Montag, 20. September 2010

Causa Kachelmann: Leseranwalt (!) - Bote vom Haßgau - Mainpost wider den Mainstream? - Selbstkritik?

"

Wir müssen nicht alle Details über die Sexualpraktiken von Jörg Kachelmann erfahren

Haben in unserem Rechtsstaat nicht auch Schwerverbrecher das Recht auf ein Mindestmaß an Persönlichkeitsschutz und Privatsphäre?“, fragt ein Leser. Anlass sind intime Passagen in einem Bericht (vom 14.9.) über den Prozess gegen den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann, dem eine Vergewaltigung vorgeworfen wird.
Sie waren unter der Überschrift „Was Kachelmann dem Haftrichter sagte“ zu lesen. Darin war eine Sexualpraktik des Angeklagten beschrieben und eine Angabe über seine Zeugungsfähigkeit verbreitet worden,"[...]
"Ich jedenfalls glaube, dass das Verständnis eines Zeitungslesers für einen Vergewaltigungsvorwurf ohne detaillierte Information über sexuelle Vorlieben des Angeklagten zu erreichen ist. Leser sollen beurteilen, müssen nicht urteilen."[...]
http://www.mainpost.de/nachrichten/leseranwalt/Wir-muessen-nicht-alle-Details-ueber-die-Sexualpraktiken-von-Joerg-Kachelmann-erfahren;art18771,5735154


vaginabundierende ("Serientäter" >>>> im Sinne von "Scheißkerle ...

www.jurablogs.com/.../waisenknabe-u-zirzenischer-tellerdreher-joerg-kachelmann-grundgesetzlich-verbriefte-recht

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen