Mittwoch, 24. August 2011

Doerfert mal wieder verurteilt - "Wir gehen auch mit dem SPIEGEL ins Gericht!" - "Fehlurteil?" - Salomonisches Urteil?


Oder:: Auch wir gehen mit DEM SPIEGEL ins Gericht" - Da hat aber  DER SPIEGEL wohl den größten Schleichwerbungs-Scoop gelandet, seit Quantas in "Rainman" ("keine Abstürze!" - stimmt ja jetzt auch nicht mehr) auf Ewigkeit platziert wurde. Wenn auch die Bibelfestigkeit im einst rein katholischen  Trier stark nachgelassen zu habne scheint, was wohl nur zufällig mit der Tatsache korresponidert, dass man die Kreuze dort (rechtzeitig vor muslimischer Übernahme durch Sharia-Gerichte?) abgehängt bzw. nach Renovierung nicht mehr aufghehängt hat ("sowieso unauffindbar"?!!??), so bedauert man nach Lektüre dieses Artikels doch, nicht dabei gewesen zu sein. Gerichts-Shows à la Salesch scheinen da en Dreck gegen zu sein. Aber es wird ohnehin sicherlich nicht nur auf der Richterakademie Gerichtsschule machen ... dass man (sich) den SPIEGEL vorhält.
Angesichts der höchst cleveren landesweiten Gerechtigkeitsplanung (OLG-Schließung, KEIN U-Bahn-Bau, dann hat man auch keine U-Bahn-Schlägereien !) der noch rot-grünen Regierung erscheint dies natürlich auch als ausbaufähige Lösung.
Man denke da an Haribo(nicht nur in Bonn!) bzw. Halalibos (für die Moslems(!) auf der Richterbank (erinnert sei an das ebenfalls öffentlich.-rechtliche "Wetten, dass ...") oder Zuschauerraum. Oder Kurz-Einblendungen ("Dieses Urteil wurde ihnen präsentiert von der Commerzbank und der Metzgerei Adams...). "Unsere Richter und Staatsanwälte wurden ausgestattet von Betty Barclay, Huga Boss, Sarah Kern (siehe >>>>) und  POMPÖÖS/Harald Glööckler ... oder so. 9 Uhr Mannheim - Kachelmann-Prozess - die Frisur sitzt, Friedrichsen mit Beton-Frisur von Gard gegen LTO Lars-Torben Oltrogge, STA von Wella, Rückert (DIE ZEIT) L'Oréal  ...) "Diese Verkehrsrechtsverhandlung wurde gesponsort von Ihrem ADAC ..." etc.
In kleinen Verhandlungspausen könnten Verkostungen von Nudeln (Birkel, Barilla ...) bis zum Moselwein zur Verkürzung der Wartezeit gereicht. und und und da die Finanznot und das Durchmerkeln keine Grenzen mehr kennt, sollte die Phantasie auch keine mehr kennen ...  Apropos: Die Kreuze (siehe oben) müssen ja eh über kurz oder lang aus den Stadt- und Landeswappen (wie unschicklich, das höngen Landeswappen in Rheinland-Pfalz  NOCH  MIT KRUZEN inden Gerichten!) verschwinden. Die entstehenden Freiflächen könnte man ja an Burger King oder Aldi Süd vermieten .. wie schon die jetzt noch jungfräulichen Freiflächen (auf Augenhöhe zum Publikum!) auf der erhöhten Richterbank (Allianz, TUI aber auch die örtliche Taxizentrale). Im Zuschauerraum könnte man eine  VIP-Lounge einrichten, ja die Gerichte (Saal für Sall, aber auch das ganze Gebäude) ganz nach dem Muster der Fußball-Arenen gesponsert umbenennen.
Ein salomonisches Urteil, das keiner Seite gefällt
Mit der gestrigen Bewährungsstrafe gegen den Trierer Gesundheitsmanager Hans-Joachim Doer fert könnten Angeklagter und Ankläger eigentlich zufrieden sein. Dennoch wird es wohl eine Neuauflage des Prozesses geben - auf Kosten des Steuerzahlers.


Für Verfahren ohne Anwaltszwang empfehlen wir das Hochhalten des Buches von Rolf Lamprecht: "Die Lebenslüge der Juristen" 

oder  gleich:

Sonntag, 21. August 2011

Blind alley/cul-de-sac-road/dead end/Sackgasse: Goslar ! - Monika Ebeling und das FOCUS-Feigenblatt

Soll jetzt ausgerechnet das Feigenblatt des FOCUS- (als Art Wiedergutmachung wegen der Anti-Kachelmann-Blamage/Kampagne ?!?!? - zur völligen Vernichtung der Ex-Gleichstellungsbeauftragten herhalten?

