Samstag, 30. Juni 2012

R.I.P.: Justizopfer Lehrer Horst Arnold trotz ERWIESENER UNSCHULDohne Wieder-Einstellung verstorben - gg Ex-Kollegin immer noch keine Anklage


Up(s)date für Nicht-Hessen: § 49 Hessisches Beamtengesetz -


»Die frühere Kultusministerin Dorothea Henzler beantwortete monatelang entsprechende Schreiben gar nicht und ließ dann mitteilen, Horst Arnold könne sich wie jeder andere beim Zentralen Personalmanagement um eine Stelle bewerben. Dabei hatte er das längst getan«, sagte der Anwalt, dem seine Verbitterung anzumerken war.

Seinem Mandanten sei es wegen der Trägheit der hessischen Justiz nicht mehr vergönnt gewesen, die Verurteilung der Frau, die sein Leben zerstört habe, zu erleben. »Die lange Haft und das anschließende Warten haben die Gesundheit dieses Menschen zerrüttet. Sein Herz – so scheint es mir – hat das nicht mehr ertragen.« 
Von Christian Althoff MEHR>>>>>

Bielefeld: Unschuldig verurteilter Lehrer tot

Vor 1 Stunde  Mindener Tageblatt
Bielefeld (nw/sim). Der Lehrer Horst A. (52), der fünf Jahre lang unschuldig wegen Vergewaltigung einer Kollegin im Gefängnis gesessen hat, ist nur wenige Monate nach seinem Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren gestorben. Er sei ... mehr


 
01. Juli 2012  | eil

Zu Unrecht inhaftierter ehemaliger Studienrat gestorben



 http://www.echo-online.de/region/darmstadt/Zu-Unrecht-inhaftierter-ehemaliger-Studienrat-gestorben;art1231,3018709




Auch als Busfahrer kann man während der Probezeit  und unbewiesener Anschuldigungen den Job verlieren!


Männer inzwischen Freiwild in Deutschland? Verurteilungen zu Anzeigen/Verurteilungsquote nur noch bei 13%! Noch Fragen?


vor 3 Tagen — Warum die Verurteilungsquote fällt und fällt und fällt ?!?!?!?? (bei langfristig steigenden Anzeigezahlen) Rinteln - Doch keine Vergewaltigung – Freispruch Rinteln/Bückeburg (ly). Aufatmen beim Angeklagten: Mit einem Freispruch ist der Prozess gegen einen Rintelner (68) zu Ende gegangen, dem die St…

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vor 4 Tagen —Fehleinschätzungen, Unachtsamkeit, öffentlicher Druck: Es gibt viele Gründe für irrtümliche Verhaftungen - auch wenn die Justiz in Deutschland einen guten Ruf genießt. Kaum jemand kann sich vorstellen, dass der Justizapparat Fehler macht. So bleiben unschuldig Verurteilte auch oft noch nach ihrem of…

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vor 6 Tagen —Bunt in der Republik verteilt: Nürnberg, Aue (Sachsen), Aurich, Duisburg/Hochfeld - und ein Polizist in Tirol., - Vielleicht beginnen die Schreiberlinge ja auch irgendwann mal zu begreifen, dass es grundsätzlich nicht um die (gar angezweifelte) Glaubwürdigkeit einer Zeugin, sondern um die GLAUBHAFTI…

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Die Rechtsanwäldin | 21. Februar 2012 — ... =bes&Blank=1&file=dokument.pdf Nr. 26/2012 Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch eines Lehrers vom Vorwurf der Vergewaltigung Die Staatsanwaltschaft Darmstadt legte dem als Lehrer tätigen Angeklagten zur Last, am 28. August 2001 während einer Pause eine ... …
Die Rechtsanwäldin | 5. Juli 2011 — ... Jahre unschuldig in Haft Er beteuerte immer wieder seine Unschuld, dennoch saß ein Lehrer fünf Jahre lang im Gefängnis. Eine Kollegin hatte ihn wegen Vergewaltigung angezeigt. ... Opfers Heidi K. (46) wurde im Vergewaltigungsprozess gegen den 52jährigen Biologielehrer Horst Arnold am Montag weiter schwer erschüttert. http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/ ...

 

1 Kommentar:

  1. „Ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor die kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger, wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritiren eine doppelte Bestrafung.

    Gerechtigkeit muß handhaben. Diejenigen, die Ficfaquereien machen, müssen bestraft werden, und diejenigen, die gegen solche nicht sprechen wollen, meritieren noch mehr Strafe. Jedermann, er sei vornehm oder geringe, reich oder arm, eine prompte Justiz administriret und einem jeglichen Dero Unterthanen, ohne Ansehen der Person und des Standes, durchgehends ein unpartheiisches Recht wiederfahren soll. Ein Justitiarius der chicaniren thut, muß härter als ein Straßen-Räuber bestraft werden. Denn man vertraut sich am erstern, und vor letzterem kann man sich hüten. Die unterschrieben haben, müssen bestraft werden, denn warum haben sie das gethan? Dem Arnold muss unverzüglich sein Recht werden (vgl. Göttinger Rechtswissenschaftliche Studien, Band 129 (1984), Malte Diesselhorst: Die Prozesse des Müllers Arnold und das Eingreifen Friedrichs des Großen).“

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