Mittwoch, 16. Februar 2011

"Zum Abschuss freigegeben" III: vermeintlicher Monster-Prozess gegen Detlef S. (Fluterschen/LG Koblenz) – und „gewisse deutsche Medien“

Staat im Staat? - Zunächst einmal weiß man ja nicht, ob man zu dieser „Chinese wall“ Komplimente aussprechen und vor den staatlichen Beteiligten den Hut ziehen soll. Wollte man der ohenhin hervorragenden Arbeit des LG Mannheim bzw. Jörg Kachelmann alle Aufmerksamkeit lassen?
Auf jeden Fall konnte man es! Schließlich war der Mann seit August 2010 in U-Haft und erst seit Montag können sich andererseits auch erst seitdem die Medien von RTL explosiv bis zu den Frühstücksmagazinen mit der Rolle des örtlichen Jugendamtes beschäftigen. Aber darum soll es hier mal (noch) nicht gehen. Vielmehr interessiert hier die eigentümliche Berücksichtigung der PRESSEMITTEILUNG des Landgerichts Koblenz durch die Medien von BILD(online)  bis zum Schweizer „Blick“online (www.blick.ch). Da wurden/werden nicht nur die kleinen Vorschaubilder ungepixelt gezeigt, sondern war z.B. bei BILD(online) zunächst noch heute Nacht das große ungepixelte Konterfei aus dem Gerichtssaal heraus foto-präsentiert, verlinkt wurde und wird allerdings zu einer Seite mit dem durchgehend gepixelten Pool-Video (siehe PM LG Koblenz). Wie sinnvoll. Auch wenn man es bei BILD inzwischen herausgenommen haben sollte, es ist nun einmal im Umlauf... Sollte das so sein? Honi soit qui mal y pense..... Wenn so etwas einreißt, dann gute Nacht Rechtsstaat!
Man lese dazu (noch)mal die Pressemitteilung zum Fall Detlef S. des LG Koblenz: [Hervorhebungen in schwarz diesseitig]:
Landgericht Koblenz
Pressemeldung Landgericht Koblenz

Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Koblenz - Hinweise zur Hauptverhandlung

I. Änderung des Sitzungssaals
Aufgrund des großen öffentlichen Interesses soll die mündliche Verhandlung in dem Strafverfahren gegen Detlef S. im Saal 128 stattfinden. Die Änderung bezieht sich auf den ersten Hauptverhandlungstag. Für die folgenden Verhandlungstage bitte ich, die Bekanntmachungen im Gerichtsgebäude zu verfolgen.
II. Anordnungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende der 4. Strafkammer hat hinsichtlich der mündlichen Verhandlung weitere Anordnungen nach § 176 GVG getroffen.
Danach sind Foto- und Filmaufnahmen nur durch die Poolführer bis zum Beginn der Sitzung zulässig. Nach diesem Zeitpunkt sind die Aufnahmegeräte aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Aufnahmen der Richter sind nur in der Totalaufnahme der Richterbank zulässig. Nahaufnahmen sind nicht gestattet.
Sämtliche Foto- und Filmaufnahmen dürfen ausschließlich zur Berichterstattung über dieses Verfahren verwendet werden. Eine Benutzung zu anderen Zwecken ist untersagt.
Die Benutzung elektronischer Geräte während der Sitzung ist verboten. Insbesondere ist das Mitführen von Mobiltelefonen und Computern nur in ausgeschaltetem, d. h. stromlosem Zustand gestattet.
Die ersten fünf Zuschauerreihen im Sitzungssaal sind für Journalisten mit Presseausweis reserviert.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten zu wahren sind. Der Angeklagte hat mitgeteilt, dass Aufnahmen seiner Person gepixelt oder in sonstiger Weise anonymisiert werden sollen.
III. Poolbildung
Aufgrund der Anordnung einer Poolbildung durch den Vorsitzenden der 4. Strafkammerhaben für die Bild- und Tonberichterstattung der SWR (öffentlich-rechtliche Sender) und RTL (privatrechtliche Sender) sowie für die Bildberichterstattung die dapd (Nachrichtenagenturen) und Thomas Frey (freie Fotografen) die Poolführung übernommen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es nur den Poolführen gestattet ist, in dem Gebäude des Landgerichts Koblenz zu filmen bzw. zu fotografieren. Die Poolführer sind verpflichtet, ihr Material Konkurrenzunternehmen unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.


Wenn Sie keine Pressemitteilungen mehr erhalten möchten, können Sie den Dienst via Internet problemlos abbestellen - klicken Sie hier:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen