EMMA und DIE WELT: Na, da sind wir mal gespannt, wie lange
DIESER neuerliche multiple Nonsens der sicherlich dennoch lupenreinen
Rechtsstaatlerin, wenn auch juristisch bekanntlich unbeschlagenen, aber schwer
geschlagenen Mannheimer-BILD-Gerüchtsberichterstatterin und ihrer
Kalfaktorinnen vom der auflagensinkenden Geschlechterschlacht-Schiff EMMA und
der Mist vom 13.09. so noch stehen bleibt- und EMMAonline den Penisersatz
uneinsichtig bleibend [wie die OSTA Freundenberg/Göttingen
[1] http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=212
[2] http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170 ,
FAZ http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173
im Kachelmann-Freispruchsfall?] wieder einmal einzieht (Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe.“ http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260 ) bis es ganz teuer siehe BUNTE LG Köln. http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=258 ) wird
[1] http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=212
[2] http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170 ,
FAZ http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173
im Kachelmann-Freispruchsfall?] wieder einmal einzieht (Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe.“ http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260 ) bis es ganz teuer siehe BUNTE LG Köln. http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=258 ) wird
„Dem Opfer [sic!] ist eine Verteidigung[sic!] zu wünschen, die trotz [sic!!] bestehender [sic!] Gesetzeslage[sic!] in Berufung geht - und allen Frauen ein Staat, der endlich Gesetze schafft, die den herrschenden Macht- und Gewaltverhältnissen Rechnung tragen.EMMAonline, 14.9.2012
Man beachte den Ordner “Vergewaltigung“ im String - wie auch schon hier einen Tag zuvor:
http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/skandaloeser-freispruch/
http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/skandaloeser-freispruch/
http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/proteststurm-nach-vergewaltigungsfreispruch/
OBITER dictum (Klar! EMMA-Leserinnen werden immer jünger und akademischer ;-). Wer kontrolliert das? - Klar, Italiener haben auch die längsten Schwänze in Europa - bei unkontrollierter Selbstvermessung ;-)). Näh, der Franzos' - nach EIGENEN Angaben http://www.welt.de/vermischtes/article2796899/Penislaenge-So-sind-die-Maenner-in-Europa-bestueckt.html (Muss man bei den Griechen 40-50% Wahrheitsgehalt bei der Penis-Bilanz abziehen?)
Nein, es soll noch absurder, wie inzwischen DIE WELT erfahren
haben will:
„Auch Staatsanwältin war für Freispruch
Andererseits
stand die Richterin nicht allein mit ihrer Meinung, dass der Tatvorwurf nicht
haltbar ist: Sogar die Staatsanwältin plädierte am Ende der dreistündigen
Verhandlung auf Freispruch.
Zudem
kündigte Rechtsanwalt Dirk Brockpähler, Vertreter der Nebenklage, an, das
Urteil nicht anfechten [Merke: NICHT Verteidiger des Opfers, EMMA!) zu wollen. (Anmerkung: Können
könnte er schon, aber wollen will er nicht, oder wie?] Es könnte also ein
typischer Fall sein, bei dem Bürger wenig Verständnis für den Rechtsstaat
haben, während die Verfahrensbeteiligten der Meinung sind, dass korrekt
geurteilt wurde.
Nun …
hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil [sic!] eingelegt – trotz
des Plädoyers auf Freispruch der Staatsanwältin. […]Dass dieser Schritt mit dem
Druck der Öffentlichkeit zu tun hat, dementiert Kassenböhmer: "Wir haben
sofort nach dem Urteil, noch am gleichen Tag, Revision eingelegt." Nach
Recherchen der "Welt" ist diese Aussage falsch. Demnach wurde der
Revisionsantrag erst zwei Tage später unterschrieben.“
Ja:
„Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert, nachdem sie zuvor noch
die Anklage mit ungeheuerlichen Details vorgelesen hatte.“
Korrektur
der Presseerklärung vom 13.09.2012 zum freisprechenden Urteil des Landgerichts
Essen PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 10 kB
Presseerklärung vom 14.09.2012.
Unzutreffende Berichterstattung über freisprechendes Urteil des Landgerichts Essen vom 10.09.2012 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 12 kB
Presseerklärung vom 13.09.2012.
http://www.lg-essen.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/index.php
Presseerklärung vom 14.09.2012.
