>>In seinem Plädoyer vor dem Landgericht Darmstadt sagte Oberstaatsanwalt Andreas Kondziela, Heidi K., die mehrere Jahre in Bielefeld als Lehrerin gearbeitet hat, sei als Zeugin "völlig unglaubwürdig". Kondziela wörtlich: "Ich persönlich würde sie nicht einmal nach der Uhrzeit Fragen."<<
http://www.nw-news.de/owl/bielefeld/mitte/mitte/9178562_Lange_Haft_fuer_Heidi_K._gefordert.html
Im Prozess gegen die Angeklagte Heidi K. hat die Staatsanwaltschaft am Montag ihr Plädoyer gehalten. Die Staatsanwälte hielten die Angeklagte der schweren Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft für überführt und forderten eine Freiheitsstrafe in Höhe von sieben Jahren und sechs Monaten.
http://www.echo-online.de/region/darmstadt/Staatsanwaltschaft-fordert-sieben-Jahre-und-sechs-Monate-Haft;art1231,4269270
"Als eine „abscheuliche Tat“, die nicht nur rücksichtslos, böswillig und egozentrisch gewesen sei, sondern auch den Lehrerstand, Frauenrechtsorganisationen und die Justiz beschädigt habe, begründete Staatsanwältin Susanne Deltau-Hilgert das hohe von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß. Am Nachmittag wird das Plädoyer der Verteidigung erwartet."
SCHON GEÄNDERT:
Horst Arnold (Justizopfer) – Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/Horst_Arnold_(Justizopfer)Translate this page
5 mins ago - 2001 wurde Arnold von seiner Kollegin Heidi K. der Vergewaltigung ... er in Untersuchungshaft genommen und 2002 vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren ...19.40 Uhr
Staatsanwaltschaft fordert siebeneinhalb Jahre Haft für Lehrerin, die Vergewaltigung durch Ex-Kollegen erfunden haben soll
Die dramatischen Geschichten der Heidi K.
Darmstadt „Sie ist eine hervorragende Schauspielerin, sie hat nicht nur Shakespeare inszeniert, sondern auch sich selbst mit ‘viel Lärm um nichts’!“ - Oberstaatsanwalt Andreas Kondziela bringt in seinem Plädoyer auf den Punkt, was wohl viele im alten Schwurgerichtssaal des Darmstädter Landgerichts denken.Von Silke Gelhausen-Schüßler
http://www.op-online.de/lokales/hessen/dramatischen-geschichten-heidi-3102256.html19:25 Uhr
Plädoyers im Fall Heidi K.: Die Reue der Justiz
Von einer "Kette von Lügengeschichten", bei denen es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft um weitere falsche Verdächtigungen durch Heidi K. ging, etwa um Vergewaltigungsvorwürfe oder den Verdacht einer Vergiftung durch Kollegen, wollte Verteidiger Thorsten Rock nichts wissen. Er hielt K.s Angaben zum angeblichen Tatgeschehen - Arnold soll während einer Pause an die Frau von hinten herangetreten sein und sie anal vergewaltigt haben - für uneingeschränkt glaubhaft.Verteidigung argumentiert mit "Testosteronausstoß" bei Hitze[...]
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-horst-arnold-anklage-fordert-haftstrafe-fuer-heidi-k-a-921275.html
Vorab gab's das:
Im Fall Arnold wird demnächst ein Urteil erwartet. Wäre ein Freispruch von Heidi K. einem juristischen Laien zu vermitteln? Darüber sprachen wir mit der Fachanwältin für Strafrecht Eva Dannenfeldt.
DARMSTADT.ECHO: Warum wird der Prozess so geführt, als hätte es den Freispruch von Horst Arnold nie gegeben?
[...]
ECHO: Sind vorgetäuschte Vergewaltigungen oder Bezichtigungen ein Problem im deutschen Gerichtsalltag?
Dannenfeldt: Gerade bei Sexualdelikten ist die ausführliche Würdigung der Zeugenaussage wichtig – jedenfalls dann, wenn keine weiteren Beweise zur Verfügung stehen, wie DNA-Funde, Verletzungen oder Ähnliches. Wenn das Gericht der Aussage des einzigen Belastungszeugen folgen will, dann muss das Gericht diese Aussage besonders eingehend würdigen. Denn die Aussage nur eines Belastungszeugen kann damit einhergehen, dass der Angeklagte kaum Verteidigungsmöglichkeiten hat. Nehmen Sie den Fall, dass er nachts alleine zu Hause war und schlief. Ein gehaltvolles Alibi ist das nicht. Im Bereich von Sexualdelikten tritt häufig die Situation ein, dass außer der belastenden Aussage keine weiteren Beweise vorhanden sind. Hier werden viele falsche Aussagen gemacht – von Zeugen und Beschuldigten. Wir sehen, welche Tragödie ein falsches Urteil auslösen kann. Es hilft also nur, Aussagen sorgfältig zu prüfen, wenn Zweifel bleiben, freizusprechen.
http://www.echo-online.de/region/suedhessen/Ist-eine-Schuld-zu-beweisen;art24719,4268122
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