Merkwürdig programmiert! - Zuerst die werbung der SPD!!!! - dann lange nix.... also SCROLLEN!
http://www.goslarsche.de/Home/startseite/harzticker_arid,215074.html

http://www.goslarsche.de/Home/search_opt,article_cosearch,monika%20ebeling_nart,1_narch,0_ncont,0_npic,1_nvid,0.html

www.focus.de
Es ist an der Zeit, dem militanten Feminismus Einhalt zu gebieten, sagt die ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar

16.08.2011

Monika Ebeling soll auch Job als Jerstedter Kindergartenleiterin verlieren

JERSTEDT. Wenige Wochen nach ihrer Abberufung als Gleichstellungsbeauftragte soll Monika Ebeling auch ihren Job als Leiterin des städtischen Kindergartens Löwenzahn [...] mehr


  1.  Goslarsche FDP will Kindergartenleiterin Monika Ebeling den Garaus ...


    www.medrum.de/.../goslarsche-fdp-will-kindergartenleiteri... - Im Cache
    vor 4 Tagen – Goslarsche FDP will Kindergartenleiterin Monika Ebeling den Garaus machen. Artikel im FOCUS soll der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten ...

  2. Goslarsche Zeitung im Focus ihrer Leser - Monika Ebeling


    hans-reime.com/page4.php - Im Cache
    Zwar will die Goslarer CDU bei dem „Kesseltreiben“ gegen Monika Ebeling nicht länger mitmachen, da sie zwar auch viel gehört hätten, aber ihnen bisher keine ...

  3. Monika Ebeling soll auch Job als Jerstedter ... - Goslarsche Zeitung


    www.goslarsche.de/Home/.../harzticker_arid,215074.html - Im Cache
    vor 4 Tagen – JERSTEDT. Wenige Wochen nach ihrer Abberufung als ...

    What a man!

    http://www.amazon.de/Deutschlands-Frauen-schaffen-ihre-M%C3%A4nner/dp/3869351993/ref=sr_1_2?s=books&ie=UTF8&qid=1313703160&sr=1-2

    Kurzbeschreibung
    Frauen werden besser bezahlt als Männer und haben es leichter, Karriere zu machen!
    Männer müssen permanent sexuelle Belästigung durch Frauen erdulden und niemand schreitet ein!! Gute Männer sind keineswegs immer vergeben oder schwul. Das Umgekehrte ist vielmehr der Fall!
    Sinnlichkeit, Sensibilität und Intelligenz machen Männer nicht sexy, sondern unattraktiv!
    Frauenquoten und Mutterschutzgesetze sind unangebracht, Jungsquoten und Masturbationsschutzgesetze dagegen bitter nötig! Verhaltensauffällige Männer sind nicht das Problem, sondern die weibliche Moral , in der sie leben.
    ... nur einige Frauen scheinen an andere Wahrheiten zu glauben.
    Irgendwas ist faul, im Staate Deutschland !
    Über den Autor
    FLORIAN WILLET (*3.August 1977) ist JURIST, ÖKONOM und KOMMUNIKATIONSPSYCHOLOGE; seine akademischen Interessensschwerpunkte sind Rechtspsychologie und Neuroökonomie; bevor er sich der Wissenschaft zuwandte, hielt er sich in der Vermögensverwaltung auf; fünfzehn Jahre lang betrieb er auf ambitioniertem Amateurniveau Leistungssport.

Slut walk und das WEIBLICHE Recht auf Exhibitionismus und die Pflicht des Mannes das Maul zu halten!

§ 183
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann [sic!], der eine andere Person [sic!] durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
...
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder [sic!] eine Frau [!] wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.

2.
bestraft wird.

 Na dann!






 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.html


Wie eine ungenannt bleiben wollende, aber angebliche "Mitorganistorin" einem privaten TV-Sender glaubte mitteilen zu müssen, sei für nächstes Jahr ein Slut walk in Teheran geplant.
In TEHERAN? Im IRAN? Ahja. Aus anderer Leute nackter Haut ist gut Riemen schneiden...



HIER geht's zur "Diskussion" des Nicht-Diskutierbaren:
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/278813,0.html

https://allesevolution.wordpress.com/2011/06/04/vergewaltigung-das-besondere-verbrechen/

http://www.cosmiq.de/qa/show/1106750/Warum-gilt-183-Abs-1-StGB-nur-fuer-Maenner/


www.focus.de
Es ist an der Zeit, dem militanten Feminismus Einhalt zu gebieten, sagt die ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar
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Kurzbeschreibung
Frauen werden besser bezahlt als Männer und haben es leichter, Karriere zu machen!
Männer müssen permanent sexuelle Belästigung durch Frauen erdulden und niemand schreitet ein!! Gute Männer sind keineswegs immer vergeben oder schwul. Das Umgekehrte ist vielmehr der Fall!
Sinnlichkeit, Sensibilität und Intelligenz machen Männer nicht sexy, sondern unattraktiv!
Frauenquoten und Mutterschutzgesetze sind unangebracht, Jungsquoten und Masturbationsschutzgesetze dagegen bitter nötig! Verhaltensauffällige Männer sind nicht das Problem, sondern die weibliche Moral , in der sie leben.
... nur einige Frauen scheinen an andere Wahrheiten zu glauben.
Irgendwas ist faul, im Staate Deutschland !
Über den Autor
FLORIAN WILLET (*3.August 1977) ist JURIST, ÖKONOM und KOMMUNIKATIONSPSYCHOLOGE; seine akademischen Interessensschwerpunkte sind Rechtspsychologie und Neuroökonomie; bevor er sich der Wissenschaft zuwandte, hielt er sich in der Vermögensverwaltung auf; fünfzehn Jahre lang betrieb er auf ambitioniertem Amateurniveau Leistungssport.

