Donnerstag, 28. Februar 2008

Adolph Freiherr von Knigge "Über den Umgang mit Menschen" hier: Juristinnen

KNIGGE musste dringend überarbeitet werden: Hier also das Juristinnenkapitel im Lichte neuester Rechtsprechung und -schreibung.

Sechstes Kapitel
Über den Umgang mit Leuten von allerlei Ständen im bürgerlichen Leben


2.

Wenden wir uns nun zu den Juristinnen. Nächst den natürlichen Gütern, nächst der Wohlfahrt des Geistes, der Seele und des Leibes ist in der bürgerlichen Gesellschaft der sichre Besitz des Eigentums das Heiligste und Teuerste. Wer dazu beiträgt, uns diesen Besitz zuzusichern; wer sich weder durch Freundschaft noch Parteilichkeit noch Weichlichkeit noch Leidenschaft noch Schmeichelei noch Eigennutz noch Menschenfurcht bewegen lässt, auch nur einen einzigen kleinen Schritt von dem graden Wege der Gerechtigkeit abzuweichen; wer durch alle Künste der Schikane und Überredung, durch die Unbestimmtheit, Zweideutigkeit und Verwirrung der geschriebenen Gesetze hindurch klar zu schauen und den Punkt, den Vernunft, Wahrheit, Redlichkeit und Billigkeit bestimmen, zu treffen weiß; wer der Beschützer des Ärmern, des Schwächern und Unterdrückten gegen den Stärkern, Reichern und Unterdrücker; wer der Waisen Vater, der Unschuldigen Retter und Verteidiger ist – die ist gewiss unsrer ganzen Verehrung wert.

Was ich hier gesagt habe, beweist aber auch zugleich, wie sehr viel dazu gehört, auf den Titel einer würdigen Richterin und auf den einer edeln Sachwalterin Anspruch machen zu dürfen, und es ist, am gelindesten gesprochen, sehr übereilt geurteilt, wenn man behauptet, es werde, um eine gute Juristin zu sein, wenig gesunde Vernunft, sondern nur Gedächtnis, Schlendrian und ein hartes Herz erfordert, oder die Rechtsgelehrsamkeit sei nichts anders als die Kunst, die Leute auf privilegierte Art um Geld und Gut zu bringen. Freilich, wenn man unter einer Juristin eine Frau versteht, die nur ihr römisches Recht im Kopfe hat, die Schlupfwinkel der Schikane kennt und die spitzfindigen Distinktionen der Rabulisten studiert hat, so mag man recht haben; aber eine solche entheiligt auch ihr ehrwürdiges Amt.

