Merkwürdig genug - wie das vor Ort von völlig überforderten
Polizisten/-innen Schnellrichtern/-innen einseitig interpretierte
‚Gewaltschutzgesetz - ist die
Implementierung einer straffreien (‚kriminologisch’ begründete) Abtreibung
wegen angeblicher Vergewaltigung (als einzige im deutschen Wohlfahrtsstaat
statistisch als ‚ethische’ erfaßt) ohnehin, da eine dazu ‚passende’
Verurteilung schon rein praktisch kaum innerhalb der 3-Moantsfrist erfolgen kann. Seinerzeit sogar wieder
besseres Wissen stets als DIE Begründung vorrangestellt, erreichte sie als
‚Begründung’ für das Zerschnetzeln/Absauger/medikamentöse Entfernung des werdenden Lebens allenfalls zwischen 0,0428
Prozent 0,0126 Prozent (mit anderen Worten/Zahlen: zwischen 0,126 und 0,428
PROMILLE – in absoluten Zahlen: 14 –
56) bei einer jährlichen Größenordnung der Abtreibungen von einer kleinen bis
mittleren Großstadt.
Merkwürdiger ist dann schon, dass trotz massiven
demographischen Rückgangs (tendenziell ist Vergewaltigung bei
Täter-Opfer-Struktur Betrachtung eine ‚junges Delikt’), der sich beim Rückgang
der Abtreibungen (erstmals unter 100.000) einerseits und den Verurteilungen
wegen Vergewaltigungen andererseits auch ’natürlich’ spiegelt, es gerade im
abgelaufenen Jahr 2014 (41) zu 2013 (20) ein Plus von 21 (= plus 105%) von
Vergewaltigung gegeben haben soll. Am merkwürdigsten ist allerdings, dass man
dem gerade beim Thema angebliche Vergewaltigung so rauschende Blätterwald so
gar nichts zum schlimmen Doppelthema Klagen wegen angeblicher Vergewaltigung
UND Zeugung bringt. Und schon gar nichts zum Thema allzu ‚verfrühte Abtreibung’
mit kriminologischer (Schein-)Begründung auf Zuruf einer einzelnen Dame. Denn
egal von welcher Seite und welchen ‚Schätzungen’ man es auch betrachtet, es
müsste eine deutliche Anzahl von ‚Falschanzeigen’ von abgeblichen
Vergewaltigungsschwangerschaften (und Abtreibungen) gegeben haben. Selbst wenn
man nicht die von Pfeiffer (Ex-KfN) selbst geklöppelte und von Terre des
difamations allzu gerne und offensichtlich allzu langem Nachdenken übernommene
Pfeiffer-Verurteilungsquote zugrunde legt, wären eben auch nur unter 10% ex
post rechtsstaatlich‚gedeckt’. Wenn man die Leichtfertigkeit mit derFalschanzeigen wegen Verspätung zum Arbeitsbeginn, übermäßigem eigenenAlkoholkonsums, Fremdgehens, Sorgerechtsstreit etc. erstattet wurden und werden, sieht, so darfman nicht allen Ernstes Skrupel bei der Falschangabe von Schwangerschaft durchVergewaltigung erwarten, denn die soziale Akzeptanz und Mitleid dürften trotz
Massenabtreibungen (seit 1977 mehr als 5 Mio.) aus ‚sozialen’ Gründen in einem
der reichsten Staaten der Welt, der sich ohnehin mehr und mehr und immer früher
in Kinderbetreuung und ‚Erziehung’ entlastend einmischen will, ungleich größer
sein.
Nimmt man stattdessen die unterschiedlichen Falschbeschuldigungsquoten
von 10 (Voodoo-Statistiker Pfeiffer, auf dessen Mummenschanz wir
notwendigerweise in aller Ausführlichkeit an dieser Stelle noch eingehen
werden), 20, 30, 50, bis 75% („Falschbeschuldigungen sind ein Massendeliktgeworden“, behauptete Jörg Kachelmann auf der Bühne der Bürger-Universität in
Friedrichshafen“), so ergäben sich bei 41 angeblichen kriminologischen
‚Begründungen’ mittelbar durch die rechtsstaatliche Prüfung des doch wohl
parallel anhängigen Vergewaltigungsvorwurfs 4, 8, 12, 20 oder gar 30 (!) mitgefälschter/falscher Begründung entfernte potentielle Verwandte. Allein, es
fehlen die Meldungen, gar Schlagzeilen – auch nur zu einer einzigen. Mit
modernem Journalisten-Hyperlativ: mega merkwürdigst.
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