Jörg Kachelmann ist mit HÖCKER erfolgreich gegen die falsche Behauptung
der “Bunte” vorgegangen, in dem Schadensersatzprozess gegen Frau Claudia
Dinkel wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung gebe es keine neuen
Beweise. Dies hatte das Boulevardmagazin Ende Oktober 2013 nach einem
Verhandlungstermin vor der Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/M.
behauptet.
In der Begründung des per einstweiliger Verfügung erwirkten (noch nicht rechtskräftigen) Verbots vom 13.01.2014 (Az: 15 W 3/14) stellt der Pressesenat des Oberlandesgerichts Köln fest, dass das durch die Darstellung bewirkte Verständnis falsch ist, Jörg Kachelmann führe trotz gleicher Beweismittel und schlechterer Beweislage einen nahezu aussichtslosen Prozess. Denn tatsächlich gibt es gegenüber dem Strafverfahren vor dem Landgericht Mannheim neue Gutachten und Beweismittel, die die vorsätzliche Falschbelastung durch Frau Claudia Dinkel belegen. Diese neuen Beweise waren auch in den Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Frankfurt/M. eingeführt worden.
RA Dr. Ruben Engel von HÖCKER Rechtsanwälte:
In der Begründung des per einstweiliger Verfügung erwirkten (noch nicht rechtskräftigen) Verbots vom 13.01.2014 (Az: 15 W 3/14) stellt der Pressesenat des Oberlandesgerichts Köln fest, dass das durch die Darstellung bewirkte Verständnis falsch ist, Jörg Kachelmann führe trotz gleicher Beweismittel und schlechterer Beweislage einen nahezu aussichtslosen Prozess. Denn tatsächlich gibt es gegenüber dem Strafverfahren vor dem Landgericht Mannheim neue Gutachten und Beweismittel, die die vorsätzliche Falschbelastung durch Frau Claudia Dinkel belegen. Diese neuen Beweise waren auch in den Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Frankfurt/M. eingeführt worden.
RA Dr. Ruben Engel von HÖCKER Rechtsanwälte:
“Der BUNTE geht es offenkundig nicht um eine objektive, unvoreingenommene Berichterstattung, sondern allein darum, durch Falschdarstellungen und Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzungen Auflage und Stimmung gegen Jörg Kachelmann zu machen, ganz so als hätte es den seit mehr als zwei Jahren rechtskräftigen Freispruch nie gegeben.”
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20.01.2014
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