Unzutreffende Berichterstattung über freisprechendes Urteil des Landgerichts Essen vom 10.09.2012 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 12 kB
Presseerklärung vom 13.09.2012.
http://www.lg-essen.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/index.php
Mal
wieder weg von dieser deutschen Abart einer EMMA falsch verstandenen Schwarm-Pussy-Riot-Intelligenz gegen weibliche Justiz.
Immerhin: med1 ist man schlauer als Schwarzer und ihre
(An-)Heizerinnen und hat bereits reagiert und den Eingangstext geändert.
Angeklagter im Vergewaltigungsprozess freigesprochen
14.09.12 07:51
Der ursprüngliche Titel
"Vergewaltiger freigesprochen" wurde durch die Moderation korrigiert
(Wohl das „Kein
"Opfer" im Kachelmann-Fall: Südkurier veröffentlicht
Richtigstellung.“ http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=196
gelesen?
Wo keine Vergewaltigung, da in einem Rechtsstaat kein Opfer,
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=168
da auch kein „Anwalt des Opfers“ (siehe Polizei Sigmaringen http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197
), siehe Alice Schwarzer ;-). Alice Schwarzer spricht Kachelmann
überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice
Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe. http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260
Korrektur der Presseerklärung vom 13.09.2012 zum
freisprechenden Urteil des Landgerichts Essen PDF-Dokument, öffnet neues
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Presseerklärung vom 14.09.2012.
Unzutreffende Berichterstattung über freisprechendes Urteil des Landgerichts Essen vom 10.09.2012 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 12 kB
Presseerklärung vom 13.09.2012.
http://www.lg-essen.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/index.php
Presseerklärung vom 14.09.2012.
Unzutreffende Berichterstattung über freisprechendes Urteil des Landgerichts Essen vom 10.09.2012 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster 12 kB
Presseerklärung vom 13.09.2012.
http://www.lg-essen.nrw.de/presse/Presseerklaerungen/index.php
Doch was soll man schon von medialen Laien-Scharfrichtern
des untergehenden Genderimus’ (aus zeitökonomischen Gründen verweisen wir nur
auf den Blog unserer gelegentlichen Gastautorin, der Pensionierten OSTA undKrimiautorin HIER UND HIER) erwarten, wenn selbst ausgebildete Juristen de lege
lata nicht von de lege ferenda (mit einem ‚r’!) unterscheiden können.
Während man bei dem obigen infamen Mumpitz
„Dem Opfer [sic!] ist eine Verteidigung[sic!] zu wünschen, die trotz [sic!!] bestehender Gesetzeslage in Berufung geht - und allen Frauen ein Staat, der endlich Gesetze schafft, die den herrschenden Macht- und Gewaltverhältnissen Rechnung tragen.EMMAonline, 14.9.2012
nur noch kopfschüttelnd „Frau, Frau, Frau!“ bloggen kann,
macht es sich und uns dieser Jura-Blogger auch nicht gerade leicht!
Man! Mann! Mann! – (Geht Beschneidung manchmal doch zu
weit?Man denke zwangsläufig da an die Aufforderung des galligen, bei Damaskus
vom Esel gefallenen, mutmaßlichen Epileptikers, des doch im tiefsten Inneren
Saulus gebliebenen Paulus mit seiner barmherzig-christlichen Botschaft: „Jene,
die unter Euch Verwirrung stiften, soll(t)en sich doch leich kastrieren
lassen!“) )
Nicht dass der Blogger etwa nicht – wie jener, der
unbedingt einmal in die Top 10 Treffer (sogar zweimal)bei Google kommen wollte
[man gebe mal de lege ferenda mit zwei „r“ ein – Man ist Google böse: ) – wüsste, dass man „de lege ferenda“ nur
mit einem ‚r’ schreibt. Nein, das weiß er schon. Nur den Begriff scheint er nun
wahrlich nicht verstanden zu haben (Kommt das davon, wenn das Hormon
Genderismus an Testosteron andockt, um Männern die Cojones schon auf Hirnebene
zu nehmen und damit sie des männlichen Verstandes und der Übersetzungskraft zu
berauben, und sie durch weibliche Genderlogik und Übersetzungsfähigkeit zu
ersetzen?) .