http://www.jurablogs.com/blogs/die-rechtsanwaeldin
Nach oben

"Perp Walk" und das Ende vom Lied des gesellschaftlichen Todes: Dominique Strauss-Kahn (DSK)

www.spiegel.de
Ihm wurde versuchte Vergewaltigung vorgeworfen, nun könnte der Fall Strauss-Kahn schon in wenigen Tagen zu den Akten gelegt werden - der Franzose dürfte dann in seine Heimat reisen. Selbst der Anwalt des mutmaßlichen Opfers rechnet mit einer Einstellung des Verfahrens. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,781459,00.html 21.08.2011

"Ursprünglich war der perp walk nur für schwere Straftaten vorgesehen. Doch in den 1980er Jahren wurde er in New York durch Rudolph Giuliani zur Abschreckung auch auf andere Delikte ausgeweitet.
Internationales Aufsehen erregte die als demütigend empfundene Vorführung des IWF-Chefs Dominique Strauss-Kahn im Mai 2011.
Es war auch während eines perp walk, dass Lee Harvey Oswald, der mutmaßliche Kennedy-Mörder, von Jack Ruby erschossen wurde."

Und heute?
20. August 2011, 23:23 Uhr

Strauss-Kahn-Verfahren wird eingestellt werden

Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gegen Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wird nach Einschätzung eines der Anwälte der Klägerin eingestellt werden.

http://www.stern.de/news2/aktuell/strauss-kahn-verfahren-wird-eingestellt-werden-1718819.html



http://www.bild.de/politik/ausland/dominique-strauss-kahn/countdown-im-fall-strauss-kahn-19501482.bild.html

DSK sex charges likely be dropped as DA calls meeting with accuser
‎33 minutes ago‎ - New York Daily News

Lawyer: Strauss-Kahn accuser to meet prosecutors
‎4 hours ago‎ - The Associated Press

Strauss-Kahn charges could be dropped: lawyer
AFP - Brigitte Dusseau - ‎16 minutes ago‎
NEW YORK — The lawyer for the woman accusing former IMF chief Dominique Strauss-Kahn of sexual assault has said he believes all or some of the charges will be dropped, in the latest twist in the sensational case. Kenneth Thompson, the attorney for ...
DSK sex charges likely be dropped as DA calls meeting with accuser
New York Daily News - Melissa Grace - ‎33 minutes ago‎
An attorney for DSK sexual assault accuser, Nafissatou Diallo (r.), said he expected the DA to drop charges against the former head of the IMF after being asked to sit-down with officials Sunday. The Manhattan District Attorney's ...
Strauss-Kahn case 'may be dropped'
The Press Association - ‎46 minutes ago‎
The lawyer for the woman who accused former International Monetary Fund head Dominique Strauss-Kahn of sexual assault has said he believes prosecutors plan to dismiss some or all of the charges. Attorney Kenneth Thompson told the New York Times that he ...
Lawyer: Strauss-Kahn accuser to meet prosecutors
Newsday (subscription) - ‎1 hour ago‎
New York Newsday > News > New York Content Preview Newsday/Optimum Online ® subscribers click here for full access Not a Newsday or Optimum Online ® subscriber? Click here Lawyer: Strauss-Kahn accuser to meet prosecutors Originally published: August 20 ...
Strauss-Kahn Prosecutor Seen Dropping Charges
Bloomberg - Karen Freifeld - ‎2 hours ago‎
Dominique Strauss-Kahn, former International Monetary Fund (IMF) chief, center, appears with his lawyer Benjamin Brafman, left, in court in New York, US, on Friday, July 1, 2011. Dominique Strauss-Kahn ...
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DSK's Alleged Victim Should Not Be Called His "Accuser"
Huffington Post (blog) - ‎6 hours ago‎

Can we please stop referring to Nafissatou Diallo as DSK's "accuser?" She is his alleged victim. Every time someone calls her an "accuser" they undermine her credibility and bolster his. And it's not just sexist men who are doing this. ...

Zur Erinnerung: In Deutschland explodierten die Anzeigezahlen in den letzten Jahren geradezu, während die Zahl der Verurteilungen sogar zurückging; die Verurteilungsquote liegt daher inzwischen nur noch bei 12,7% !

