Donnerstag, 26. Juli 2012

Der 'barmherzige' Strafverteidiger versus 'erbärmliche'(?)/'erbarmenswürdige'(?) Deutsche Richterzeitung: Traumatisierte Sabine Rückert (Die ZEIT – Gerichtsreporterin - Chronistin oder Wächterin?) deutsche(n) Richter?


Dass Gisela FRIEDRICHSEN mit ihrer Dauerberichterstattung im SPIEGEL einen Generalstaatsanwalt a.D.mutmaßlich traumatisiert haben soll – dazu später mehr (Cliffhanger!) – hat man uns ja (zwischen)zeitig 'gesteckt' (scheint so gut, dass es wohl zu gegebener Zeit einen eigenen Post wert ist), aber noch scheint 'es' (in der Person der Sabine RÜCKERT) wohl hier in diesem geschilderten Fall nicht nur einen Richter, sondern via DEUTSCHE RICHTERZEITUNG gleich nahezu die gesamte Richterschaft getroffen zu haben. Wer die beiden stets wie aus dem Ei gepellt (schon damit eine – nach unserem Meinen und Dafürhalten ein optisch deutliche Unterscheidung zur Neu-und-Interims-Nicht-Konkurrenz Alice Schwarzer) je live, sei es bei einem Vortrag in Maria Laach, Mannheim oder sonstwo (oder bspw. in einer der Dokus/Talk-SHOWS (!) zum Kachelmann-Prozess oder anderen zum Teil heute noch bei YOUTUBE zu findenden Clips) gesehen oder auch nur einen ihrer Artikel gelesen hat, weiß doch, dass die beiden Damen nicht mal vor Alice Schwarzer zurückschrecken, also dann doch gewiß keine Angst vor (Re)Aktion deutscher Richter haben werden.
Man kann - nein man muss - sich dann doch tatsächlich über die Naivität bei der DEUTSCHENRICHTERZEITUNG wundern, mit der man glaubte, einen wohl zunächst bestellten Beitrag - wenn nicht in alter deutscher Richterherrlichkeit gekürzt zu veröffentlichen - dann doch unter den Teppich kehren zu können. Insbesondere naiv und verwunderlich angesichts der heutigen technsichen Alternativen wie Internet und - in manchenBundesländern! - 'Offenen Kanälen'. Falls sich nicht eh das ZAPP,das Medien-Magazin des NDR 'gewohnt liebevoll', um die Wahrheit, dieBILD gewöhnlich übrig läßt, kümmern sollte (die Richterzeitungist auch ein Medium!, wenn auch ein besch eidenes).
Nun hatte eine der beiden führenden deutschen, virtuell der deutschen Justiz Backpfeifen verteilenden Gerichtsreporterinnen einen anderen Weg gefunden, den zunächst bestellten, dann nicht veröffentlichten (aber dann wohl auch nicht bezahlten?!?!?) Beitrag, (wenigstens) unters Fachvolk (es soll sogar Strafrichter geben, die den Strafverteidiger lesen, aber das ist es wohl auch wie bei McDonald's und BILD – k(aum)einer gibt’s zu ;-) ) zu bringen.
Insgesamt fügt sich nunmehr auch dieses Skandalon (siehe grau hinterlegtes 'Vorwort' zu Der Gerichtsreporter – Chronist oder Wächter? - Wann eni Gerichtsreporter sich positionieren muss
Sabine Rückert 378), das selbst wir zunächst im STRAFVERTEIDIGER 6/2012 S. 378-381 übersehen hatten (quandoque bonus dormitat Homerus) nahtlos in das Mosaik-Bild rund um 'den' - ein 'den', um das Jörg Kachelmann anscheinend in eine so unerwünschte wie unerbittliche Konkurrenz mit Harry Wörz getrieben wurde - Mannheimer Prozess bei der 5. Kammer, der 'camera obscura' 2.0 (siehe Blog Scherer HIER und HIER)

Deswegen kommen wir nicht umhin hiermit im „globalen Dorf“ einer größeren Öffentlichkeit als nur dem Volke, in dessen Namen so manches geschieht, auf den Beitrag - durch jeweils ein Zitat aus dem 'Meta'-Beitrag und dem eigentlichen Beitrag selbst, um den Bezug des StV schmackhaft, Lust auf mehr zu machen. (Nur und wahrhaftig nur, weil ich sowohl den Vorspann wie den Text selbst unentscheidbar sehr gut und deshalb beide gleich verbreitens-/zitierenswert finde. - ehe hier wieder ein JURABLOGS-Blogger, der zu Recht meine Latein-Kenntnisse beneidet, von dem ich nach seiner weltweit zur Schau gestellten Spitzen-Rechtschreib-Leistung zu „de lege ferenda' bald ein gepflegtes „de lege latte (macciato)“ erwarte (Star-Bugs statt Starbucks, oder was?), in Alice-Schwarzer-Methodologie und ebensolcher Selbstüberschätzung falsche und infamöse Motiv-Forschung betreibt. Um Vorzubeugen gegen weitere Infamie - A. Schwarzer nennt das wohl allein 'Infamation'. - es gab keine 'anregung' von irgendwem; wir haben den Artikel ganz allein - beim Nachlesen geunden. Wir sind schon groooß.))
Zur 'Ehrenrettung' der Deutschen Richterzeitung sei allerdings übrigens und abschließend gesagt, dass man - wenigstens wie es scheint (man lasse uns auch gerne in dem Glauben!) - nicht wie andernorts auf die Schnapsidee gekommen ist,ausgerechnet zur Litigations-PR einen Beitrag der Interims-BILD-Reporterin (mit nicht nur geringen StPO-Kenntnissen)Alice Schwarzer (siehe Nonsens zur Beinah-Nicht-Belehrung von ClaudiaD. und ihre Charakterisierung von Schwenns berechtigter Kritik als Spielchen) zu erbitten.

„Am 01.09.2011 erreichte mich die Mail einer Mitarbeiterin der Deutschen Richterzeitung. Darin lud sie mich ein, einen Aufsatz für ihr Blatt zu verfassen über die >>Einmischung des Reporters in Strafverfahren<<.. […]
Im Januar 2012 gab ich meinen Beitrag mit dem Titel>>Der Gerichtsreporter – Chronist oder Wächter?<< zum verabredeten Zeitpunkt ab. Grundlage desArtikels war ein Vortrag, den ich inzwischen im November auf dem Tagder Rechtspolitik in der Universität Frankfurt am Main gehalten hatte. Bald meldete sich nicht die Mitarbeiterin der DriZ, sondern der Redaktionsleiter Wolfgang Arenhövel persönlich bei mir – mit einer schlechten Nachricht: Es gehöre zu den >>Redaktionsgrundsätzen der DriZ<<;, schrieb er, >>einzelne Verfahren nicht zu kommentieren oder durch Dritte kommentieren zu lassen<<;. Deshalb solle mein Beitrag vor Abdruck um jens Drittel gekürzt werden, in dem er sich mit dem Kachelmann-Verfahren beschäftigt. Dass mein Vortrag zu diesem Verfahren überhaupt erst Anlass für den bestellten Beitrag gewesen war, erwähnte er nicht. Sein Schrieben war umso aufschlussreicher, als ich schon einmal mit Herrn Arenhövel zu hatte. Damals hatte meine kritische und korrekte Berichterstattung über zwei vermeidbare Fehlurteile des LG Osnabrück seinen Unmut erregt. Wolfgang Arenhövel war seinerzeit selbst Präsident jenes Landgerichts. Im Wiederaufnahmeverfahren des einen Verurteilten stellte sich später die Unschuld des Mannes heraus (für den zweiten Verurteilten brauchte die Kammer nicht einmal eine Hauptverhandlung, um zum selben Ergebnis zu kommen). In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende damals: „Wir verstehen unsere Kollegen in Osnabrück nicht."
Nun waren die Fehler im Kachelmann-Verfahren nach meiner Einschätzung fast die gleichen wie die in Osnabrück. Von einer Beschäftigung mit den Fehlerquellen der Strafjustiz hätten die Leser der Richterzeitung also durchaus profitieren können.[...] Ich erlaubte deshalb der Redaktion nicht, eine ihrer Kernaussage beraubte (oder besser: eine zensierte) Fassung meines Beitrags in ihr Blatt zu stellen.“ [S. 378 – grau hinterlegtes 'Vorwort']
„Seit jeher ist die Gerichtsberichterstattung ein Stiefkind des Journalismus. Kaum ein Massenmedium leistet sich einen richtigen Gerichtsreporter. Hans Leyendecker beklagte im Deutschlandfunk*, die Gerichtsreportage bleibe in den meisten Medienhäusern den Hospitanten, den Ausrangierten und den Redakteuren mit Alkoholproblem überlassen. Das trifft die Sache. Ins Gericht schickt man Anfänger und Laien. Weiß ein Politikredakteur nicht, was ein Überhangmandat* ist, kann er seine Sachen packen. Weiß ein Musikredakteur nicht, was eine Kadenz ist, landet sein Text im Müll. Weiß ein Fußballreporter nicht, was Abseits ist, darf er das Stadion nicht betreten. Weiß ein Gerichtsreporter aber nicht, was eine Revision ist, hat er sich für die Prozessbeobachtung noch lange nicht disqualifiziert. So machen im Gerichtssaal meist Ahnungslose den Aufpasser.
Dabei geht es im Strafverfahren um mehr als um Tore und Noten, sondern um Schicksale.Um das des möglichen Opfers und das des Angeklagten, der die Tat, die ihm vorgeworfen wird, vielleicht nicht begangen hat. [...]“[S.379]

[aktueller Einschub diesseits: Weiß ein schwarz-gelber Abgeordneter das nicht, bekommt er zwar viom BVerfG einen drauf, muss aber seine Sachen keineswegs packen ... 1 2 3 4 ]

Zur von BILD abgeordneten 'Aufpasserin':

Von einem Alkoholproblem Alice Schwarzers ist bisher weder im Internet etwas bekannt geworden, noch – unseres (Nicht)Wissens nach - hinter vorgehaltener Hand aus dem Frauenturm zu Köln in ihrer Abwesenheit rausgerufen worden. Was die Motivlage der BILD ausgerechnet Alice Schwarzer seinerzeit angeht, so hat Diekmann höchstselbst das gegeben, was er für Auskunft hielt ("Und ich hatte noch etwas gut bei ihr - immerhin hat Emma mich mal zum 'Pascha des Monats' gekürt." - bei einer Zeitschrift, die allenfalls noch saisonal, also alle 3 Monate erscheint müßte es ohnehin Quartals-Pascha heißen!). Immerhin wurde inzwischen von berufener Seite (C4?) bestätigt, das die als Gerichtsreporterin bei BILD eingestiegene Anfängerin Alice Scharzer damit wieder mal - mit ihrem unwissenschaftlichen Vorwort zu einem mmwissenschaftlichem Werk Rademacher et al. "Litigations-PR" - im Kreis gelaufen ist - ... und damit bei sich selbst und ihren Anfängen als Lehrmädchen angekommen zu sein scheint.


[Ein doppelt-gemoppelter Leserpost hält besser: "
10.07.12 16:08
Prof. Dr. Lars Rademacher Web-Site
Liebe Meedia-Redaktion!

Mit großer Überraschung nehme ich als Herausgeber des o.g. Werkes zur Kenntnis, dass Sie den Eintrag von Frau Schwarzer zum Anlass nehmen, genau so zu verfahren, wie Sie es Frau Schwarzer unterstellen! Sie greifen sich einen Fetzen raus und behaupten, Frau Schwarzer werde damit für "ihr" Buchprojekt. Davon kann aber keine Rede sein! Wir haben Alice Schwarzer gebeten, ein Vorwort für unser wissenschaftliches Werk zu verfassen - gerade weil sie selbst lange Gerichtsreporterin war und mit der Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess gewissermaßen zu ihren Ursprüngen zurückgekehrt ist.[...]"
Kommentar zu: 
 (Hervorhebungen diesseitig]

zu Rademachers Litigations-Werk >>>>>>>>>>>>>>>>>< 


* hier noch auszugsweise das Original von Leyendecker:

"Leyendecker: Ja, das muss man so sehen. Es fehlt auch die Professionalität bei vielen. Die Gerichtsreportage ist ja so ein Schmuddelkind. Wenn Sie mal in die Breite schauen, einige Blätter leisten sich Gerichtsreporter, "Spiegel", "Süddeutsche", oder auch Sabine Rückert von der "Zeit" ist natürlich jemand, die sehr viel Ahnung hat. Aber der normale Gerichtsreporter macht das entweder selten, oder er ist im Beruf irgendwie außer Rand und Band, oder er ist Alkoholiker. Wenn Sie so Untersuchungen sich angucken, stellen Sie fest, man schickt entweder die ganz jungen hin, die ganz alten hin, die raus sind. Die Gerichtsreportage wird vernachlässigt. Wir haben eine sehr aufgeregte Gerichtsreportage von der ersten Stunde an gehabt. Wenn wir uns Alice Schwarzer ansehen, die für mich alles verloren hat, was man überhaupt, wenn sie journalistisches Renommee noch jemals hatte, die da agiert hat - die war ja nicht Berichterstatterin, sondern die hat sich selbst zum Mittelpunkt gemacht und sie hat eine These gehabt, an der hat sie immer festgehalten, die These nämlich, dass es eine Nebenklägerin gibt und dass die Nebenklägerin auch Opfer ist. [...]

 und:
[...]Vorverurteilung in den Medien?

Eine Besonderheit des Verfahrens ist die zum Teil unverhohlene Parteinahme gegen den Angeklagten Kachelmann in den Medien. Insbesondere der Publizistin und Feministin Alice Schwarzer wurde Parteilichkeit für die Nebenklägerin vorgeworfen. Das Urteil der Öffentlichkeit im Fall Kachelmann stehe in bestimmter Hinsicht bereits vor Prozessende fest, sagte die "Spiegel"-Reporterin Gisela Friedrichsen im Deutschlandradio Kultur: "Diese Menschen, die mal so vorgeführt werden, die sind ruiniert in gewisser Weise", sagt sie in Bezug auf Kachelmann und den vergleichbaren Fall des zurückgetretenen IWF-Chefs Dominique Strauss-Kahn. [...] http://www.dradio.de/aktuell/1470408/

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