Mittwoch, 31. Juli 2013

„113 Seiten Unverschämtheit“ - Strafverteidiger-Demo vor dem Landgericht - „Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“

Es tu sich was im Land des obsoleten Stafverteidigers: „Freiheit für Gustl Mollath und alle anderen Unterdrückten“. An sich sind solche Forderungen nichts Neues oder gar Ungewöhnliches. Wenn allerdings die „Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“ unter diesem Motto zu einer Demonstration aufruft, ist das durchaus bemerkenswert, offenbart es doch – über den Fall Gustl Mollath hinaus – ein fundamentales Misstrauen in den Rechtsstaat.

MEHR: http://www.regensburg-digital.de/fall-mollath-strafverteidiger-demo-vor-dem-landgericht/30072013/

noch mehr:

Frontal 21 - ZDFmediathek - ZDF Mediathekwww.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/460‎Aktuell. Frontal 21, 30.07.2013 21:00 · Frontal21-Sendung vom 30. Juli 2013.

2012: Ju­gen­däm­ter führ­ten 107 000 Ge­fähr­dungs­ein­schätzun­gen für Kin­der durch


Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2012 nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) knapp 107 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Das ist das Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 17 000 (16 %) eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Bei 21 000 Verfahren (20 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In 68 000 Fällen (64 %) kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Jedoch wurde in jedem zweiten dieser Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt.
Zwei von drei Kindern (66 %), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 26 % der Fälle und damit bei gut jedem vierten Kind wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Ähnlich häufig, nämlich mit einem Anteil von 24 %, wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 5 % der Verfahren festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Verfahren zur Bestimmung von Gefährdungslagen wurden in etwa gleich häufig für Jungen (51 %) und Mädchen (49 %) durchgeführt; dies gilt auch für Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung.
Jedes vierte Kind (25 %), für das ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren zu 20 % von den Verfahren betroffen. Mit 22 % waren Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) beteiligt und mit 18 % Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) betrug der Anteil an allen Verfahren 15 %.
Am häufigsten, bei 18 000 Verfahren (17 %), machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam. Bei gut 15 000 Verfahren (14 %) gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach, in knapp 14 000 Fällen (13 %) denen von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (11 %) erhielten die Jugendämter anonym.
Hinweise:
Die Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt bei Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten.
In allen hier dargestellten Ergebnissen ist Hamburg nicht enthalten. Von dort wurden keine Daten zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Auskünfte gibt:
Stefanie Lehmann,
Telefon: +49 611 75 8473,
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Jugendamtwatch: 150 Kinder pro Jahr getötet - unter Aufsicht vom ...

jugendamtwatch.blogspot.com/.../150-kinder-pro-jahr-getotet-unter.html
23.07.2013 - Schier unfassbare Zustände wurden jetzt in Deutschlands Jugendämter aufgedeckt. Mehr als 150 Kinder werden jedes Jahr erschlagen, oder ...

Inobhutnahmen/Herausnahmen von 1995 –2011: (weibliche) Alleinerziehung funzt nicht – mehr Arbeit für AnwaltINNENprekariat bei weiter femanzipiert schrumpfender Bevölkerung
14. Juni 2013 — Hilfe für das erwartete AnwältINNENprekariat naht: Richtig, ZEIT/ZEIT-Magazin. ‚Gender’ ist keine Wissenschaft! Danke für den Anstoß der Debatte zur öffentliche Kassen plündernden- wo bleiben die Rechnungshöfe? (Auch schon verfassungswidrig gegendert?) - interessegeleiteten, zirkelschlüssig…

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'Familien'rechtler aufgepaßt! Der Markt wird enger (Vielleicht an Umschulung denken! - Oder Altehen an-/untergraben!): "Weniger Ehescheidungen im Jahr 2012"

Im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 179 100 Ehen geschieden, das waren 4,5 % weniger als 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, werden ausgehend von den derzeitigen Scheidungsverhältnissen etwa 37 % aller 2012 geschlossenen Ehen im Laufe von 25 Jahren geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer der im Jahr 2012 geschiedenen Ehen betrug 14 Jahre und 7 Monate. Vor 20 Jahren – also im Jahr 1992 – hatte die durchschnittliche Dauer der geschiedenen Ehen noch bei 11 Jahren und 6 Monaten gelegen.
Bei den im Jahr 2012 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 53 % der Fälle, der Mann reichte nur in 40 % der Fälle die Anträge ein. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten gemeinsam die Scheidung (8 %).
Bei der Mehrzahl aller Scheidungen waren die Ehepartner bereits seit einem Jahr getrennt: 147 900 Ehen wurden 2012 nach einjähriger Trennung geschieden.
Bei 2 300 Scheidungen waren die Partner noch kein Jahr zusammen. Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung lag bei 27 700. In den verbleibenden knapp 1 300 Fällen erfolgte die Scheidung aufgrund anderer Regelungen, beispielsweise nach ausländischem Recht.
Fast die Hälfte der Ehepaare, die sich 2012 scheiden ließen, hatte Kinder unter 18 Jahren. Insgesamt waren 2012 rund 143 000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, 3,5 % weniger als im Vorjahr.
Geschiedene Ehen und Zahl der betroffenen Kinder
Deutschland 
JahrInsgesamtdarunter geschiedene Ehen mit
minderjährigen Kindern
Betroffene
minderjährige
Kinder
AnzahlZusammengefasste
ehedauerspezifische
Scheidungsziffer2
AnzahlJe 100
geschiedene Ehen
1 Bei einer Untererfassung in Bayern von schätzungsweise 1 900 Fällen.
2 Summe der ehedauerspezifischen Scheidungsziffern, die sich als geschiedene Ehen eines Eheschließungsjahrgangs je 1 000 geschlossene Ehen desselben Jahrgangs ergeben, für die Ehedauer von 0 bis 25 Jahren.
1990154 786273,880 71352,1118 340
1991136 317240,167 14249,399 268
1992135 010239,368 08950,4101 377
1993156 425278,481 85352,3123 541
1994166 052299,089 24453,7135 318
1995169 425308,692 66454,7142 292
1996175 550323,896 57755,0148 782
1997187 802350,4105 00055,9163 112
1998192 416362,5100 80652,4156 735
1999190 590362,191 77748,2143 728
2000194 408373,194 85048,8148 192
2001197 498383,698 02749,6153 517
2002204 214401,2101 83049,9160 095
2003213 975424,1107 88850,4170 256
2004213 691424,9107 10650,1168 859
2005201 693403,799 25049,2156 389
2006190 928384,994 12049,3148 624
2007187 072379,491 70049,0144 981
2008191 948391,094 52149,2150 187
20091185 817380,991 47449,2145 656
2010187 027389,091 45548,9145 146
2011187 640391,092 89249,5148 239
2012179 147374,988 86349,6143 022
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Auskünfte gibt:
Martin Conrad,
Telefon: +49 611 75 2358,
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https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/07/PD13_253_12631.html