Klasse! Jörg Kachelmann Abrechnung und Interview in "Die Zeit" über das grundsätzlich/gesetzlich verbriefte Recht ein Arsch zu sein - und mehr: "Ich habe Fehler gemacht."


https://allesevolution.wordpress.com/2011/06/04/vergewaltigung-das-besondere-verbrechen/

http://www.cosmiq.de/qa/show/1106750/Warum-gilt-183-Abs-1-StGB-nur-fuer-Maenner/


www.focus.de
Es ist an der Zeit, dem militanten Feminismus Einhalt zu gebieten, sagt die ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar
What a man!
http://www.amazon.de/Deutschlands-Frauen-schaffen-ihre-M%C3%A4nner/dp/3869351993/ref=sr_1_2?s=books&ie=UTF8&qid=1313703160&sr=1-2

Kurzbeschreibung
Frauen werden besser bezahlt als Männer und haben es leichter, Karriere zu machen!
Männer müssen permanent sexuelle Belästigung durch Frauen erdulden und niemand schreitet ein!! Gute Männer sind keineswegs immer vergeben oder schwul. Das Umgekehrte ist vielmehr der Fall!
Sinnlichkeit, Sensibilität und Intelligenz machen Männer nicht sexy, sondern unattraktiv!
Frauenquoten und Mutterschutzgesetze sind unangebracht, Jungsquoten und Masturbationsschutzgesetze dagegen bitter nötig! Verhaltensauffällige Männer sind nicht das Problem, sondern die weibliche Moral , in der sie leben.
... nur einige Frauen scheinen an andere Wahrheiten zu glauben.
Irgendwas ist faul, im Staate Deutschland !
Über den Autor
FLORIAN WILLET (*3.August 1977) ist JURIST, ÖKONOM und KOMMUNIKATIONSPSYCHOLOGE; seine akademischen Interessensschwerpunkte sind Rechtspsychologie und Neuroökonomie; bevor er sich der Wissenschaft zuwandte, hielt er sich in der Vermögensverwaltung auf; fünfzehn Jahre lang betrieb er auf ambitioniertem Amateurniveau Leistungssport.

Donnerstag, 11. August 2011

Höcker/Kachelmann versus Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) – Neue Dominanz- und Submissionsanzeige – Vom Bücken, Beugen, Biegen und Brechen – von Maulkörben und -schellen

Vermischtes und Neuestes von der Deklinations- Flexions- und Submissions- und Rechtshörungsfront:...Hach ist das schrecklich. So viel Demütigung, so viel Submission (deutsch: Unterwerfung, arabisch: al-chudūʿ) in der Welt ... Wo soll das noch alles hinführen? 
Während eine ver(w)irrte, mehr wahnsinnige als dumme Kuh, die sich für ein scheues Reh hält, von der wohlverdienten Schlachtbank unter dem  Pseudonym „Yvonne“ im deutschen Blätterwald versteckt, um mittels Drüsensekret eines Ochsen [sic!], der immer noch unter seinem Decknamen „Ernst“ bekannt ist, gelockt und als Ersatzsau durchs globale Dorf getrieben werden soll, der syrische UN-Botschafter Baschar Dschaafari Großbritannien einen Vergleich zwischen den Ereignissen in Damaskus und London anbietet, Deutschland nach 18 Jahren Brasilien 3:2 schlägt, unterwirft sich ausgerechnet die amerikanische Zentralbank für weitere zwei Jahre zur Verlängerung der teilweisen Quasi-Einführung des islamischen Banking (Zinslosigkeit!) und zittert Frankreich unter der Führung eines Präsidenten mit ungarischem Migrationshintergrund vor dem Downgrading seiner Anleihen. 
 
Kommen wir nun vom Ovi zum Jovi .-  vom Rinderwahn zum Slander-Gender-Wahn (Merke: Von der Dyskalkulie zur Gender-Rechtswissenschaft ist es nur ein kleiner Schritt  - wenn auch ein großer für die Menschheit bzw. ein großer Tritt in die Männlichkeit ..., die als mediale Nachverurteilung, bei der sich auch eine leibhaftige STAein verrechnen kann, selbst manchem Mann UND RA - wie hier - einstweilen noch als Spuk und Ersatz (explodierende Anzeigezahlen bei sinkender gerichtlicher  Verurteilung -  DAHER Verurteilungsquote: 12,7%) Angst machen kann.) 


