das geplante Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen) bestehen erhebliche Bedenken", betonte heute Justizminister Heinz Georg Bamberger. Mit diesem Thema befasste sich heute der Bundesrat. Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer heute gefassten Entschließung aufgefordert, dem geplanten SWIFT-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union im Rat nur zuzustimmen, wenn die verfassungsmäßigen Anforderungen gewahrt sind. Hintergrund ist, dass die EU-Ratspräsidentschaft zurzeit ein Abkommen aushandelt, dessen Inhalt die Weitergabe von Zahlungsdaten an die USA und deren weitere Verwendung für Zwecke der Terrorismusbekämpfung ist.
Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung seine Bedenken und Anforderungen an ein solches Abkommen zum Ausdruck gebracht. "Insbesondere hat das Europäische Parlament darauf hingewiesen, dass durch das Abkommen gewisse Mindestanforderungen, wie etwa die Beschränkung auf Zwecke der Terrorismusbekämpfung, die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie der Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes, die Sicherstellung des Datenschutzes und eine zeitliche Befristung des Abkommens zu erfüllen sind. Dem kann ich nur vollumfänglich zustimmen. Es ist mir wichtig, dass die Übermittlung von Daten auf das notwendige Maß reduziert und auch deren Löschung sichergestellt wird", bekräftigte Bamberger.
Die Länder haben bereits im Rechtsausschuss des Bundesrates auf Antrag Hamburgs diese Entschließung des Europäischen Parlaments mehrheitlich begrüßt und damit die Notwendigkeit der Beachtung verfassungsrechtlicher Gebote betont. "Die Bundesregierung soll dem Abkommen daher nur zustimmen, wenn der Zweck und die Voraussetzung der Datenübermittlung hinreichend klar festgelegt sind, eine Weitergabe der Daten an Drittländer ausgeschlossen und ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet ist. Außerdem ist eine Beteiligung der nationalen Gesetzgebungsorgane erforderlich", so der Minister abschließend.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz Bundesrat
Und weil es so schön war, 2in, Two-in-One, gleich noch eine Pressemitteilung mitgebloggt: (CTRL+C >>CTRL+V frißt ca ne mange pas du pain, wie wir Europäer sagen:
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter
Staatssekretärin Reich überreicht Ehrennadeln an ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter
Staatssekretärin Beate Reich hat heute ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz überreicht.
Reich betonte, dass die Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine lange Tradition habe. Vor allem bei tatsächlichen Fragestellungen hätten Laienrichterinnen und -richter eine besondere Funktion zu erfüllen. Als juristisch unverbildete Frauen und Männer könnten Sie die Berufsrichterin oder den Berufsrichter auf allgemeine Erfahrungssätze aus dem Arbeitsleben oder auf die in der Gesellschaft bestehenden Interessengegensätze hinweisen.
Die Staatssekretärin hob die Bedeutung des Ehrenamtes hervor. "Unsere Demokratie, unsere Wirtschaft, unsere soziale Sicherung und unsere kulturellen Lebensweisen beruhen auf geistigen Einstellungen und der Bereitschaft zum Engagement – beides ist eben nicht selbstverständlich, sondern muss sorgsam gepflegt werden. Für Ihr großes ehrenamtliches Engagement und Ihren Einsatz danke ich Ihnen", so Reich abschließend.
Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird als Anerkennung für ein langjähriges ehrenamtliches Engagement verliehen. Diese Auszeichnung erhält, wer mindestens zwölf Jahre eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Selbstverwaltung, in Vereinigungen wahrgenommen oder die sich in sonstiger Weise um die Gemeinschaft des Landes Rheinland-Pfalz verdient gemacht hat. Allein in Rheinland-Pfalz sind mehr als eine Million Menschen ehrenamtlich aktiv.
In den rheinland-pfälzischen Gerichtsbarkeiten sind derzeit 6.067 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, Schöffinnen und Schöffen tätig. Davon entfallen 1.238 ehrenamtliche Richterinnen und Richter auf die Arbeitsgerichtsbarkeit.
Übersicht der Geehrten:
Name Arbeitsgericht
Wagner, Achim Koblenz
Fuhrmann, Gisela Koblenz
Stockschläder, Rainer Koblenz
Flasche-Conzen, Gabriele, Koblenz
Hilken, Margret Koblenz
Kohlmeier, Hans-Jürgen, Koblenz
Chwirot, Franz Peter Koblenz
Köther, Michael Koblenz
Müller, Richard, Koblenz
Balling, Günther Trier
Thommes-Burbach, Inge Trier
Möller, Dr. Martin Trier
Roth, Joachim, Trier
Aubart-Grün, Gudula Trier
Klein, Hans-Jürgen Trier
Orth, Werner Trier
Demaré, Rainer Mainz
Zimmermann, Brigitte Mainz
Sieglitz, Norbert Mainz
Gisch, Karl-Heinz Mainz
Letzelter, Manfred Ludwigshafen
Dresch, Hans-Peter Ludwigshafen
Bay, Bernd Ludwigshafen
Steiger, Renate Ludwigshafen
Walther, Horst Ludwigshafen
Schmitt, Markus Ludwigshafen
Fromkorth, Wolfgang Kaiserslautern
Semmet, Herbert Kaiserslautern
Ziegler, Horst Kaiserslautern
Becker, Jürgen Kaiserslautern
Reichling, Walburga Kaiserslautern
Ruf, Klaus Kaiserslautern
Werner, Helmut Kaiserslautern
Kauth, Robert Landesarbeitsgericht
Muhl, Axel Landesarbeitsgericht
Köhler, Armin Landesarbeitsgericht
Gläser, Günter Landesarbeitsgericht
Zeyen, Herbert Landesarbeitsgericht
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
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