Doch ist es in der Tat traurig - um auch das Böse nicht zu verschweigen - dass in diesem Stande die Handlungen so vieler Richterinnen und Advokatinnen sowie die Justizverfassung in den mehrsten Ländern sehr mannigfaltige Gelegenheit zu jenen harten Beschuldigungen geben. Da widmen sich denn die schiefsten Köpfe dem Studium der Rechtsgelehrsamkeit, womit sie keine andren feinen Kenntnisse verbinden, dennoch aber so stolz auf diesen Wust von alten römischen, auf unsre Zeiten wenig passenden Gesetzen sind, dass sie von der Frau, die die edlen Pandekten nicht am Schnürchen hat, glauben, sie könne gar nichts gelernt haben. Ihre ganze Gedankenreihe knüpft sich nur an ihr Buch aller Bücher, an das Corpusjuris an, und ein steifer Zivilist ist wahrlich im gesellschaftlichen Leben das langweiligste Geschöpf, das frau sich denken mag. In allen übrigen menschlichen Dingen, in allen andere den Geist aufklärenden, das Herz bildenden Kenntnissen unerfahren, treten sie dann in öffentliche Ämter. Ihr barbarischer Stil, ihre bogenlangen Perioden, ihre Gabe, die einfachste, deutlichste Sache weitschweifig und unverständlich zu machen, erfüllt jeden, der Geschmack und Gefühl für Klarheit hat, mit Ekel und Ungeduld. Wenn Du auch nicht das Unglück erlebst, dass Deine Angelegenheit einer eigennützigen, parteiischen, faulen oder schwachköpfigen Richterin in die Hände fällt, so ist es schon genug, dass Dein oder Deines Gegners Advokatin ein Mensch ohne Gefühl, ein gewinnsüchtige Gaunerin, eine Pinselin oder eine Schikaneurin sei, um bei einem Rechtsstreite, den jeder unbefangene gesunde Kopf in einer Stunde schlichten könnte, viel Jahre lang hingehalten zu werden, ganze Zimmer voll Akten zusammengeschmiert zu sehn und dreimal soviel an Unkosten zu bezahlen, als der Gegenstand des ganzen Streits wert ist, ja am Ende die gerechteste Sache zu verlieren und Dein offenbares Eigentum fremden Händen preiszugeben. Und wäre beides nicht der Fall, wären Richterin und Sachwalterin geschickte und redliche Frauen, so ist der Gang der Justiz in manchen Ländern von der Art, dass man Methusalems Alter erreichen muss, um das Ende eines Prozesses zu erleben. Da schmachten dann ganze Familien im Elende und Jammer, indes sich Schelminnen und hungrige Skriblerinnen in ihr Vermögen teilen. Da wird die gegründeteste Forderung wegen eines kleinen Mangels an elenden Formalitäten für nichtig erklärt. Da muss der Ärmere sich's gefallen lassen, dass sein reicherer Nachbar ihm sein väterliches Erbe entreißt, wenn die Schikane Mittel findet, den Sinn irgendeines alten Dokuments zu verdrehn, oder wenn der Unterdrückte nicht Vermögen genug hat, die ungeheuren Kosten zu Führung des Prozesses aufzubringen. Da müssen Söhne und Enkel ruhig zusehn, wie die Güter ihrer Voreltern unter dem Vorwande, die darauf haftenden Schulden zu bezahlen, Jahrhunderte hindurch in den Händen privilegierter Diebe bleiben, indes weder sie noch die Gläubiger Genuss davon haben, wenn diese Diebe nur die Kunst besitzen, Rechnungen aufzustellen, die der gebräuchlichen Form nach richtig sind. Da muss mancher Unschuldige sein Leben auf dem Blutgerüste hingeben, weil die Richterin nicht so bekannt mit der Sprache der Unschuld als mit den Wendungen einer falschen Beredsamkeit sind. Da lassen Professorinnen Urteile über Gut und Blut durch ihre unbärtigen Schüler verfassen und geben demjenigen recht, der das Responsum bezahlt. - Doch was helfen alle Deklamationen, und wer kennt nicht diesen Gräuel der Verwüstung?


Einen bessern Rat weiß ich nicht zu geben als den: Man hüte sich, mit seinem Vermögen oder seiner Person in die Hände der Justiz zu fallen!

Man/frau weiche auf alle mögliche Weise jedem Prozesse aus und vergleiche sich lieber, auch bei der sichersten Überzeugung von Recht, gebe lieber die Hälfte dessen hin, was uns ein andrer streitig macht, bevor man es zum Schriftwechsel kommen lasse.

Man/frau halte seine Geschäfte in solcher Ordnung, mache alles darin bei Lebzeiten so klar, dass man auch seinen Erben nicht die Wahrscheinlichkeit eines gerichtlichen Zwistes hinterlasse.


Hat uns aber der böse Feind zu einem Prozesse verholfen, so suche man/frau sich eine redliche, uneigennützigen, geschickten Advokatin – man/frau wird oft ein wenig lange suchen müssen - und bemühe sich, mit ihr also einig zu werden, dass man/frau ihr außer ihren Gebühren noch reichere Bezahlung verspreche nach Verhältnis der Kürze der Zeit, binnen welcher er die Sache zu Ende bringen wird.

Man/frau mache sich gefasst, nie wieder in den Besitz seiner Güter zu kommen, wenn diese einmal in Advokatinnen- und Kuratorinnenhände geraten sind, besonders in Ländern, wo alter Schlendrian, Schläfrigkeit und Inkonsequenz in Geschäften herrschen.

Man/frau erlaube sich keine Art von Bestechung der Richterin. Wer dergleichen gibt, der ist beinahe ein ebenso arger Schelm/arge Schelmin als die, welche nimmt.

Man/frau wappne sich mit Geduld in allen Geschäften, die man mit Juristinnen von gemeinem Schlage vorhat.

Man/frau bediene sich auch keiner solchen zu Dingen, die schleunig und einfach behandelt werden sollen.

Man/frau sei äußerst vorsichtig im Schreiben, Reden, Versprechen und Behaupten gegen Rechtsgelehrte. Sie kleben am Buchstaben; ein juristischer Beweis ist nicht immer ein Beweis der gesunden Vernunft; juristische Wahrheit zuweilen etwas mehr, zuweilen etwas weniger als gemeine Wahrheit; juristischer Ausdruck nicht selten einer andern Auslegung fähig als gewöhnlicher Ausdruck und juristischer Wille oft das Gegenteil von dem, was man im gemeinen Leben Willen nennt.



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