Donnerstag, 28. Juni 2012

Beschnittene Rechte? Vorh(a)ut-LG Köln vor Kastration (Gal 5, 12)? Blick in den Koran bzw. die Bibel erleichtert die Sharia-(Kirchenrechts-)Findung – katholische Bischöfe ohne Bibelkenntnis? - Haft – Wer verwirrt hier wen?


Rechtsprechung über den (Beschneidungs-)Tag hinaus … - Juris-, Bibel- und Sharia-Prudenz vom Hörensagen? „Denn in Christo Jesu gilt weder Beschneidung noch unbeschnitten sein etwas, sondern der Glaube, der durch die Liebe tätig ist. (Römer 2.26) (1. Korinther 7.19) (Galater 6.15)

Doch bevor wir hier die Worte 5, 12 (aus dem Brief nicht nur an Galataseray Istanbul  , sondern an alle Galater/Türken? allgemein) des gallig-genervten und vom Esel gefallenen Apostel und mutmaßlichen Neu-Paulus (Ex-Saulus und Ex-Juden-Verfolger) den offensichtlich bibelunkundigen Bischöfen vorhalten (bzw. Fritjof Haft "Einführung in das juristische Lernen" - Zitat ganz unten) in aller möglichen Kürze und notwendigen Ausführlichkeit das Folgende:
Bei all dem Geschwalle und Geschwätz der letzten Tage zum Thema Beschneidung/Zirkumzision provoziert einen geradezu im Titanic-Stil („Briefe an die Leser“) einen ebensolchen an die deutschen Mosleme und römisch-katholischen Bischöfe zu schreiben. Nun hat man ja schon einiges von und über Moslems gehört/gelesen, dass viele in Deutschland lebende Muslime den halbgebildeten sogenannten 'Weihnachts-Christen' in Unkenntnis über ihre eigene Religion in 'nichts' nachstehen.


http://verfassungsblog.de/beschneidungsurteil-juristisch-und-rechtsethisch-fragwrdig/

http://verfassungsblog.de/das-beschneidungsurteil-aus-kln-und-die-frage-wozu/

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/landgericht-koln-stuck-vom-pimmel.html

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/06/26/richter-erklren-beschneidung-von-jungs-fr-strafbar/

Resonanz in FRANKREICH siehe unten - 



So hatte sogar schon ein Moslem – zu allem Überfluss sogar mit dem Mekka-Reise-Ehrentitel 'Hadji', bei dem man profunde Koran-Kenntnisse voraussetzen können sollte - eine nach dem Koran EXPLIZIT (wie auch die Adoption - SURE 33, 4-5: "Nennt die Söhne nach ihren Vätern. Das ist gerechter vor Allah.“) ausgeschlossene Einbenennung bis zum OLG Koblenz verfolgt (9 UF 116 08 – dejure oder FamRZ 5/2009 S.439 – damaliger NONSENS SPIEGEL(online)-Titel: „Kind DARF[sic!] nicht wie Stief-Vater heißen“ - nur nebenbei: der einstige Stief-Vater hat sich inzwischen von der Mutter seiner 2 leiblichen Kinder scheiden lassen) getrieben, obwohl die entsprechende SURE schiftsätzlich mehrfach (und damit zur Überprüfung! SURE 33, 4-5: "Nennt die Söhne nach ihren Vätern. Das ist gerechter vor Allah.“) ) zitiert wurde.

Da kann es denn jetzt auch nicht mehr wundern, wenn Moslems einfordern, was NIRGENDWO im KORAN steht. 
Schon aus Prinzip. Und weil es Tradition ist – und keiner mehr weiß, woher das kommt. Als ob es etwas schon dadurch richtig oder gut sei, nur weil es nicht 12, sondern 1000 Jahre andauert!?!? (Wie lange hat man auch glauben sollen, die Sonne drehe sich um die Erde? Oder dass die Erde eine Scheibe sei?)
Und vor allem: Man stelle sich mal vor, was in diesem Land wohl los wäre, hätte ein Gericht beschlossen, dass Juden und Moslems zur Unterscheidung/Kenntlichmachung beschneiden lassen müssten
… .


"Jene, die Euch (in der Frage der Beschneidung) verwirren, sollen sich doch gleich kastrieren lassen." Gal 5,12 

Forum "Glaube & Kirche" • Thema anzeigen - 24./25.11.2010 Frei ...

www.glaubeundkirche.de/viewtopic.php?f=65&t=6724
3 Beiträge - 2 Autoren - 15. Nov. 2010
Diejenigen allerdings, die euch verwirren ´und irreführen`, werden ihrer ... 12 Sollen doch jene Leute, die euch aufhetzen, ´so konsequent sein und` sich ´nicht nur beschneiden, sondern` auch gleich noch kastrieren lassen!

Auch HIER, liebe katholischen Bischöfe (allen voran Heinrich Mussinghoff): Einfach mal genauer lesen! „Am Dienstag hatten die Richter der Kölner Landgerichts geurteilt, ...“ http://www.katholisch.de/Nachricht.aspx?NId=8352

Nö!!! (Urteil vom 07.05.2012, Az. 151 Ns 169/11)
  
Das LG Köln hat keineswegs am Dienstag geurteilt, sondern die FTD(online) hatte es am MONTAGabend online und die Rechtsanwaeldin als der erste JURABLOG am Dienstagmorgen berichtet; die Entscheidung selbst stammt vom

Hier heißt es also nicht Baby, Knäblein, sondern Mannsbild. Und vorher ist zweimal vom SOLLEN nicht MÜSSEN die Schreibe:

„  9 Und Gott sprach zu Abraham: So halte nun meinen Bund, du und dein Same nach dir, bei ihren Nachkommen. 10 Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. (3. Mose 12.3) (Apostelgeschichte 7.8) 11 Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. 12 Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. 13 Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund. 14 Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß es meinen Bund unterlassen hat. „

http://www.bibel-online.net/buch/luther_1912/1_mose/17/



„[...]Ibrahim wird laut Koran zum Verkünder des Glaubens, gegen den Widerstand seines Vaters, dessen Götzenbilder er zerstörte (Sure 21,52–58 und 37,88–96). Daraufhin wird er von seinem eigenen Volk ins Feuer geworfen, aber auf wunderbare Weise gerettet (21,68f.). Dieses Wunder veranlasst einige der Landsleute, darunter auch Lot (29,26), sich zum Glauben an Gott zu bekehren. Abraham wandert aus, wird aber – ähnlich wie in der Genesis – einer schweren Prüfung unterzogen, indem er seinen Sohn opfern soll. Anders als in Gen 22 wird kein Name genannt, es wird nicht vom „einzigen“ Sohn gesprochen, aber erst anschließend (37:112) wird die Geburt Isaaks angekündigt. Unter frühen islamischen Kommentatoren ist kontrovers, ob Ismail oder Isaak geopfert werden sollten, heutige Muslime nehmen weithin ersteres an.[4] Als Abraham die Bereitschaft zu diesem Opfer erkennen lässt, greift Gott ein; Abrahams Sohn wird durch ein Schlachtopfer ausgelöst (37:107). Ibrahims Opfer gilt als Vorbild für das rituelle Opfern von Schlachtvieh während der Wallfahrtszeit in der Nähe von Mekka und das jährliche Islamische Opferfest. [...]“






Beschneidung weiblicher Genitalien – Wikipedia

de.wikipedia.org/wiki/Beschneidung_weiblicher_Genitalien
Der Koran erwähnt weder die Beschneidung von Frauen noch diejenige von Männern. In der Regel wird die Genitalbeschneidung unter Berufung auf einige ...

www.enfal.de/hitan.htm
Die Beschneidung der Männer wird im arabischen "hitân" , der Frauen hingegen als "hafd" bezeichnet. Obwohl es im Qur'an kein Ayat (Vers) über die ...
www.islaminstitut.de/Artikelanzeige.41+M53d3ef98bbd.0.html
Beschneidung. VON: IFI. Die Beschneidung fordert der Koran nirgends, weder für Jungen noch für Mädchen. Sie ist jedoch in der ganzen islamischen Welt für ...
www.geistigenahrung.org/ftopic35154.html
Die Beschneidung wird im Koran nicht erwähnt. Die Beschneidung ist aber ausdrücklich in der Sunna beschrieben. --> Der Koran besteht darauf, dass die ...
www.geistigenahrung.org/ftopic17289.html
Die Beschneidung ist eine traditionelle Erscheinung des Ostens. Man glaubte dadurch sich Gott zu ergeben (muslimisch zu sein). Doch wenn man den Qur'an ...