„Weil ich weder die Entwicklung des Sexualstrafrecht
besonders intensiv verfolge, noch unbedingt auf Basis bloßer Presseberichte
Urteile bewerten möchte, …“
ABER dann:
Ob diese Rechtsprechung de lege lata korrekt ist, möchte ich
hier nicht erörtern, obwohl mir dies durchaus zweifelhaft erscheint.“
Ihm! Allein im weiten Googlerund! (si tacuisses ..)
„Ob diese Rechtsprechung de lege lata korrekt ist,
möchte ich hier nicht erörtern, obwohl mir dies durchaus zweifelhaft erscheint.
Denn jedenfalls de lege ferenda ist [sic!] sie es nicht[sic!].“
Nun, das ist zwar kurz und knapp und so gar nicht
rechtsanwäldisch verquast (Ist sie korrekt, oder erscheint sie falsch?
Erscheint sie de lege ferenda falsch, oder ist sie es? Deutsch Sprack, schwer
Sprack. Erscheint der EMMAonline entlehnt ;-)), aber halt auch falsch bzw.
Nonsens.
Nach/Gemäß ungemachten oder gemachten (=„lege lata“) (?)
Gesetzen, der Logik und Kausalität (Physik, Dimension Zeit) und des
rechtsstaatlichen Grundsatzes (Nullum crimen, nulla poena sine lege.* –
Rückwirkungsverbot) kann es nicht falsch sein, auch im Nachhinein nicht, sollte
das „zu machende/erlassende Gesetz“ (also eine Vorschrift, die in der
allenfalls gewünschten Eventualzukunft liegt) jemals so – wie vom Autor
gewünscht je geben (FUTUR) in Kraft treten, WÄRE ab dann – und genau nur ab
dann – ein solches Urteil falsch
Um es deutlich(er) zu machen:
So mag man es bedauern, dass seit Erlaubnis des legalen
Tötens (Abtreibung/Abortion genannt), das Schnetzel, Zerstückeln und Absaugen
ungeborenen Lebens jährlich in einem der reichsten, aber geburtenärmsten Länder
der Welt inzwischen einige Millionen Nicht-Geborene auf dem Altar des
Genderismus’ als Gabe (natürlich nicht: Opfergabe!) Ver(w)endung fanden, ehe
sie überhaupt die Chance hatten zur virtuellen Zerteilung auf dem
Familienrichtertisch zu landen.
Eine (Wieder-)Einführung der Strafbarkeit (also „de lege
ferenda“) in allen Fällen ( auch denen im Promille-Bereich liegenden nach
mutmaßlicher Vergewaltigung, die ja in der Regel zu diesem Zeitpunkt
gerichtlich ohnehin noch nicht festgestellt werden konnte!) würde nicht nur die
bereits Millionen getöteten Föten wieder (auf)leben lassen, noch würde es rückwirkend
zur Strafbarkeit der Nicht-Mutter-Gewordenen führen.
..............
Na, das Urteil wird wohl noch weiter die Gerüchte beschäftigen …
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/09/12/ein-unverstndlicher-aber-richtiger-freispruch/
http://maedchenmannschaft.net/man-kann-schliesslich-von-keinem-mann-erwarten-dass-er-nein-ich-will-keinen-sex-versteht/
http://www.hertener-allgemeine.de/lokales/marl/Maedchen-hat-sich-nicht-genug-gewehrt;art996,833782,A
*Nullum crimen,
nulla poena sine lege
„kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“ ist die
Zusammenfassung des sogenannten Gesetzlichkeitsprinzips durch:
- Nullum crimen sine lege „Kein Verbrechen ohne Gesetz“ und
- Nulla poena sine lege „Keine Strafe ohne Gesetz“
Abwandlungen und Erweiterungen:
·
Nulla poena sine lege stricta: „Keine Strafe
ohne strenges Gesetz“. Umschreibt das Analogieverbot.
·
Nulla poena sine lege certa: „Keine Strafe ohne
bestimmtes Gesetz“. Umschreibt das Bestimmtheitsgebot.
·
Nulla poena sine lege praevia:
„Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz“. Umschreibt das Rückwirkungsverbot.
Nulla poena sine lege scripta: „Keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz“. Umschreibt das Verbot der
Bestrafung nach Gewohnheitsrecht.
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