RA Dost:
Staatsanwältin Dagmar Freudenberg als Schöpfer der neuen Abrissbirne
Das Medienurteil stammt von der genannten Staatsanwältin, sie schwingt hier die Abrissbirne.
Bei Alice ist es noch verzeihbar, als in Rechtssachen inkompetente Persönlichkeit weiter vom Opfer zu sprechen, obwohl es keine Straftat und deshalb einen Freispruch gab. Sie versteht eben schon schlichtes nicht. Aber bei einer Staatsanwältin?
Bei Kleist heißt es an einer Schlüsselstelle:”…sein Rechtsempfinden gleiche einer Goldwaage…”. Das hat Frau Staatsanwältin sicher nicht.
In Anlehnung daran meine ich: hier reicht die Sehkraft eines Blinden, das unrechte Tun der Staatsanwältin zu sehen.
Und bei allem Spott und Sarkasmus: irgendwie macht mir diese Neue Mediale Justiz Angst."
http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=100
Ebenso fast mitten im Ramadan:

Nachdem die Staatsanwältin Dagmar F. (einst mindestens voll befriedigend, obwohl sie einer breiten Öffentlichkeit mit einem Artikel in der FAZ den Eindruck vermittelte, als habe sie nicht mal die Basics verstanden.   - laut Rae Ting und N. King - bereits nach dem Motto „Wer nicht fühlen kann, muss hören!“ - ihr Triple A verloren haben soll (Was macht sie jetzt im niedersächsischen Justizministerium? Slander-Beraterin ("Defamtion at your fingertips" - Vorwärts in die gegenderte Vergangenheit?) für Schulen zum Cyber-Mobbing und Cyber-Bullying etwa? ), habe sich nunmehr auch die ehrwürdige FAZ („Wie alt? Egal! Bücken!) auf die Knie begeben und sich außergerichtlich  einsichtig und rechtshörig gezeigt, sich „freiwillig verpflichtet“ haben, die Anzeigeerstatterin in der FREISPRUCH-Causa Kachelmann nicht mehr Geschädigte bzw. Opfer zu nennen.
Während wir nicht wissen, wie das wohl mit der noch amtierenden Staatsanwältin geregelt wird, wird nach unserem Meinen und Dafürhalten, im Falle des meinungsfreudigen Anwalt, der nach unserem Meinen und Dafürhalten nicht nur die Basics nicht verstanden hat, sondern auch den Streisand-Effekt nicht, dass kein Fremdschämen angesagt ist, sondern dass dies – um es mit unserem Ex- und Hopp-Wirtschaftsministers Brüderle nüchtern und demütig zu formulieren – angesichts von mehr als 150.000 zu- und losgelassenen Anwältinnen und Anwälten (Statistik siehe oben – „Schluss mit Anwalts-Hopping“ Mail des Deubner-Verlgas zum Mandanten-Bondaging siehe unten ) der Markt (und die „unsichtbare Hand“) es schon richten wird. 
  
Wenn er es nicht gerade selbst tut, denn immerhin gilt auch jetzt noch, was die pensionierte OSTAein getsren Abend hier  schrieb:

Die Antwort auf diese berechtigte Frage:

27. @Stadler
Sind Sie nicht der Meinung, Medien sollten vor einem Urteil eher von mutmaßlichen Täter und Opfern sprechen?
Und was folgt denn daraus dann für die Darstellung nach einem Freispruch?
Kommentar by VonFernSeher — 9.08, 2011 @ 16:04

http://www.internet-law.de/2011/08/bei-kachelmann-wird-es-langsam-lacherlich.html

ist er jedenfalls bislang schuldig geblieben.
(11.08.2011 - 11.48 Uhr)
   
10.08.2011

Artikel der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Auch FAZ verpflichtet sich, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs im Fall Kachelmann nicht mehr als „Geschädigte“ zu bezeichnen.
"Jörg Kachelmann ist mit HÖCKER erfolgreich gegen einen Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vorgegangen. Der von der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg verfasste Artikel bezeichnete die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs als „Geschädigte“. Gegen die Staatsanwältin hatte das LG Köln daher bereits am 02.08.2011 eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen und es ihr verboten, zu behaupten, bei der Anzeigenerstatterin handle es sich um eine "Geschädigte" bzw. um ein "Opfer" Kachelmanns (Az. 28 O 617/11, vgl. Pressemitteilung HÖCKER vom 03.08.2011). Auf Abmahnung hat sich die FAZ nun außergerichtlich verpflichtet, diese Äußerung künftig ebenfalls zu unterlassen.

Dagmar Freudenberg ist [sic!] auch Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz und Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes."
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173 
Zur Erinnerun.
 
03.08.2011

Kachelmann erwirkt Verbot gegen Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Freudenberg darf die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnen.


Jörg Kachelmann hat sich mit HÖCKER erfolgreich gegen eine Veröffentlichung der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg zur Wehr gesetzt. Diese hatte in einem Artikel der FAZ formuliert, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine „Geschädigte“ bzw. um ein „Opfer“. Das Landgericht Köln hat der Staatsanwältin mit einstweiliger Verfügung vom 02.08.2011, Az. 28 O 617/11, verboten, den Freispruch zu ignorieren und zu behaupten, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine Geschädigte bzw. um ein Opfer Kachelmanns.