Dienstag, 30. Juli 2013

Die Gerichts-Pressestelle und der unbekannte 61jährige Präsident des FC Bayern München Herr H.

Na, da soll noch jemand sagen, so eine Gerichts-Pressestelle habe absolut keinen Humor. Gut, ein Alleinstellungsmerkmal ist es siet Daniela K. (HIER - LG Frankenthal) nicht mehr, aber dennoch liegt München II jetzt ganz weit vorn. Jetzt fehlt nur noch, dass das Gericht beschließt, dass die Pool-Fotographen am Tage (X) der Verhandlung (so es denn dazu kömmt) 'bitten', gefälligst das Antlitz und/oder das Sixpack des Herrn X. mit einem schwarzen Balken gerne in XXL zu überlegen. Köstlich: "

Strafverfahren gegen Ulrich H. wegen Steuerhinterziehung


Die Staatsanwaltschaft München II hat die Ermittlungen in dem Verfahren gegen Ulrich H. am 29.07.2013 abgeschlossen und am 30.07.2013 Anklage zur 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II erhoben. Die Anklage, in der dem 61jährigen Präsidenten des FC Bayern München Steuerhinterziehung zur Last gelegt wird, wurde zwischenzeitlich zugestellt.
Die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Angesichts des Umfangs der Ermittlungsakten sowie der Tatsache, dass der Verteidigung zunächst eine Äußerungsfrist von einem Monat zugebilligt wurde, ist mit einer Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September 2013 zu rechnen.
Vor der Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung können keine weiteren Einzelheiten zum Anklagevorwurf mitgeteilt werden, zumal in Steuerstrafverfahren besondere Geheimhaltungspflichten gelten.
Es wird daher um Verständnis dafür gebeten, dass die Justizpressestelle diesbezügliche Anfragen vor der genannten Entscheidung, von der wir Sie umgehend in Kenntnis setzen werden, nicht beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
RiOLG bei dem OLG München

Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München"
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2013/04037/index.php


5. Juli 2013 —VOX, äh volksnahes LG? - Durch uns soll es zuletzt rauskommen: Wir verraten allerdings schon mal, was der stellv. Mediendezernent als Rätselpreise ausgelobt haben soll: 1. Preis ein Katzenklo und als 2. Preis ein großes Glas mit eingelegten Krokodilspenissen und Straußenhoden - süß-sauer - Änder…

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Donnerstag, 25. Juli 2013

Ceci n’est pas une pipe! Genau: Dies ist keine Pfeife ! Sommer, Ulrich „Effektive Strafverteidigung“ –(K)Eine Rezension – LG Regensburg im Fall Mollath ein Gefahr für den Rechtsstaat? - Die Erscahhung Adams/Gottes


Nachdem wir ja schon - wenn nicht umsonst so doch kostenlos - die Halbweisen (HIER) entdeckt hatte und nun auch noch als Erste und Einzige beim Lesen von "Strafrecht Praxis
Effektive Strafverteidigung
Ein Handbuch für Theorie und Praxis – mit grundlegenden Erläuterungen des Rechts, der Psychologie und der Überzeugungstechniken des Verteidigers"

doppelt sehe, könnte man beim Beck-Verlag ja allmählich mal darüber nachdenken, uns zur Lek-Torin honoris causa zu ernennen. Zuerst dachte ich allerdings auch, dass es an der Hitze oder der Lektüre der 'historischen' LG Regensburg-Entscheidung zu Causa Mollath (Ein 150-Seiten-Versuch das Nichts zu begründen!) läge oder daran, dass Allah kleine Sünden (Cuba Libre am helllichten Tag - an Ramadan - aber wenigstens auf nüchternen Magen) sofort bestraft, als ich dieses Déjà-Vu/lu-Erlebnis hatte. Aber inzwischen ist auch nüchtern klar, es handelt sich in der Tat um die schönste Form des Eigenlobs, das Eiegn-Plagiat:


[Seite 166] RZ 29 Die entscheidungsleitenden Informationen sind hierbei meist auf wenige Kernpunkte beschränkt. In Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass Richter selbst bei hochkomplexen Sachverhaltsstrukturen regelmäßig nur auf wenige Faktoren als entscheidungsrelevant zurückgreifen. Minimalstinformationen sind häufig ausreichend, um insbesondere in als typisch empfundenen Fällen Entscheidungsstrukturen vorzuzeichnen.336
[Seite 167] RZ 32  Diese erlernte und täglich angewandte Lösungsstrategie auch des hochzivilisierten Menschen verdeutlicht, warum abwägende Vollständigkeit in Entscheidungen im Gerichtssaal oft eine Illusion bleiben muss. Entscheidungsleitende Informationen sind auch hier meist auf wenige Kernpunkte beschränkt. Auch
bei hochkomplexen Sachverhaltsstrukturen greifen Richter regelmäßig lediglich auf wenige Faktoren zurück. Minimalstinformationen sind häufig ausreichend, um insbesondere in als „typisch“ empfundenen Fällen Entscheidungsstrukturen vorzuzeichnen.


