Donnerstag, 16. April 2015

Vergewaltigungen, Abtreibungen, Falschanzeigen wegen Vergewaltigungen und angeblich 'ethische', kriminologisch indizierte Abtreibungen






Merkwürdig genug - wie das vor Ort von völlig überforderten Polizisten/-innen Schnellrichtern/-innen einseitig interpretierte ‚Gewaltschutzgesetz -  ist die Implementierung einer straffreien (‚kriminologisch’ begründete) Abtreibung wegen angeblicher Vergewaltigung (als einzige im deutschen Wohlfahrtsstaat statistisch als ‚ethische’ erfaßt) ohnehin, da eine dazu ‚passende’ Verurteilung schon rein praktisch kaum innerhalb der 3-Moantsfrist  erfolgen kann. Seinerzeit sogar wieder besseres Wissen stets als DIE Begründung vorrangestellt, erreichte sie als ‚Begründung’ für das Zerschnetzeln/Absauger/medikamentöse Entfernung des  werdenden Lebens allenfalls zwischen 0,0428 Prozent 0,0126 Prozent (mit anderen Worten/Zahlen: zwischen 0,126 und 0,428 PROMILLE – in  absoluten Zahlen: 14 – 56) bei einer jährlichen Größenordnung der Abtreibungen von einer kleinen bis mittleren Großstadt.
Merkwürdiger ist dann schon, dass trotz massiven demographischen Rückgangs (tendenziell ist Vergewaltigung bei Täter-Opfer-Struktur Betrachtung eine ‚junges Delikt’), der sich beim Rückgang der Abtreibungen (erstmals unter 100.000) einerseits und den Verurteilungen wegen Vergewaltigungen andererseits auch ’natürlich’ spiegelt, es gerade im abgelaufenen Jahr 2014 (41) zu 2013 (20) ein Plus von 21 (= plus 105%) von Vergewaltigung gegeben haben soll. Am merkwürdigsten ist allerdings, dass man dem gerade beim Thema angebliche Vergewaltigung so rauschende Blätterwald so gar nichts zum schlimmen Doppelthema Klagen wegen angeblicher Vergewaltigung UND Zeugung bringt. Und schon gar nichts zum Thema allzu ‚verfrühte Abtreibung’ mit kriminologischer (Schein-)Begründung auf Zuruf einer einzelnen Dame. Denn egal von welcher Seite und welchen ‚Schätzungen’ man es auch betrachtet, es müsste eine deutliche Anzahl von ‚Falschanzeigen’ von abgeblichen Vergewaltigungsschwangerschaften (und Abtreibungen) gegeben haben. Selbst wenn man nicht die von Pfeiffer (Ex-KfN) selbst geklöppelte und von Terre des difamations allzu gerne und offensichtlich allzu langem Nachdenken übernommene Pfeiffer-Verurteilungsquote zugrunde legt, wären eben auch nur unter 10% ex post rechtsstaatlich‚gedeckt’. Wenn man die Leichtfertigkeit mit derFalschanzeigen wegen Verspätung zum Arbeitsbeginn, übermäßigem eigenenAlkoholkonsums, Fremdgehens, Sorgerechtsstreit etc. erstattet wurden und werden, sieht, so darfman nicht allen Ernstes Skrupel bei der Falschangabe von Schwangerschaft durchVergewaltigung erwarten, denn die soziale Akzeptanz und Mitleid dürften trotz Massenabtreibungen (seit 1977 mehr als 5 Mio.) aus ‚sozialen’ Gründen in einem der reichsten Staaten der Welt, der sich ohnehin mehr und mehr und immer früher in Kinderbetreuung und ‚Erziehung’ entlastend einmischen will, ungleich größer sein.
Nimmt man stattdessen die unterschiedlichen Falschbeschuldigungsquoten von 10 (Voodoo-Statistiker Pfeiffer, auf dessen Mummenschanz wir notwendigerweise in aller Ausführlichkeit an dieser Stelle noch eingehen werden), 20, 30, 50, bis 75% („Falschbeschuldigungen sind ein Massendeliktgeworden“, behauptete Jörg Kachelmann auf der Bühne der Bürger-Universität in Friedrichshafen“), so ergäben sich bei 41 angeblichen kriminologischen ‚Begründungen’ mittelbar durch die rechtsstaatliche Prüfung des doch wohl parallel anhängigen Vergewaltigungsvorwurfs 4, 8, 12, 20 oder gar 30 (!) mitgefälschter/falscher Begründung entfernte potentielle Verwandte. Allein, es fehlen die Meldungen, gar Schlagzeilen – auch nur zu einer einzigen. Mit modernem Journalisten-Hyperlativ: mega merkwürdigst.

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