Donnerstag, 15. Juli 2010

Wenn Frauen/Justizministerinnen streiten ... : (hier) Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexueller Kindesmisshandlung

Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexueller Kindesmisshandlung - Merk: "Bundesjustizministerin will im Strafrecht alles beim Alten belassen! Die Opfer bleiben auf der Strecke!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hält die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nur für den Bereich des Zivilrechts angekündigte Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexueller Kindesmisshandlung für absolut unzureichend. Merk: "Es ist schon erstaunlich, dass die Bundesjustizministerin zur Begründung ihres Vorhabens darauf verweist, dass es im Strafrecht bereits 30-jährige Verjährungsfristen gibt und so suggeriert, diese gelten auch für Opfer von sexuellem Missbrauch. Genau das ist aber nicht der Fall. Deshalb habe ich mich für eine Verlängerung der Verjährungsfristen auch im Strafrecht auf 30 Jahre stark gemacht. Es gibt außer formalistischen Gründen keine durchgreifenden Argumente, die meinem Vorschlag entgegengehalten werden können, wenn man wirklich etwas für die Opfer erreichen will."

Nach der aktuellen Rechtslage verjährt der Grundfall des Kindesmissbrauchs im Strafrecht zehn Jahre, schwerer sexueller Missbrauch 20 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. Merk: "Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder werden aber sehr häufig erst nach Jahren und Jahrzehnten aufgedeckt. Die Bundesjustizministerin setzt sich selbst in Widerspruch, wenn sie die zivilrechtliche Verjährung auf 30 Jahre verlängert, dies aber bei der strafrechtlichen Verfolgung mit dem Argument ablehnt, nach so langer Zeit ließen sich Missbrauchsvorwürfe nicht mehr aufklären. Tatsächlich ist es so, dass die Opfer die erlebten Qualen sehr häufig ihr ganzes Leben lang in sich tragen. Selbst nach Jahrzehnten können sie den Ablauf der Taten oft noch minutiös schildern. Deswegen brauchen wir sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Nur das ist konsequenter Opferschutz. Sexuelle Gewalt zerstört nicht nur die Kindheit und Jugend der Betroffenen, sondern hinterlässt bleibende seelische Wunden. Viele Opfer versuchen sich dadurch zu helfen, dass sie die schrecklichen Erlebnisse der Kindheit verdrängen. Sie sind oft erst nach langer Zeit und unter enormer Überwindung fähig, ihre Leidensgeschichte zu offenbaren. Die Verfolgung der Täter darf dann nicht an Fristen und Formalien scheitern."


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15. Juli 2010 - Pressemitteilung Nr. 89/10

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