Dagmar Freudenberg ist auch Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz und Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170 





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Freitag, 5. August 2011

Kachelmann/Höcker jetzt auch in der Königsklasse erfolgreich! Gegen in der FAZ als GastkommentaTORIN publizierende, (noch) amtierende Staatsanwältin

"Kachelmann erwirkt Verbot gegen Staatsanwältin: Die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs darf nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnet werden"
Es wurde aber auch Zeit: Darauf hatten wir seit einer Woche gewartet. Während man auf dem Blog von Lampmann, Behn und Rosenbaum bereits nach dem Erfolg von Höcker/Kachelmann mit der EV gegen BUNTE (25/2011) und die Nebenklägerin aus Schwetzingen glaubte, dass es nun wenigstens bis zum Fristablauf bzgl. der Begründung des LG Mannheim bereits ruhiger werden würde, erschien noch taggleich im Print und einen Tag versetzt online, doch tatsächtlich folgender Schmonzes ("So mag es der Geschädigten im Kachelmann-Prozess, aber auch vielen Opfern in weniger bekannten Verfahren ergangen sein.") als "Gastbeitrag" einer (noch) amtierenden Staatsanwaeltin* in der FAZ, der in der Print-Ausgabe mit dem parallel geschalteten Kommentar von Christoph Franck (OSTA in Freiburg - "Ein zynisches Spiel") nicht nur nahezu eine ganze Seite belegte, sondern auch besonders geschmackvoll mit einer Froschabbildung (inkl. zweier Schmeißfl.., äh Stechmücken - am Auge bzw. Maul des Frosches) "illustriert" wurde. Es war nur eine Frage der Zeit bis Höcker/Kachelmann dabei die auch hier wohl dringend notwendige Blutgrätsche machten und diese Ungeheuerlichkeit [Der "Gastkommentar" beginnt sogar mit dem Wort "Freispruch" (sic!).] ebenfalls mittels EV einkassieren ließen, wie folgende auch untenstehende PM (170)  unmissverständlich belegt:

In was für einem (Rechts)Staat leben wir eigentlich? Da kann man(n) mal sehen wie weit die Vodoo-Gender-"Wissen"schaft auch schon die Rechtswissenschaft infiltriert hat... (Der Beitrag steht übrigens aktuell immer noch in seiner ursprünglichen Fassung ONLINE. Beim Kommentar "Ein zynisches Spiel" das kleine Bild des Frosches (PRINT etwa Mini-Tablet-Größe) und bei beim Kommentar mit der unzulässigen Vermischung doch glatt auch noch ein Bild der NK im Auto ihres Anwalts, obwohl es im Kommentar eben um Opfer geht. Und das alles unter dem Seitentitel "STATT UND RECHT", in einer Zeitung, bei der wenigstens auf Leserseite immer ein kluger Kopf stecken soll.....) Unfassbar! (Insbesondere, wenn man bedenkt - wie gebloggt -, dass auf Seite 33 die Medlung über das Verbot gegen BUNTE und NK gletig veröffentlicht wurde UND die STAein selbst ihren "Kommentar" (zu wsß) mit FREISPRUCH beginnen läßt.

Gastbeitrag

Noch einmal Opfer

Für viele Geschädigte von Sexualstraftaten ist es wichtig, Beweise zu sichern, ohne dass sofort ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Von Dagmar Freudenberg

[...]
Dagmar Freudenberg ist Staatsanwältin und derzeit Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz und Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. Der Beitrag gibt die persönliche Ansicht der Autorin wieder.

03.08.2011
Kachelmann erwirkt Verbot gegen Staatsanwältin: Die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs darf nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnet werden
Jörg Kachelmann hat sich mit Höcker erfolgreich gegen eine Veröffentlichung einer Staatsanwältin aus Göttingen zur Wehr gesetzt. Diese hatte in einem Artikel der FAZ formuliert, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine „Geschädigte“ bzw. um ein „Opfer“. Das Landgericht Köln hat der Staatsanwältin mit einstweiliger Verfügung vom 02.08.2011, Az. 28 O 617/11, verboten, den Freispruch zu ignorieren und zu behaupten, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine Geschädigte bzw. um ein Opfer Kachelmanns.

Bei der FAZ kann auch niemand die Hände in Unschuld waschen, schließlich erschien in der gleichen Ausgabe (allerdings auf Seite 33) die reichlich eingedampfte Meldung zur EV gegen BUNTE und die Nebenklägerin. Man sage also nicht, man habe es nicht wissen können. Oder weiß bei der FAZ die eine Hand nicht was die andere tut?


http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170


Einen hammwanoch:

03.08.2011
Kachelmann wehrt sich mit Höcker gegen Falschmeldung, er habe Meteorologen Jung abwerben wollen
Verschiedene Medien haben berichtet, dass Herr Jörg Kachelmann bzw. die Meteomedia AG versucht hätten, den zuvor von ihnen kritisierten Meteorologen Jung abzuwerben und diesem ein Jobangebot unterbreitet hätten. Diese Tatsachenbehauptung ist falsch. Herr Jung hat weder von Herrn Kachelmann, noch von der Meteomedia AG ein Jobangebot erhalten. Zu keinem Zeitpunkt bestand das Interesse, Herrn Jung einzustellen. Herr Kachelmann und die Meteomedia AG haben sich mit Höcker erfolgreich gegen sämtliche Verlage gewehrt, die die Falschmeldungen verbreitet haben. Alle Verbreiter haben sich verpflichtet, die Verbreitung, dieser falschen Tatsachenbehauptungen künftig zu unterlassen.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=169

