Mittwoch, 10. Dezember 2014

Cloppenburg: Bewährungsstrafe für Ex-Anwalt Eine Million Euro hinterzogen

Der 42-Jährige, der seit 2008 nicht mehr als Anwalt tätig ist, hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das wirkte sich ganz erheblich strafmindernd aus. Offenkundig hat der Angeklagte mehrmals einen Neuanfang versucht. 2012 hatte er sich jedenfalls selbst wegen Drogenbesitzes angezeigt und das Rauschgift (Amphetamine) gleich mit zur Polizeistation gebracht. Ende 2012 war er dafür zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Dieses Urteil ist in dem gestrigen Urteil mit enthalten. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 7000 Euro zahlen. Doch das ist nichts im Verhältnis zu dem, was das Finanzamt noch bekommt. Die Steuerpflicht besteht nach wie vor. Knapp eine Million Euro sind demnach noch zu begleichen. Ob das jemals von dem 42-Jährigen gezahlt werden kann, ist ungewiss.

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