... und so schön volks- und outlooknah die Wendung von der zugesendeten Einlasskarte. Das erinnert so schön an ein Buch des früheren Radio- und Fernsehmoderator s Henning Venske "Das versendet sich..."
Manch einer ist halt ein Gesandter Gottes (Gerichtes/Richters), aber kein Geschickter. (BTW: "Herzlich willkommen" schreibt man immer noch - laut DUDEN - mit kleinem "w", liebes LG Mannheim. Rechtsprechung ist was Feines, Rechtschreibung aber auch.
Manch einer ist halt ein Gesandter Gottes (Gerichtes/Richters), aber kein Geschickter. (BTW: "Herzlich willkommen" schreibt man immer noch - laut DUDEN - mit kleinem "w", liebes LG Mannheim. Rechtsprechung ist was Feines, Rechtschreibung aber auch.
Man(heim) traut den Medienvertretern wohl nicht!
Wir sind sicher: Das wird ab Montag gaaaaanz großes Kino!
Organisatorische Hinweise für Medienvertreter
Anlagen: 1 (Schreiben des Verwaltungsleiters vom 09.08.2010)
Sehr geehrte Damen und Herren,
um einen reibungslosen Ablauf der am kommenden Montag (06.09.2010) um 09.00 Uhr beginnenden Hauptverhandlung zu gewährleisten und um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich Sie im Folgenden über einige organisatorische Dinge informieren:
Das Landgericht Mannheim wird bis auf weiteres an den Verhandlungstagen um 07.30 Uhr öffnen. Die Tiefgarage des Landgerichtes kann von Medienvertretern - wie auch von sonstigen Besuchern - nicht genutzt werden. In der unmittelbaren Umgebung des Landgerichtes befinden sich nur wenige - gebührenpflichtige - Kurzparkplätze. Die nächsten öffentlichen Parkhäuser befinden sich in N 1 (vor dem Stadthaus) und in der Bismarckstraße direkt neben dem Amtsgericht Mannheim (Parkhaus der Universität). Im Hinblick auf benötigten Raum für Übertragungswagen verweise ich auf das Schreiben des Verwaltungsleiters des Landgerichtes Mannheim vom 09.08.2010, welches ich diesem Schreiben als Anlage beilege.
Die akkreditierten Medienvertreter haben eine Einlasskarte zugesendet bekommen. Unter Vorzeigen dieser Einlasskarte gelangen Sie über den Haupteingang in das Foyer des Landgerichtes. In den Sitzungssaal gelangen die akkreditierten Medienvertreter vom Foyer aus durch einen nur für diese Personengruppe eingerichteten Zugang ebenfalls unter Vorzeigen der Einlasskarte. Jedenfalls am ersten Sitzungstag werden die weitere stellvertretende Pressereferentin, meine Kollegin Frau Richterin am Landgericht Stefanie Völker, und ich bei der Einlasskontrolle anwesend sein.
Nicht akkreditierte Medienvertreter können unter Vorzeigen ihres Presseausweises über den Haupteingang in das Foyer des Landgerichtes gelangen. Für nicht akkreditierte Medienvertreter besteht aber keine Möglichkeit, über das Foyer den Sitzungssaal zu betreten. In den Sitzungssaal können Sie - wie die übrige interessierte Öffentlichkeit auch - nur über einen separaten Nebeneingang des Landgerichtes gelangen. Dieser befindet sich auf der Seite des Landgerichtes zur Bismarckstraße (Schloss) hin, d.h. Sie müssen das Foyer des Landgerichtes erst wieder verlassen, wenn Sie der Hauptverhandlung beiwohnen wollen.
Mit Ausnahme der Poolführer ist es niemandem gestattet (vgl. die Pressemitteilung vom 12.08.2010) in dem Gebäude des Landgerichtes Mannheim zu filmen, zu fotografieren oder ins sonstiger Weise mit Hilfe technischer Geräte Aufnahmen zu machen. Dies betrifft insbesondere das Foyer und sämtliche Räume und Flure des Landgerichtes.
Der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer hat u.a. folgende sitzungspolizeilichen Anordnungen getroffen, die auch für Medienvertreter gelten:
• Im Saal dürfen keine elektronischen Geräte (z. B. Handy, Laptop, Fotoapparate oder dergleichen), keine Flaschen, Dosen oder Esswaren jeglicher Art mitgeführt werden.
• Es wird die Durchsuchung der Besucher vor dem jeweiligen Betreten des Sitzungssaales am Eingang nach den oben genannten Gegenständen, insbesondere auch nach Waffen oder vergleichbar gefährlichen Gegenständen mittels Einsatz eines Metallsuchgerätes angeordnet. Personen, die die Durchsuchung verweigern, dürfen nicht in den Sitzungssaal eingelassen werden.
Im Hinblick auf das zuvor erwähnte Handy- und Laptopverbot im Sitzungssaal - betrifft auch ausgeschaltete Geräte! - stehen ausschließlich für die akkreditierten Medienvertreter im Foyer insgesamt 20 Spinde zur Verfügung. An den Sitzungstagen können jeweils ab 08.00 Uhr gegen Abgabe eines amtlichen Ausweises als Pfand im Raum E 06 (im Foyer direkt neben dem Sitzungssaal 6) die Schlüssel für die Spinde für den jeweiligen Sitzungstag erlangt werden. Darüber hinaus stehen im Foyer am Haupteingang ausschließlich für die akkreditierten Medienvertreter 24 - kleinere - Schließfächer zur Verfügung (nicht geeignet für Laptops!), für die zum Schließen eine 1- oder 2-Euro Münze benötigt wird. Weitere Verwahrmöglichkeiten bestehen nicht.
Weiterhin stehen für die Medienvertreter im Foyer des Landgerichtes (neben dem Haupteingang) einige Tische in einem separaten Bereich zur Verfügung. Einen Internetzugang sowie die Stromversorgung Ihrer Geräte kann das Landgericht nicht bieten.
Nur ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Anweisungen der ordnungsführenden Justizbeamten und der Polizei im gesamten Gerichtsgebäude sowie die Absperrungen vor und im Sitzungssaal zu beachten sind.
Sollten Fragen oder Probleme auftreten, bei deren Lösung ich Ihnen behilflich sein kann, so zögern Sie nicht, sich an mich oder - falls ich nicht zu erreichen sein sollte - an meine Kollegin, Frau Richterin am Landgericht Stefanie Völker (Durchwahl 2634), zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Hirsch
Richter (stellvertretender Pressereferent)
Wir sind sicher: Das wird ab Montag gaaaaanz großes Kino!
Organisatorische Hinweise für Medienvertreter
Anlagen: 1 (Schreiben des Verwaltungsleiters vom 09.08.2010)
Sehr geehrte Damen und Herren,
um einen reibungslosen Ablauf der am kommenden Montag (06.09.2010) um 09.00 Uhr beginnenden Hauptverhandlung zu gewährleisten und um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich Sie im Folgenden über einige organisatorische Dinge informieren:
Das Landgericht Mannheim wird bis auf weiteres an den Verhandlungstagen um 07.30 Uhr öffnen. Die Tiefgarage des Landgerichtes kann von Medienvertretern - wie auch von sonstigen Besuchern - nicht genutzt werden. In der unmittelbaren Umgebung des Landgerichtes befinden sich nur wenige - gebührenpflichtige - Kurzparkplätze. Die nächsten öffentlichen Parkhäuser befinden sich in N 1 (vor dem Stadthaus) und in der Bismarckstraße direkt neben dem Amtsgericht Mannheim (Parkhaus der Universität). Im Hinblick auf benötigten Raum für Übertragungswagen verweise ich auf das Schreiben des Verwaltungsleiters des Landgerichtes Mannheim vom 09.08.2010, welches ich diesem Schreiben als Anlage beilege.
Die akkreditierten Medienvertreter haben eine Einlasskarte zugesendet bekommen. Unter Vorzeigen dieser Einlasskarte gelangen Sie über den Haupteingang in das Foyer des Landgerichtes. In den Sitzungssaal gelangen die akkreditierten Medienvertreter vom Foyer aus durch einen nur für diese Personengruppe eingerichteten Zugang ebenfalls unter Vorzeigen der Einlasskarte. Jedenfalls am ersten Sitzungstag werden die weitere stellvertretende Pressereferentin, meine Kollegin Frau Richterin am Landgericht Stefanie Völker, und ich bei der Einlasskontrolle anwesend sein.
Nicht akkreditierte Medienvertreter können unter Vorzeigen ihres Presseausweises über den Haupteingang in das Foyer des Landgerichtes gelangen. Für nicht akkreditierte Medienvertreter besteht aber keine Möglichkeit, über das Foyer den Sitzungssaal zu betreten. In den Sitzungssaal können Sie - wie die übrige interessierte Öffentlichkeit auch - nur über einen separaten Nebeneingang des Landgerichtes gelangen. Dieser befindet sich auf der Seite des Landgerichtes zur Bismarckstraße (Schloss) hin, d.h. Sie müssen das Foyer des Landgerichtes erst wieder verlassen, wenn Sie der Hauptverhandlung beiwohnen wollen.
Mit Ausnahme der Poolführer ist es niemandem gestattet (vgl. die Pressemitteilung vom 12.08.2010) in dem Gebäude des Landgerichtes Mannheim zu filmen, zu fotografieren oder ins sonstiger Weise mit Hilfe technischer Geräte Aufnahmen zu machen. Dies betrifft insbesondere das Foyer und sämtliche Räume und Flure des Landgerichtes.
Der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer hat u.a. folgende sitzungspolizeilichen Anordnungen getroffen, die auch für Medienvertreter gelten:
• Im Saal dürfen keine elektronischen Geräte (z. B. Handy, Laptop, Fotoapparate oder dergleichen), keine Flaschen, Dosen oder Esswaren jeglicher Art mitgeführt werden.
• Es wird die Durchsuchung der Besucher vor dem jeweiligen Betreten des Sitzungssaales am Eingang nach den oben genannten Gegenständen, insbesondere auch nach Waffen oder vergleichbar gefährlichen Gegenständen mittels Einsatz eines Metallsuchgerätes angeordnet. Personen, die die Durchsuchung verweigern, dürfen nicht in den Sitzungssaal eingelassen werden.
Im Hinblick auf das zuvor erwähnte Handy- und Laptopverbot im Sitzungssaal - betrifft auch ausgeschaltete Geräte! - stehen ausschließlich für die akkreditierten Medienvertreter im Foyer insgesamt 20 Spinde zur Verfügung. An den Sitzungstagen können jeweils ab 08.00 Uhr gegen Abgabe eines amtlichen Ausweises als Pfand im Raum E 06 (im Foyer direkt neben dem Sitzungssaal 6) die Schlüssel für die Spinde für den jeweiligen Sitzungstag erlangt werden. Darüber hinaus stehen im Foyer am Haupteingang ausschließlich für die akkreditierten Medienvertreter 24 - kleinere - Schließfächer zur Verfügung (nicht geeignet für Laptops!), für die zum Schließen eine 1- oder 2-Euro Münze benötigt wird. Weitere Verwahrmöglichkeiten bestehen nicht.
Weiterhin stehen für die Medienvertreter im Foyer des Landgerichtes (neben dem Haupteingang) einige Tische in einem separaten Bereich zur Verfügung. Einen Internetzugang sowie die Stromversorgung Ihrer Geräte kann das Landgericht nicht bieten.
Nur ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Anweisungen der ordnungsführenden Justizbeamten und der Polizei im gesamten Gerichtsgebäude sowie die Absperrungen vor und im Sitzungssaal zu beachten sind.
Sollten Fragen oder Probleme auftreten, bei deren Lösung ich Ihnen behilflich sein kann, so zögern Sie nicht, sich an mich oder - falls ich nicht zu erreichen sein sollte - an meine Kollegin, Frau Richterin am Landgericht Stefanie Völker (Durchwahl 2634), zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Hirsch
Richter (stellvertretender Pressereferent)
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