www.welt.de › PolitikAusland
10. Mai 2010 – Es ist der wohl schlimmste Tag ihres Lebens: Etwa 8000 Mädchen täglich werden die Genitalien verstümmelt. Geschätzte 140 Millionen ...
islam.de/1641.php
Aus dem Koran geht das Verbot der gesetzlichen Adoption hervor. Mit Adoption ...... Die Beschneidung findet im Koran keine direkte oder indirekte Erwähnung.
forum.alrahman.de/archiv/thread-421-lastpost.html
1 Eintrag - 1 Autor - 5. Sept. 2011
RE: Beschneidung- warum nicht im Koran. Salam mach dir keinen Stress wäre nur interessant gewesen Smile Trotzdem danke wassalam ...
de.answers.yahoo.com › ... › Religion & Spiritualität
14 Antworten - 4. Nov. 2008
Top-Antwort: nein, das steht dort nirgends. diese schwere körperverletzung wird immer wieder mit dem glauben begündet, hat jedoch in keiner religion eine ...




Für alle, die sich nach den mit dem Gedanken tragen, mit der (Religions-)Rechtsberatung anzufangen: HAFT, Fritjof "Einführung in das juristische Lernen", 6. Auflage. Vor allem herrlich der Ton aus der Innenansicht des juristischen Betriebs, der jedem Laien mindestens eine Beleidigungs- und/oder Verleumdungsklage eingebracht hätte. KAUFEN! - Was Harald Schmidt bei den Polenwitzen, ist Haft bei den Juristen/-innenwitzen. Zum Brüllen komisch. Wenn man halt nicht gerade Jurist/-in ist oder unter einer/einem leidet.

(Lies auch die Kommentare bei Amazon!)

"(4) Jurisprudenz vom Hörensagen


Weithin wird heute schon in der Praxis eine Jurisprudenz vom Hörensagen betrieben, was die natürliche Folge des Schwindens an Lesekultur ist. Das boomende Fortbildungsgewerbe belegt diesen Befund. Wenn heute ein praktisch tätiger Jurist wissen will, wie sich die Rechtsprechung des BGH zur pipimotiven Sarazität entwickelt hat, dann geht er nicht mehr in die Bibliothek und liest dort nach. Nein, dann meldet er sich vielmehr zu einem Seminar an und läßt es sich dort von einem Referenten erzählen. Längst ist auf diese Weise eine ständig wachsende „Hoteluniversität“ entstanden.
Die Jurisprudenz vom Hörensagen geht mitunter schon soweit, daß nicht einmal mehr das Gesetz gelesen wird. Ich kenne durchaus erfolgreiche Juristen, die sich den berühmten „die Rechtsfindung fördernden“ Blick in das Gesetz schlicht abgewöhnt haben.
Unlängst erhielt ich einen Anruf. An einem Juristenstammtisch hatte man die Frage aufgeworfen, ob ein einmal gestellter Strafantrag wieder zurückgenommen werden könne. Niemand wußte es. Niemand hatte eine Idee, wie man es herausfinden könne. Alle rätselten und es bildeten sich die unter Juristen üblichen drei Fraktionen. Die einen sagten: „Man kann es!“ Die andere Sagten: „Man kann es nicht!“ Die dritten sagten: „Es kommt darauf an!“ Bis einer sagte: „Ich kenne einen Strafrechtsprofessor. Der kann uns die Frage sicher beantworten.“ Dieser Vorschlag stieß auf begeisterte Zustimmung. So erhielt ich einen Anruf. Zufällig hatte ich gerade das Strafgesetzbuch aufgeschlagen vor mir liegen, und zwar, wie es der Zufall bei solchen Geschichten will, just bei § 77 d StGB. Ich brauchte also die Antwort am Telefon nur vorzulesen. Sie lautete: „Der Antrag kann zurückgezogen werden.“ Natürlich sagte ich nicht, woher ich das wußte. Ich wollte den Anrufer in seinem Glauben an die Gelehrsamkeit von Strafrechtsprofessoren nicht enttäuschen. Daher verzichtete ich auf die Erwähnung meiner Quelle. Der Anrufer war tief beeindruckt. Er ging in seine Stammtischrunde zurück und verkündete die Mitteilung des Experten. Ehrfürchtig wurde die Nachricht entgegengenommen. Alle waren sich einig, daß es doch gut ist, wenn man einen Strafrechtsprofessor kennt.“

(Haft, Fritjof: Einführung in das juristische Lernen, Giesking, 6. Auflage S. 291 f )



Haft: Die Normalfallmethode und der Normalfallgenerator

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