Neuerliche 'Gesinnungsdiagnostik' gefordert? - Viel Zeit, sehr viel Zeit, zu viel Zeit und doch eine ZEIT (vom Do 7.11.2013) zu wenig hat offensichtlich so mancher Pensionist?! Nicht, dass RA Schwenn diesem Ex-Richter und seiner offensichtlich unbewältigten Befangenheit, die jener meinte via schwaebische.de hinausposauen und Schwenn (www.rechtschaffen.de) zum Duell herausfordern zu müssen glaubte, noch irgendeine Bedeutung zumessen würde. Wir halten wir es für Zufall (Pseudonym Gottes, wenn er keine Verantwortung übernehmen will.), dass innerhalb des heutigen ZEIT-Dossiers ("Die Lüge ihres Lebens") auf der 3. Seite ( S.17-19) Schwenn ("Die Nervensäge der Strafjustiz") ausführlich in eine Interview (>>Gröblich verletzt<<) Stellung zu schlampigen Gutachtern und richterlicher Verantwortung(slosigkeit) Stellung nimmt. Das soll es denn dann auch gewesen sein.
"Der inzwischen im Ruhestand befindliche Jurist Straßer kritisiert, das bei dem jetzt wieder aufgenommen Verfahren nicht zusätzlich ein psychiatrisches Gutachten eingeholt worden sei. Er sagte, man hätte sich nicht an der Existenz eines bereits bestehenden psychiatrischen Gutachtens aus dem vorherigen Verfahren „vorbeimogeln dürfen“. Er halte die Einholung dieses Gutachtens für „zwingend notwendig“, erklärte Straßer. Erst dann wäre – nach Ausschöpfung sämtlicher Beweismittel – ein Urteil aus Überzeugung oder nach dem Motto „Im Zweifel für den Angeklagten“ möglich gewesen, so der Jurist. Sein Kommentar: „Da die bayerische Justiz mit Spitzenjuristen besetzt ist, überrascht mich ein derartiges Versäumnis.“ In einem Schreiben Straßers an den Verteidiger des Mannes, Johann Schwenn, heißt es: „Ich möchte Sie hiermit auffordern – der Freispruch ist schon rechtskräftig und damit einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof nicht mehr zugänglich, mit mir das Thema der Wahrheitsfindung in Missbrauchsfällen öffentlich zu diskutieren.“ Verteidiger Schwenn hat unter anderem den Wettermoderator Jörg Kachelmann vertreten, als dieser wegen Vergewaltigung vor Gericht stand.
(Aktualisiert: 06.11.2013 18:11)
ZEIT: Im neuen Prozess legte der Rechtspsychologe Günter Köhnken dar, wie schlampig die Sachverständigen gearbeitet hatten. Er sprach von >Gesinnungsdiagnostik<. Wurde das Gericht [sic!] Opfer [sic!] dieser Experten?
Schwenn: Aussageanalysen unterliegen sehr genau definierten, schon damals bekannten Standards. Die wurden gröblich verletzt. Das musste für das Gericht erkennbar sein, das Herrn Gill verurteilt hatte.( ...)
Die Fragen stellte TANJA STELZER
Mehr im Blog von Gabriele Wolff
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-1/#comment-28679
Freispruch im Missbrauchsprozess
Die Rechtsanwäldin | 10. Dezember 2012 — ... Mainzer Strafverteidiger Florian Wille hat aktuell zu dieser Problematik seine Dissertation „Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren” vorgelegt ... es berechtigten Anlaß an der Aussage der Minderjährigen zu zweifeln. Bestärkt ... insgesamt 16 Punkte vorgetragen, in denen die Aussage des möglichen Opfers bei ... Doll. Für ihn waren die Aussagen der Zeugin widersprüchlich. Er warf ... …
Mit Ruhm bekleckert! - Interessant:
Nicht etwa der Nonsens-Begriff "polizeiliche Aufklärungsquote", sondern "Opfer-Abo" ist "Unwor…
Die Rechtsanwäldin | 15. Januar 2013 — ... endlich! "Aussage
gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren
Defizitäre Angeklagtenrechte in Deutschland und Österreich und deren Korrekturmöglichkeiten" -
Florian Wille 10. Dezember ... Mainzer Strafverteidiger Florian Wille hat aktuell
zu dieser Problematik seine Dissertation „Aussage gegen Aussage in
sexuellen Missbrauchsverfahren”
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