Strafrecht Praxis
Effektive Strafverteidigung
Ein Handbuch für Theorie und Praxis – mit grundlegenden Erläuterungen des Rechts, der Psychologie und der Überzeugungstechniken des Verteidigers
von
RA Prof. Dr. Ulrich Sommer
1. Auflage
Effektive Strafverteidigung – Sommer
schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
Thematische Gliederung:
Strafverfahrensrecht Strafrecht Strafverfahrensrecht
Carl Heymanns Köln 2011
Verlag C.H. Beck im Internet:
www.beck.de
ISBN 978 3 452 27535 6
Inhaltsverzeichnis: Effektive

So löblich, wichtig und richtig ja solche Publikationen und Antrittsvorlesungen (Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Bernd Hirtz am 26. November 2010: „René Magritte, die anwaltliche Rhetorik und das rechtliche Gehör“ - http://jura-foerderverein.uni-koeln.de/publikationen/fakultaetsspiegel_ws2011_v2.0.pdf Datei-Seiten 29-38) auch sind, so lassen sie uns doch regelmäßig mit der Frage allein, wie man mit der doch immer (Wörz-Arnold-Witte-Kachelmann-Mollath ..) und immer und immer  wieder alles überragenden Frage der Emotionalität des Richters/der Richter (genauer: Vanitas/Narzissmus – unterhalb der Krankheitsschwelle? http://www.geps.info/downloads/publikationen/BeitragPfaefflin.pdf ) – der des völlig losgelösten, unabhängigen deutschen Richters (und Gutachter)wohlgemerkt! – angemessen und zum Wohle des Mandanten und des Rechtsstaates umgeht.


Wie auch das jüngste Hammerbeispiel an (Welt-)‚Entrücktheit’ der bayerischen Richter (und ihrer Gutachter!) 

Auch BaWü, Zufall? – Was es alles so geben soll… sogar Dissimulierung von Symptomen Wow! Ganz frisch!
http://www.meinungsverbrechen.de/?p=414

im Falle Mollath deutlich macht. Man kann doch gar nicht allen Ernstes glauben, dass nicht alle Informationen die Bewußtseinsschwelle der Amygdala überschritten hätten.

 Aber es ist und bleibt wohl so, als ob man dem Papst – welchem auch gerade immer – beibringen könnte, dass es nicht „Die Erschaffung Adams“ (durch Gott), sondern „Die Erschaffung Gottes“ (durch Adam) heißen sollte/müsste – oder er wenigstens zugeben sollte, dass ohne Präjudiz (‚Vorwissen’) des abendländisch Vor- und Eingebildeten der augenzwinkernde (>> Gott auf Hirnschale! – Hirn, das Mensch zum Menschen macht, der dann Gott erschafft?!?!?) Michelangelo Buonarroti beide Optionen offen gelassen hat.

 
Justiz
Der Fall Mollath: Bayerns gnadenlose Richter

 Was muss eigentlich noch alles geschehen, damit die bayerische Justiz diesem Mann Gehör schenkt? Wie gnadenlos können Richter sein, dass sie Gustl Mollath nach dem äußerst fragwürdigen Prozess nun seit siebeneinhalb Jahren in der Gefängnis-Psychiatrie halten?

24. Juli 2013 17:51

Reaktionen auf den Mollath-Gerichtsentscheid –

Schwer nachvollziehbar

"Ich glaube nicht, dass die Kammer der bayerischen Justiz damit einen Gefallen getan hat": Strafrechtler und Politiker aller Parteien reagieren empört auf die Ablehnung der Anträge zur Wiederaufnahme des Falls Mollath. Sie hoffen nun auf das Urteil höherer Gerichte.
Von Frank Müllerund Olaf Przybilla
Ernüchtert und frustriert haben bayerische Politiker auf die neuen Entwicklungen im Fall Mollath reagiert.
24. Juli 2013 17:45

Fall Mollath Gefahr für das Ansehen des Rechtsstaats

Die Entscheidung ist gefallen: Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben. Neue Fakten und Zeugen? Egal. Verfahrensfehler? Ja, aber nicht absichtlich begangen. Solche Methoden vermutete man bisher in ganz anderen politischen Systemen als im demokratischen Deutschland. Der Umgang mit dem Mann aus Nürnberg ist zum Verzweifeln[…]

LESEPROBE:
  1. PDF]

    Effektive Strafverteidigung - Sommer, ReadingSample - Beck-Shop

    www.beck-shop.de/.../leseprobe/00157242000_Entscheidungspsycholog...
    StrafrechtPraxis. Effektive Strafverteidigung. Ein Handbuch für Theorie und Praxis – mit grundlegenden Erläuterungen des Rechts, der Psychologie und der. Überzeugungstechniken des Verteidigers von. RA Prof. Dr. Ulrich ..... Volbert (Hrsg.), Handbuch der Psychologie, Band VI: Handbuch der Rechtspsychologie. (2007).
  2. [PDF]

    Effektive Strafverteidigung - Sommer, ReadingSample - Beck-Shop

    www.beck-shop.de/.../leseprobe/00157242000_Kapitel_3_Rhetorik_Les...
    Effektive Strafverteidigung. Ein Handbuch für Theorie und Praxis – mit grundlegenden Erläuterungen des ... Überzeugungstechniken des Verteidigers ... entierten Beitrag zum Kampf ums Recht im Rahmen der Hauptverhandlung .... Schriften zur Psychologie der Strafrechtspflege, Heft 1 192 8, Nachdruck bei Taschke, Max.

Mittwoch, 24. Juli 2013

Gekreuzt: Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath vom 24.07.2013 - Wiederaufnahmeanträge ohne Erfolg.

So kann' gehen - Bayern:  Während es beim BeckBlog noch heißt: "Kommt Mollath bald frei? Rechtsgebiet: Kriminologie, Materielles Strafrecht, Strafverfahrensrecht, StrafrechtExperte: Prof. Dr. Henning Ernst Müller 24.07.2013" haut die Presseabteilung das Folgende zur  Ablehung der WA raus: 


Update aus Twitter:



Den anonymisierten Volltext des Beschlusses können Sie als PDF-Dokument unter dem folgenden Link abrufen: PDF-Dokument [intern]


gabrielewolff sagte am :
Meine erste juristische Stellungnahme befindet sich hier (worauf ich wegen des Seitenumbruchs bei der Kommentar-Anzeige nochmal hinweise):
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-17404


"Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Mollath vom 24.07.2013

 



Pressemitteilung zu dem Beschluss vom 24.07.2013

Pressemitteilung des Landgerichtes Regensburg in Sachen Wiederaufnahmeantrag Mollath:

Wiederaufnahmeanträge ohne Erfolg.

Das Landgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 24.Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge zugunsten des Untergebrachten Gustl Mollath als unzulässig verworfen. Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Das Gesetz erlaubt nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach am 08.August 2006 Herrn Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnete gleichzeitig seine Unterbringung an. Die hiergegen eingelegte Revision vor dem BGH blieb erfolglos. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Ausschließlich die im Gesetz genannten Gründe können einen zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten gestellten Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen.
Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.

Die zuständige Strafkammer begründet ihre Entscheidung im Einzelnen wie folgt:

1. Unechte Urkunde:
Es handelt sich bei dem Attest vom 03.Juni 2002, welches dem Gericht bei seiner Entscheidung vorlag, um keine unechte, sondern um eine echte Urkunde. Das Attest ist die Zweitschrift eines Attests vom 14. August 2001. Dieses Attest wurde zwei Tage nach dem Tatgeschehen vom 12. August 2001 durch einen approbierten Arzt nach vorgehender Untersuchung ausgestellt. Dieser hat auch die Zweitschrift erstellt. Der ausstellende Arzt unterschrieb das Attest mit dem Zusatz „i.V.“ („in Vertretung“) und gebrauchte dabei berechtigt Briefkopf und Praxisstempel der Praxis, in der er seine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin absolvierte. Zum Zeitpunkt der Untersuchung befand er sich im fünften Jahr der Facharztausbildung. Bei der Erstellung der Zweitschrift war er bereits Facharzt für Allgemeinmedizin. Ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 1 StPO liegt daher im Ergebnis nicht vor.

2. Aussage des Zeugen B.:
Die nunmehr erfolgte Aussage des Zeugen B. ist nicht geeignet, die Urteilsfeststellungen aus dem Jahr 2006 zu erschüttern, da sie nicht im Widerspruch zu ihnen steht. Die Glaubwürdigkeit der Zeugin M. wird durch die Aussage nicht erschüttert. Mit der Motivlage der ehemaligen Ehefrau des Untergebrachten – und nur in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Zeugen B. überhaupt von Bedeutung – hat sich bereits das damals erkennende Gericht auseinandergesetzt. Die Aussage steht damit nicht im Widerspruch zur Beweiswürdigung des Ausgangsgerichts.

3. Einbeziehung des Dr. W.:
Ebenso wenig wird das Gutachten des Sachverständigen Dr. L. durch die jetzt erfolgten Angaben des Dr. W. in Frage gestellt. Bereits das der Unterbringung zugrunde gelegte Gutachten des Sachverständigen Dr. L. führt aus, dass der Untergebrachte für die Einbeziehung von weiteren Personen „ in geradezu klassischer Weise“ eine „für ihn logische Erklärung“ biete. Die aus Sicht des Untergebrachten bestehende Erklärbarkeit für die Einbeziehung des Dr.W., die das Wiederaufnahmevorbringen zum Gegenstand hat, ist damit bereits Gegenstand des Gutachtens gewesen.

4. Verfahrensfehler und Sorgfaltsmängel:
Im Strafverfahren gegen den Untergebrachten kam es zu Verfahrensfehlern. Für eine Wiederaufnahme gemäß § 359 Nr. 3 StPO können von vorneherein nur die durch die damals entscheidende Kammer verursachten Fehler relevant sein, und diese auch nur insoweit es sich um strafbare Verletzungen der Amtspflicht handelt. Dabei ist ein Antrag, der sich auf die Behauptung einer Straftat gründet, grundsätzlich nur dann zulässig, wenn wegen dieser Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist. Eine solche Verurteilung ist vorliegend nicht erfolgt und könnte selbst bei Erweislichkeit einer Amtspflichtverletzung mittlerweile wegen eingetretener Verjährung auch nicht mehr erfolgen. Eine strafbare Amtspflichtverletzung insbesondere Rechtsbeugung kann ein Wiederaufnahmegrund sein, wenn sie als Straftat feststeht.
Es wird eine Vielzahl von Verfahrensfehlern durch das entscheidende Gericht bzw. seinen Vorsitzenden behauptet. Diese Fehler, soweit sie überhaupt vorliegen, rechtfertigen nicht den Vorwurf der Rechtsbeugung und hatten im Übrigen auch im Ergebnis keine Auswirkungen auf das Urteil. Aus Sicht der Kammer ist ein deutlicher Verfahrensverstoß vor allem darin zu sehen, dass die Vernehmung des Untergebrachten nach Vollzug der einstweiligen Unterbringung nicht unverzüglich erfolgte. Dies bedeutet aber keinen die Annahme einer Rechtsbeugung rechtfertigenden elementaren Rechtsverstoß. Die Annahme eines bewussten Regelverstoßes liegt nicht nahe. Es handelt sich zudem nur um eine Verzögerung der Anhörung, denn die Entscheidung über die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung wäre nicht anders ausgefallen, wenn die Vernehmung des Untergebrachten unverzüglich erfolgt wäre.
Die Urteilsfeststellungen enthalten Sorgfaltsmängel. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergeben sich aber keinerlei Anhaltspunkte. Der dazu erfolgte Vortrag im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten ist überwiegend nicht schlüssig. Der Vorwurf, dass der Vorsitzende der damals zuständigen Kammer bewusst Sachverhaltsverfälschungen begangen habe, ist eine durch konkrete Tatsachen nicht gestützte Spekulation. So hat sich beispielsweise das im Urteil geschilderte Festnahmegeschehen, so wie dargestellt, tatsächlich ereignet; lediglich der Zeitpunkt wurde mit dem einer anderen Festnahme des Untergebrachten verwechselt.

5. Der Revisionsbericht der HypoVereinsbank:
Auch dieser ist nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern, da es im Urteil bei der Überprüfung der Schuldfähigkeit von Herrn Mollath explizit für möglich gehalten wird, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat.

Der Pressesprecher weist ergänzend auf Folgendes hin:
Vor dem Landgericht Regensburg ging es ausschließlich um die Frage, ob das Verfahren gegen Herrn Mollath, das durch Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen ist. Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit mussten bei dieser Prüfung, ob Wiederaufnahmegründe vorliegen, außer Betracht bleiben.
Es laufen derzeit zwei verschiedene Verfahren parallel. Die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth hat zu überprüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt immer noch vorliegen, insbesondere der Untergebrachte im Falle seiner Freilassung wegen seines Zustands für die Allgemeinheit gefährlich wäre.
Die Pressemitteilung enthält lediglich eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungsgründe. Die gesamte Entscheidung kann auf der Homepage des Landgerichts Regensburg http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell nachgelesen werden.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts können Herr Mollath und die Staatsanwaltschaft Regensburg sofortige Beschwerde einlegen. Hierüber müsste das OLG Nürnberg entscheiden.



Die Pressestelle des Landgerichtes Regensburg
Landgericht Regensburg, 24.07.2013 Pressesprecher Piendl Johann;
Pressesprecher Lindner Gerhard.

 

Dienstag, 23. Juli 2013

Westerburg: "Wegen Sorgerechtstreit: Mann aus Rache Kinderpornos untergeschoben?" Schwiegermutter als Tipp-Geberin für Untergejubeltes?

>>Hier kommen wir heute nicht mehr weiter", meinte die Vertreterin der Anklage. << -Wiedervorlage! - Da sind wir aber mal gespannt, was aus der Sache wird... : "Der entscheidende Tipp, der zur Hausdurchsuchung führte, kam offenbar von der Schwiegermutter. "Schauen Sie doch mal da oben in dem Zimmer nach", hatte sie der Polizei geraten. Angezeigt hatte ihn seine Ehefrau. "Meine Schwiegermutter hat mir diese Dinge untergeschoben. Sie ist die treibende Kraft hinter diesen Anschuldigungen. Es ist ein Racheakt", rechtfertigt sich der Beschuldigte. "Mir gehören diese CDs nicht. Meine Schwiegermutter wusste offenbar ganz genau, wo diese Dinge lagen. Das ist doch seltsam. Dabei habe ich sie in acht Jahren gerade zehn Mal zu sehen bekommen."
Der 52-Jährige lebt in zweiter Ehe von seiner Frau getrennt. Wie er berichtet, streitet er sich mit seiner Ehefrau um das Sorgerecht für die Kinder. Zum Zeitpunkt der Tat habe er sich im Haus seiner Frau aufgehalten, doch diese habe nach ihrem Auszug alles dort gelassen.
"Sie hatte einen Schlüssel. Sie und ihre Mutter konnten ins Haus reingehen, wann sie wollten", schilderte der Angeklagte die damalige Situation und redete sich dabei so richtig in Rage. "Hier kommen wir heute nicht mehr weiter", meinte die Vertreterin der Anklage. Strafrichter Hans Helmut Strüder pflichtete ihr bei. Das Gericht vertagte sich bis in den Herbst. Dann sollen Zeugen gehört werden. Unter anderem auch die Schwiegermutter."

Dann, RHEINZEITUNG, aber  gaaaaaaaanz ausführlich.
http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Wegen-Sorgerechtstreit-Mann-aus-Rache-Kinderpornos-untergeschoben-_arid,1014167.html 

Freitag, 19. Juli 2013

Causa Mollath: Staatanwaltschaft hat fertig - .. wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Urlaub Urlaub braucht... auch RA Strates hamburgische Zurückhaltung hat Grenzen! Verhöhnung des Rechts(staats)?



Kann da nicht eine larmoyante Ministerin (sinngemäß nach Ede Stoiber: "Ich leide wie eine Hündin, ... das JuMi ist ein Stück meines Lebens.") nicht dauerhaft behilflich sein? Auch da nicht? Nicht mal da?*
"Soll das keine Verfälschung sein? Es ist eine Verfälschung! Und es ist eine Verhöhung des Rechts, wenn eine solche Verfälschung als die Äußerung einer Rechtsmeinung etikettiert wird. Der Senat sehe mir den etwas kraftvollen Sprachgebruach nach. In der Regel neige ich nicht dazu. Aber alles hat seine Grenze." 
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-07-18.pdf


 Dienstliche Erklärung von OStA Meindl wegen der Datensache “Attest von 2001″: “(…)Zutreffend ist also, dass es nur diesen eInen Zuleitungsvorgang gibt. Der gesamte Vorgang fand am Donnerstag, dem 11.07.2013 statt. Die unzutreffenden und deshalb sinnentstellenden Datumsangaben beruhen ausschließlich auf meinem – sicherlich auch dem enormen Arbeitsanfall nach meinem Urlaub vom 28.06. bis [...]


*Der Müller muss umdenken lernen: “Es gibt [noch] Richter – in Russland …
Tja, aber auch das wird Gustl Mollath wohl mit seinem bewundertswerten Gleichmut ertragen (müssen).
http://t.co/u636wAWa1j

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-16754

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-16756

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-16759 

*Doch Gnadenakt?

Merk: Ich denke weiß Gott oft an Mollath

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/merk-denke-weiss-gott-mollath-3012727.html 

 

 Doku komplett:

http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

 

Russische Gerichtsentscheidung Kremlgegner Nawalny vorübergehend frei

 ·  Ein russisches Gericht hat den Kremlgegner Alexej Nawalny mit sofortiger Wirkung freigelassen. Die Untersuchungshaft gegen ihn ist ausgesetzt. Damit soll dem Blogger und Korruptionsbekämpfer eine Teilnahme an der Bürgermeisterwahl in Moskau ermöglicht werden.

Russische Gerichtsentscheidung Kremlgegner Nawalny vorübergehend frei

 ·  Ein russisches Gericht hat den Kremlgegner Alexej Nawalny mit sofortiger Wirkung freigelassen. Die Untersuchungshaft gegen ihn ist ausgesetzt. Damit soll dem Blogger und Korruptionsbekämpfer eine Teilnahme an der Bürgermeisterwahl in Moskau ermöglicht werden.

Unschuldig hinter Gittern - Justizopfer und ihr Kampf um Gerechtigkeit



Wobei man sich allerdings inzwischen zumindest die Frage stellen darf, ob es sich bei der Causa Mollath überhaupt um einen Justizirrtum i.k.S. handelt: "Justizirrtümer können JEDEN treffen. Unschuldig verurteilt zu sein ist ein Alptraum, aus dem es kaum einen Ausweg gibt. 500 Fehlurteile werden in Deutschland pro Jahr gefällt. Experten gehen davon aus, das in Österreich in jedem 10. Fall ein Fehlurteil gesprochen wird. Für die Betroffenen ein Alptraum. Die von Experten kommentierte Reportage begleitet Menschen, welche die Kraft haben nach einem Fehlurteil um ihre Rehabilitation zu kämpfen, und erläutert, wie der Rechtsstaat mit seinen Opfern umgeht.
Herkunft/
Produktionsjahr
Deutschland, Österreich 2013
Formatinformation
         
Beliebige Information Keine weiteren Informationen (?)
Sendungsdauer/
-ende
55 min (bis 02:35 - 50 min netto)
Startzeit 1:40
Endezeit 2:35
Nettospielzeit 50
Produktionsjahr 2013 Wiederholung von gestern Abend:
heute · Fr, 19. Jul · 01:40-02:35 · ServusTV Deutschland Unschuldig hinter Gittern - Justizopfer und ihr Kampf um Gerechtigkeit 

  1. ServusTV - Unschuldig hinter Gittern

    www.servustv.com/.../Unschuldig-hinter-Gittern-01...
    7 days ago
    ServusTV - Wir wünschen Ihnen bessere Unterhaltung. ... Reportage: Unschuldig hinter Gittern ...

  2. Unschuldig hinter Gittern | Justizopfer und ihr Kampf um ... - Hörzu

    www.hoerzu.de/tv.../unschuldig-hinter-gittern/justizop...Translate this page
    Unschuldig hinter Gittern - Justizopfer und ihr Kampf um Gerechtigkeit. Unschuldig hinter Gittern | Servus TV im TV-Programm. Unschuldig hinter Gittern ...

  3. "Unschuldig hinter Gittern - Justizopfer und ihr Kampf um ... - Tele.at

    www.tele.at/.../unschuldig-hinter-gittern-justizopfer-u...Translate this page
    Servus TV. Freitag, 19.07.2013. 01:40 bis 02:35. Sonstige Reportagen. Unschuldig hinter Gittern - Justizopfer und ihr Kampf um Gerechtigkeit. D, A 2013. Stereo.

Dienstag, 16. Juli 2013

#Prism #Twitter Steffen Seibert (@Regsprecher) und Dorothee (Who?)Bär (@DoroBaer) ähnlich wie Daniel (@danielmack) MACK (GRÜNE)? - DSDSG - Artikel OO

Sind alle Politiker vor #Twitter gleich? - Während Angelas #Prism-Vollchecker, Whistleblower und DSDSG-(=Deutschland sucht das Super-Grundrecht-Casting-Master-of-disaster Friedrich uns die (un)heimliche Grundgesetzänderung Artikel 00* schonend beizubringen versucht (Verfassungsklage dagegen in USA bereits anhängig!), wird mir über ein Over-Night-Meldung von TWITTER ganz anders ... . Steffen Seibert und Dorothee Bär haben das Twitter-Look-alike-Casting zu Daniel Mack gewonnen! Tssss. [Bekommen die jetzt eine Mail: Sie haben gewonnen!"] Was wenn #Prism einen 'ähnlich' präzisen Algorithmus – Wikipedia - bei dem jede(r) mitmuss - hat wie #Twitter? Der Dienst schlägt mir doch allen Ernstes vor,  nur weil ich Daniel Mack folge (schon allein, weil der mir folgt ,-)), Steffen Seibert und Dorothee Bär zu folgen. Kurzfristig beängstigend, aber on the long run beruhigend, oder?

Daniel Mack Verifizierter Account

@danielmack

Mitglied des Hessischen Landtags | Bündnis 90/DIE GRÜNEN | Sprecher für Netzpolitik und Sport | Blogger | Social Media | Groundhopper
Frankfurt · danielmack.de

 

Die Rechtsanwaeldin,
Hier sind Vorschläge, die ähnlich den Leuten sind, denen Du folgst.

Steffen Seibert @RegSprecher

  • Verifizierter Account
Hier twittert Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung und Chef des Bundespresseamtes (BPA). Tweets seiner Mitarbeiter/innen enden mit dem Kürzel (BPA).
http://www.bundesregierung.de
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  • ZDFheute
  • SZ_Investigativ
  • TraffikNews_de
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  • sls_bmj
  • schroeder_k
  • indiesemNetz
  • MEEDIA



Ähnlich wie Daniel Mack

Dorothee Bär @DoroBaer

  • Verifizierter Account
Mitglied des Deutschen Bundestages, stv. Generalsekretärin der CSU meistens freundlich, Fränkin aus Leidenschaft (und von Geburt an), Sonnesüchtig ☀ Photo: Toko
http://www.dorothee-baer.de
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14.374
  • ZDFheute
  • kaffeepot
  • MarcusSpicker
  • rennsemmler
  • MayrStefan
Folge ich
1.132
  • MayrStefan
  • kattascha
  • AuswaertigesAmt
  • reportmuenchen
  • guardian

Artikel 00 GG

(1) Die Würde von #Prism Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Sprach-Gewalt.

Montag, 15. Juli 2013

Causa Mollath und NerliPlag? Jetzt auch Generalstaatsanwalt Nerlich ein Fall für WikiPlag?: Jetzt auch 'Tor des Monats' der ZDF-Spottschau?

Heißer Kandidat für den Integrations-Bambi für Integration* mutmaßlicher Beweismittel und #Aufschrei-Grimme-Preis für Subito-Beförderung mit unmutmaßlichen bayerischen Dienstwagen und den (dann rückdatierten, wg. Sommerpause) Preis 'Tor des Monats' der ZDF-Spottschau (vulgo: heute show)?!?!
Fall Mollath: Bayerischer Generalstaatsanwalt in der Kritik - Der Generalstaatsanwalt und der Journalist
“Und dann wird es spannend: Strate, so sieht es aus, vermutet offensichtlich, dass es einen Austausch zwischen dem Generalstaatsanwalt und dem Reporter gekommen ist. Strate stellt in seinem Schriftsatz fest, dass es zwischen einem Schreiben des Generalstaatsanwalts und des angesprochenen Artikels bemerkenswerte Überschneidungen inhaltlicher Art gibt, Überschneidungen, die so weit gehen, dass sogar ganze Sätze identisch sind. Mollaths Verteidiger geht gar soweit und wirft die Frage auf, ob der Generalstaatsanwalt aus vermuteten Gesprächen zwischen ihm (Nerlich) und dem Rechtsanwalt von Mollaths Ex-Frau Gesprächsinhalte an den Reporter des Nordbayerischen Kuriers weitergeben hat.”
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154643

Hier in seiner ganzen unüberbietbaren Schönheit durch RA STRATE himself: (Fußnote 2)

*
"Was lernen wir daraus?
  1. Ob man viel oder wenig Ehre besitzt, hängt von jedem selbst ab. (Faustregel: Je asozialer, desto ehrloser.)
  2. Pöbel-Kolumnen wie die von F. J. Wagner sind nur möglich, weil es Leute wie Bushido gibt. (Faustregel: Je weniger Bushido, desto weniger Wagner.)"

http://www.vocer.org/de/artikel/do/detail/id/507/darf-man-bushido-ein-arschloch-nennen.html

(Zufällig zum gestrigen Geburtstag des unschuldigen, honorigen Jörg Kachelmann.)


Noch 'n Merk-Satz:
Frau soll den Generalstaatsanwalt nie vor dem Abend(einsatz) loben!
Nie!

Und noch 1: (Wenn man bedenkt, dass in der Causa Kachelmann nicht mal der Pressesprecher sich erinnern konnte, ob er den FOCUS mit dem mutmaßlichen Tagebuch "warum.doc" (aus der Ermittlungs-Akte!) glesen hatte... . So gesehen ist es ja schon ein Fortschritt (mit Lapp-Flop und Lederhose), wenn ein bayerischer Generaler eine Lokalpostille zum Fall in Traumzeit gelesen und reagiert hat.

Zur LIVE-DISKUSSION: 
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-3/#comment-16129 

Kam auch noch gerade rein: Schon wieder ein CSU-Minister, der meint, sich in die richterliche Unabhängigkeit einmischen zu dürfen/müssen:
http://t.co/A145rPB1Iv

Sonntag, 14. Juli 2013

Die ‚Und-Flut’: Anwaltsarmut in D. - Deutschland (noch) nicht ganz anwaltsdicht? Bald 1. Mio. Anwälte und –innen? – Statistik und andere Gemeinheiten – Recycling/Wiederaufnahmeverfahren als Lösung - Zugelassenen Anwälte und -innen Deutschland gesamt: 1950: 12.844 - 1970: 22.882 - 2013: 160.894 Anwältinnen 1970: 1.035 - 2013: 53.175









Land unter: Haben die Neu-Anwältinnen die Schuld? - Man hat ja schon die Hoffnung fahren lassen, dass es die BRAK je gebacken bekommen könnte, ihre eigenen Zahlen adäquat „für Journalisten“ aufzubereiten.

Dabei hat sie sie doch alle, die Zahlen. [Es gäbe also ohnehin keinen Grund, den Verlauf in den Anfangsjahrzehnten der Republik 1950 bis 1995 unvollständig anzuzeigen. Wenn man sie allerdings dennoch weglässt, so sollte man wenigstens tunlichst die Abstände zwischen 5 Jahren eben fünfmal so breit machen, weil es sonst ein völlig verzerrtes (Anstiegs-)Bild ergibt. Cui bono? Oder: Camera obscura advocatus non calculat? http://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/statistiken/2013/04_02_gesamtentwicklungraeklein2013.pdf ]

Dass aber ausgerechnet das ManagerMagazin ("UNTER WASSER - 07/2013 S. 106 - 112 - JURISTEN - Mandanten geizen, Profite schrumpfen, die erfolgsverwöhnten Wirtschaftskanzleien rutschen in die Krise. Doch immer noch drängen Tausende Advokaten neu in den Markt. Wohin nur mit all den Anwälten?") die offenbar gar nicht so selten vorkommende Dyskalkulie* mittels Nonsens-Wort und -Bild zu fassen versucht, darf denn doch verwundern. Immerhin: Die Debatte ist angekommen. Wenn auch reichlich absurd. 

Jahr
Gesamt
"-innen"
‚-innen’-anteil

1990
56.638
8.537
15,07

2013
160.894
53.175
33,05

284,07 %
= mm: „beinahe dreimal so viele“

‚es dreht’ in 2008:


Jahr
abs Zuwachs
abs Zu /w
w. Anteil des Zuw. In %

2008
4.080
2.056
50,4
2009
3.467
2.033
58,6
2010
2.874
1.657
57,7
2011
2.428
1.479
60,9
2012
2.747
1.713
62,4
2013
2.468
1.590
64,4


Fast 161000 Anwälte sind derzeit in Deutschland zugelassen – beinahe dreimal so viele wie 1990.  Im Jahr 1950 mussten sich knapp 5000 Deutsche einen Anwalt teilen. 2013 kommen auf einen Anwalt nur noch 499 Bürger. Und pro Jahr drängen 3000 neu Zugelassene auf den Markt. Ginge die Entwicklung so weiter wie in den vergangenen 20 Jahren, würde die Zahl der Anwälte im Jahr 2180 die Millionenmarke knacken (siehe Grafik Seite 109).
Im Ernst: Die Anwaltsschwemme führt jetzt schon zu „wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Anwaltschaft“, räumt Swen Walentowski ein, Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), der gerade eine Studie zur Zukunft des Berufsstands veröffentlicht hat. Rosig ist diese Zukunft nicht – der DAV prophezeit fallende Preise und Kanzleiinsolvenzen. [...]“(mm 7/2013, S. 106-112(208))
Soso. Im Jahre 2180, also! Bei einer Verdreifachung in den letzten 23 Jahren?!? Dann hätten wir - „ginge die Entwicklung so weiter wie in den vergangenen 20 Jahren“ (wieso ausgerechnet 20 Jahre???) – in weiteren 23 Jahren dreimal 161.000, also 483.000 Anwälte, in weiteren 23 Jahren 1.449.000 davon.
Anders gerechnet passt es aber auch nicht – unterstellt, dass – wie das mm großzügig rundend behauptet - „pro Jahr 3000 Zugelassene auf den Markt drängen.“ Das wären in 167 Jahren (2180 – 2013) * 3000 brutto (mal ewiges Leben und ewige Zulassung der anwaltlichen Highlander unterstellt) 501.000 Plus, also 662.000 insgesamt. Hm?!?!?
Wie dem auch sei. Auch wenn es die enormen Zuwächse bei der Anwaltschaft, getrieben vor allem durch den weiblichen Nachwuchs, in Zukunft nicht mehr geben wird (Kitaausbau hin oder her): Bis 2180 wird sich die Bevölkerung ja auch drastisch erhöht haben, wenn man bedenkt, wie viele Holländer bis dahin Zuflucht gesucht und – ob mit oder ohne Caravan – gefunden haben werden. Und auch neue Rechtsgebiete und Fachanwaltschaften werden sich auftun (wie Klimakatastrophen-Asylrecht), während andere (wie Fachanwaltschaft für Familienrecht in Ermangelung von Familien und Ehen/Scheidungen) untergehen. Also man entspanne sich. Noch ist nicht Land unter. Noch lange nicht.

·  Podcast - Forschungsergebnisse zur Dyskalkulie - Verband ...

www.verband-dyslexie.ch › Aktuell
15.06.2013 - Woher kommen die Probleme mit den Zahlen, und wie kann man sie beheben? Erst in letzter Zeit haben Forscher mehr über die Dyskalkulie herausgefunden.

·  Falsch kalkuliert - Bild der Wissenschaft

www.wissenschaft.de/archiv/-/journal_content/56/.../Falsch-kalkuliert/
18.06.2013 - Leider bessert sich Dyskalkulie nicht mit der Zeit – und Nachhilfe allein reicht nicht. Ohne gezielte Therapie bleibt die Störung bestehen. Doch was hilft aus Sicht ...