Der 42-Jährige, der seit 2008 nicht mehr als Anwalt tätig ist, hatte
ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das wirkte sich ganz erheblich
strafmindernd aus. Offenkundig hat der Angeklagte mehrmals einen
Neuanfang versucht. 2012 hatte er sich jedenfalls selbst wegen
Drogenbesitzes angezeigt und das Rauschgift (Amphetamine) gleich mit zur
Polizeistation gebracht. Ende 2012 war er dafür zu einem Jahr Haft auf
Bewährung verurteilt worden.
Dieses Urteil ist in dem gestrigen Urteil mit enthalten.
Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 7000 Euro zahlen. Doch das ist
nichts im Verhältnis zu dem, was das Finanzamt
noch bekommt. Die Steuerpflicht besteht nach wie vor. Knapp eine
Million Euro sind demnach noch zu begleichen. Ob das jemals von dem
42-Jährigen gezahlt werden kann, ist ungewiss.
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