Donnerstag, 4. August 2011

Kachelmann/Höcker jetzt auch in der Königsklasse erfolgreich! Gegen FAZ bzw. (noch) amtierende Staatsanwältin

"Kachelmann erwirkt Verbot gegen Staatsanwältin: Die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs darf nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnet werden"
Es wurde aber auch Zeit: Darauf hatten wir seit einer Woche gewartet. Während man auf dem Blog von Lampmann, Behn und Rosenbaum bereits nach dem Erfolg von Höcker/Kachelmann mit der EV gegen BUNTE (25/2011) und die Nebenklägerin aus Schwetzingen glaubte, dass es nun wenigstens bis zum Fristablauf bzgl. der Begründung des LG Mannheim bereits ruhiger werden würde, erschien noch taggleich im Print und einen Tag versetzt online, doch tatsächtlich folgender Schmonzes ("So mag es der Geschädigten im Kachelmann-Prozess, aber auch vielen Opfern in weniger bekannten Verfahren ergangen sein.") als "Gastbeitrag" einer (noch) amtierenden Staatsanwaeltin* in der FAZ, der in der Print-Ausgabe mit dem parallel geschalteten Kommentar nicht nur nahezu eine ganze Seite belegte, sondern auch besonders geschmackvoll mit einer Froschabbildung (inkl. zweier Schmeißfl.., äh Stechmücken - am Auge bzw. Maul des Frosches) "illustriert" wurde. Es war nur eine Frage der Zeit bis Höcker/Kachelmann dabei die auch hier wohl dringend notwendige Blutgrätsche machten und diese Ungeheuerlichkeit [Der "Gastkommentar" beginnt sogar mit dem Wort "Freispruch" (sic!).] ebenfalls mittels EV einkassieren ließen, wie folgende auch untenstehende PM (170)  unmissverständlich belegt:



Gastbeitrag

Noch einmal Opfer

Für viele Geschädigte von Sexualstraftaten ist es wichtig, Beweise zu sichern, ohne dass sofort ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Von Dagmar Freudenberg

[...]
Dagmar Freudenberg ist Staatsanwältin und derzeit Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz und Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. Der Beitrag gibt die persönliche Ansicht der Autorin wieder.

03.08.2011
Kachelmann erwirkt Verbot gegen Staatsanwältin: Die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs darf nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnet werden
Jörg Kachelmann hat sich mit Höcker erfolgreich gegen eine Veröffentlichung einer Staatsanwältin aus Göttingen zur Wehr gesetzt. Diese hatte in einem Artikel der FAZ formuliert, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine „Geschädigte“ bzw. um ein „Opfer“. Das Landgericht Köln hat der Staatsanwältin mit einstweiliger Verfügung vom 02.08.2011, Az. 28 O 617/11, verboten, den Freispruch zu ignorieren und zu behaupten, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine Geschädigte bzw. um ein Opfer Kachelmanns.

Bei der FAZ kann auch niemand die Hände in Unschuld waschen, schließlich erschien in der gleichen Ausgabe (allerdings auf Seite 33) die reichlich eingedampfte Meldung zur EV gegen BUNTE und die Nebenklägerin. Man sage also nicht, man habe es nicht wissen können. Oder weiß bei der FAZ die eine Hand nicht was die andere tut?


http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170


Einen hammwanoch:

03.08.2011
Kachelmann wehrt sich mit Höcker gegen Falschmeldung, er habe Meteorologen Jung abwerben wollen
Verschiedene Medien haben berichtet, dass Herr Jörg Kachelmann bzw. die Meteomedia AG versucht hätten, den zuvor von ihnen kritisierten Meteorologen Jung abzuwerben und diesem ein Jobangebot unterbreitet hätten. Diese Tatsachenbehauptung ist falsch. Herr Jung hat weder von Herrn Kachelmann, noch von der Meteomedia AG ein Jobangebot erhalten. Zu keinem Zeitpunkt bestand das Interesse, Herrn Jung einzustellen. Herr Kachelmann und die Meteomedia AG haben sich mit Höcker erfolgreich gegen sämtliche Verlage gewehrt, die die Falschmeldungen verbreitet haben. Alle Verbreiter haben sich verpflichtet, die Verbreitung, dieser falschen Tatsachenbehauptungen künftig zu unterlassen.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=169

Mittwoch, 3. August 2011

WICHTIG! - Finanzgericht Rheinland-Pfalz Keine Betriebsausgaben für Luxushandy Urteil FG Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2011 (Az.: 6 K 2137/10)

