Freitag, 8. November 2013

Uneinsichtigkeit I: Wehe wenn die Besten, die (selbstgefühlt) Unverbesserlichen sich im Unruhestand befinden - Ex Richter Straßer kritisiert Gericht nach Memminger Freispruch - Strafverteidiger Johann Schwenn über schlampige Gutachter und richterliche Verantwortung

Neuerliche 'Gesinnungsdiagnostik' gefordert? - Viel Zeit, sehr viel Zeit, zu viel Zeit und doch eine ZEIT (vom Do 7.11.2013) zu wenig hat offensichtlich so mancher Pensionist?! Nicht, dass RA Schwenn diesem Ex-Richter und seiner offensichtlich unbewältigten Befangenheit, die jener meinte via schwaebische.de hinausposauen und Schwenn (www.rechtschaffen.de) zum Duell herausfordern zu müssen glaubte, noch irgendeine Bedeutung zumessen würde. Wir halten wir es für Zufall (Pseudonym Gottes, wenn er keine Verantwortung übernehmen will.), dass innerhalb des heutigen ZEIT-Dossiers ("Die Lüge ihres Lebens") auf der 3. Seite ( S.17-19) Schwenn ("Die Nervensäge der Strafjustiz") ausführlich in eine Interview (>>Gröblich verletzt<<) Stellung zu schlampigen Gutachtern und richterlicher Verantwortung(slosigkeit) Stellung nimmt. Das soll es denn dann auch gewesen sein.
"Der inzwischen im Ruhestand befindliche Jurist Straßer kritisiert, das bei dem jetzt wieder aufgenommen Verfahren nicht zusätzlich ein psychiatrisches Gutachten eingeholt worden sei. Er sagte, man hätte sich nicht an der Existenz eines bereits bestehenden psychiatrischen Gutachtens aus dem vorherigen Verfahren „vorbeimogeln dürfen“. Er halte die Einholung dieses Gutachtens für „zwingend notwendig“, erklärte Straßer. Erst dann wäre – nach Ausschöpfung sämtlicher Beweismittel – ein Urteil aus Überzeugung oder nach dem Motto „Im Zweifel für den Angeklagten“ möglich gewesen, so der Jurist. Sein Kommentar: „Da die bayerische Justiz mit Spitzenjuristen besetzt ist, überrascht mich ein derartiges Versäumnis.“ In einem Schreiben Straßers an den Verteidiger des Mannes, Johann Schwenn, heißt es: „Ich möchte Sie hiermit auffordern – der Freispruch ist schon rechtskräftig und damit einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof nicht mehr zugänglich, mit mir das Thema der Wahrheitsfindung in Missbrauchsfällen öffentlich zu diskutieren.“ Verteidiger Schwenn hat unter anderem den Wettermoderator Jörg Kachelmann vertreten, als dieser wegen Vergewaltigung vor Gericht stand.
 (Aktualisiert: 06.11.2013 18:11)
http://www.schwaebische.de/region/allgaeu/leutkirch/rund-um-leutkirch_artikel,-Ex-Richter-kritisiert-Gericht-nach-Memminger-Missbrauchsurteil-_arid,5527446.html

ZEIT: Im neuen Prozess legte der Rechtspsychologe Günter Köhnken dar, wie schlampig die Sachverständigen gearbeitet hatten. Er sprach von >Gesinnungsdiagnostik<. Wurde das Gericht [sic!] Opfer [sic!] dieser Experten?
Schwenn: Aussageanalysen unterliegen sehr genau definierten, schon damals bekannten Standards. Die wurden gröblich verletzt. Das musste für das Gericht erkennbar sein, das Herrn Gill verurteilt hatte.( ...)

Die Fragen stellte TANJA STELZER

Mehr im Blog von Gabriele Wolff
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-1/#comment-28679

Freispruch im Missbrauchsprozess

Vor dem Landgericht Itzehoe stand ein heute 53-Jähriger Mann wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter. Zwischen 1997 und 2006 soll es zu mindestens 70 Taten gekommen sein.http://www.anwalt-strafverteidiger.de/strafrecht/kindesmissbrauch/freispruch-im-missbrauchsprozess-2/


Mit Ruhm bekleckert! - Interessant: Nicht etwa der Nonsens-Begriff
Die Rechtsanwäldin | 15. Januar 2013 — ... endlich! "Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren Defizitäre Angeklagtenrechte in Deutschland und Österreich und deren Korrekturmöglichkeiten" - Florian Wille 10. Dezember ... Mainzer Strafverteidiger Florian Wille hat aktuell zu dieser Problematik seine Dissertation „Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren”

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen