Dienstag, 31. Januar 2012

Ups! - "Wenn Anwälte gierig werden" - Aufreger des Tages? Der Woche? Des Monats? Des Jahres?

Wenn sich Mandanten von Anwälten vertreten lassen, dann müssen sie ihnen vertrauen. Immer wieder gibt es aber Streit ums Honorar. Der Fall eines geschädigten Geldanlegers zeigt, wann Mandanten aufpassen müssen. 

Streitfall des Tages - Wenn Anwälte gierig werden

Wenn sich Mandanten von Anwälten vertreten lassen, dann müssen sie ihnen vertrauen. Immer wieder gibt es aber Streit ums Honorar. Der Fall eines geschädigten Geldanlegers zeigt, wann Mandanten aufpassen müssen.

1 Kommentar:

  1. cepag:
    Na ja, ich weiss nicht. natürlich muss man den Fall besser kennen, als nur die rudimentäre Schilderung aus dem Handelsblatt.

    Die Verkehrsanwaltsgebühr aus 3400 in der Revision scheint mir in dieser Sache nun nicht grade völlig fernliegend, ebenso wenig die Hebegebühr aus 1009. Gleiches gilt für die 3309 für die offensichtliche Androhung der ZV.

    Und der Satz "In Deutschland sind Erfolgshonorare für Anwälte verboten" ist so in Hinblick auf § 4a RVG einfach schlicht falsch. Richtig wäre gewesen: "...strengen Regularien unterworfen".

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