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2007 vom 14. Juli 2011 (Az.: 6 K 2137/10) hat das Finanzgericht – FG – Rheinland-Pfalz zur Frage der Angemessenheit von Betriebsausgaben Stellung genommen.
In der Einkommensteuererklärung 2007 machte der als Zahnarzt tätige Kläger eine zeitanteilige AfA (Absetzung für Abnutzung) in Höhe von 289.- € für ein am 5. November 2007 zum Preis von 5.200.- € gekauftes Handy (Abschreibungszeitraum 3 Jahre) als Betriebsausgaben der Zahnarztpraxis geltend . Bei dem Handy handelt es sich um ein handgefertigtes, hochwertiges Telefon der Marke V, einem Hersteller von Luxus-Mobiltelefonen. Die Telefone dieses Herstellers sind nicht zuletzt durch die Verwendung von Edelmetallen wie Gold oder Platin und innovativen Werkstoffen wie Liquidmetallen, Diamanten, oder Keramik teurer als die Telefone anderer Hersteller.
Bei einer Außenprüfung bewertete die Betriebsprüferin die Anschaffungskosten des Mobiltelefons als unangemessen und versagte insoweit die Anerkennung als Betriebsausgaben; für den Geschäftserfolg eines Zahnarztes sei ein handgearbeitetes Handy nicht bedeutend. Zudem argumentierte das Finanzamt, ein „normales“ Handy reiche aus, um die Erreichbarkeit eines Zahnarztes an 2-3 Bereitschaftswochenenden im Jahr zu gewährleisten,  es sei allenfalls ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 300.- € bei den Betriebsausgaben anzusetzen.
Die angestrengte Klage begründete der Kläger u.a. damit, dass er darauf geachtet habe, ein widerstandsfähiges Handy zu erwerben, das er für ca. 10 Jahre und damit länger als günstigere Modelle nutzen könne; die Frage der Angemessenheit stelle sich nicht im Hinblick auf die Höhe des Anschaffungspreises, sondern nur im Hinblick auf das angeschaffte Wirtschaftsgut. Auch habe das Handy einen besonders guten Empfang. Zudem sei die gesamte Ausstattung der Praxis sehr hochwertig, so dass das Handy nicht als unangemessen herausstechen würde.
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, bei Beantwortung der Frage, ob Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, nach allgemeiner Ver-kehrsauffassung als unangemessen anzusehen seien, müsse – unter Beachtung der gesetzlichen Regelung des Einkommensteuergesetzes - auf die Anschauung breitester Bevölkerungskreise abgestellt werden. Die Anschauung breitester Bevölkerungskreise sei eine gerichtsbekannte Tatsache. Eine betriebliche Veranlassung zur Anschaffung des Handys sei wegen der zahnärztlichen Bereitschaftsdienste zwar unbestritten. Für die beruflichte Tätigkeit des Klägers hätte es allerdings ausgereicht, wenn er seine Erreichbarkeit an den 2-3 Bereitschaftswochenenden durch ein gewöhnliches Mobilfunkgerät sicher gestellt hätte. Gründe dafür, dass ein Gerät mit einem besonders guten Empfang notwendig gewesen sei, seien nicht vorgetragen worden. Dass sich der Kläger zum Erwerb eines handgefertigten hochwertigen Telefons eines Luxusherstellers mit über die bloße Funktionsfähigkeit als Telefon hinausgehenden Eigenschaften entschieden habe, sei jedenfalls nicht allein durch betriebliche Notwendigkeiten zu erklären. Die Aufwendungen seien auch unangemessen. Sie berührten so stark die Lebensführung des Klägers, dass die betriebliche Veranlassung dabei vollständig zurück träte. Setze man den Preis für ein Mobiltelefon mit dem Beklagten zum – insoweit unbestrittenen – Preis von 300.- € an, so ergäbe sich im Verhältnis zum streitgegenständlichen Handy ein betrieblicher Veranlassungsanteil von 5,8%. Entsprechend der zu § 12 des Einkommensteuergesetzes nach der Rechtsprechung aufgestellten Grenze von 10% sei dieser betriebliche Veranlassungsanteil derart gering, dass er zu vernachlässigen sei. Eine Prüfung der Angemessenheit im Verhältnis zum Jahresumsatz des Klägers könne daher unterbleiben. Im Hinblick auf die vorgetragene hochwertige Praxisausstattung entfalte das Mobiltelefon keinen Beitrag zur Behandlung, es werde auch nicht im Vorfeld der Behandlung sichtbar. Soweit der Kläger auf eine zehnjährige Nutzungsdauer abstelle, sei darauf hinzuweisen, dass er in seiner Einkommensteuererklärung selbst von einer nur dreijährigen Nutzungsdauer ausgegangen sei, was der Nutzungsdauer normaler Geräte entspreche. Die vom Gericht vertretene Auffassung entspreche auch der Anschauung breitester Bevölkerungskreise. Aus deren Sicht sei es nicht nachvollziehbar, wa-rum ein Zahnarzt ein Luxushandy zur Sicherstellung seiner Erreichbarkeit erwerben müsse, wo er dies auch zu einem wesentlich geringeren Preis erreichen könne.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.