"Insgesamt sind nunmehr das Ministerium der Justiz, acht Landgerichte, acht Justizvollzugs- und zwei Jugendstrafanstalten mit modernsten Videokonferenzsystemen ausgestattet. Dank der gleichzeitigen Umstellung von der ISDN-Techinik auf die IP-Technik als neuen Übertragungsstandard und der damit ermöglichten Einführung der HD-Technologie haben die Videokonferenzen enorm an Qualität gewonnen und überzeugen durch ein hohes Maß an Bild- und Tonqualität. Bei einer verstärkten Nutzung modernster Videokonferenztechnik sind für alle Beteiligten Vorteile gegeben und es wird ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu einer bürgerfreundlichen und modernen rheinland-pfälzischen Justiz geleistet", so die Staatssekretärin.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Videokonferenz
Startschuss in eine neue Ära in der rheinland-pfälzischen Justiz
Staatssekretärin Beate Reich hat nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts „Nutzung der Videokonferenztechnik in der Justiz” den Startschuss in eine neue Ära der rheinland-pfälzischen Justiz gegeben. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine flächendeckende Ausstattung aller Landgerichte und Justizvollzugseinrichtungen mit modernster Videokonferenztechnik vorgenommen.
"Insgesamt sind nunmehr das Ministerium der Justiz, acht Landgerichte, acht Justizvollzugs- und zwei Jugendstrafanstalten mit modernsten Videokonferenzsystemen ausgestattet. Dank der gleichzeitigen Umstellung von der ISDN-Techinik auf die IP-Technik als neuen Übertragungsstandard und der damit ermöglichten Einführung der HD-Technologie haben die Videokonferenzen enorm an Qualität gewonnen und überzeugen durch ein hohes Maß an Bild- und Tonqualität. Bei einer verstärkten Nutzung modernster Videokonferenztechnik sind für alle Beteiligten Vorteile gegeben und es wird ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu einer bürgerfreundlichen und modernen rheinland-pfälzischen Justiz geleistet", so die Staatssekretärin.
Nahezu alle Verfahrensordnungen ermöglichen heute den Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren. Terminierungen von mündlichen Verhandlungen werden erleichtert, da Parteien, Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige mittels Konferenzschaltung am Prozess teilnehmen können. Dies vermindert Reisekosten und Zeitaufwand und erleichtert die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen.
"Beschleunigung von Verfahren, Zeitersparnis für Zeugen und Parteien, bessere Abstimmungsmöglichkeit der Termine, Schonung der Umwelt und niedrigere Verfahrenskosten durch die Reduzierung der Reisekosten sind nur einige Vorteile, die der Einsatz der neuen Technik mit sich bringt", hob Reich hervor.
Durch die Nutzung der Videokonferenztechnik zwischen den Strafvollstreckungskammern der Landgerichte und den Justizvollzugseinrichtungen kann die rheinland-pfälzische Justiz in vielen Fällen auf die - teils aufwändige - persönliche Vorführung von Gefangenen im Rahmen der Strafvollstreckungsüberprüfung verzichten. Durch den Wegfall der Vorführungskosten werden sich die Investitionen in die neue Technologie innerhalb kürzester Zeit amortisieren. Zudem wird die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch die erhebliche Reduzierung der Vorführungen gesteigert.
Hintergrundinformationen:
In Rheinland-Pfalz sind nunmehr flächendeckend die Landgerichte Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Mainz, Trier und Zweibrücken, die Justizvollzugsanstalten Diez, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Rohrbach, Trier, Zweibrücken und Wittlich sowie die Jugendstrafanstalten Schifferstadt und Wittlich mit modernster Videokonferenztechnik ausgestattet.
Zudem hat die rheinland-pfälzische Justiz gleichzeitig den Umstieg von ISDN-basierten Konferenzen auf die zukunftsorientierte IP(Internet-Protokoll)-Technik realisiert. Durch die erfolgte Umstellung konnte die Datenübertragungsrate vervierfacht und eine deutliche Verbesserung der Bild- und Tonqualität erreicht werden. Das neue hochauflösende Bildformat HD (High Definition) und eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig ruckelfreie Übertragung wird durch die Umstellung auf IP erst ermöglicht. Die rheinland-pfälzische Justiz nutzt zur Videokommunikation das rlp-Netz, eine landeseigene Plattform, die auf das Kommunikations- und Sicherheitsbedürfnis von Verwaltungen ausgerichtet ist und höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllt. Über dieses Netz können landesinterne Konferenzen kostenneutral durchgeführt werden. Die Kommunikation mit fremden Systemen, die nach wie vor die ISDN-Technik nutzen, ist weiterhin möglich. Voraussetzung für die grenzüberschreitende Kommunik
ation von externen Gesprächspartnern mit den in der rheinland-pfälzischen Justiz genutzten Videokonferenzsystemen ist die Verwendung des weltweit gängigen Übertragungsstandards H.320 oder H.323.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Videokonferenz
Startschuss in eine neue Ära in der rheinland-pfälzischen Justiz
Staatssekretärin Beate Reich hat nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts „Nutzung der Videokonferenztechnik in der Justiz” den Startschuss in eine neue Ära der rheinland-pfälzischen Justiz gegeben. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine flächendeckende Ausstattung aller Landgerichte und Justizvollzugseinrichtungen mit modernster Videokonferenztechnik vorgenommen.
"Insgesamt sind nunmehr das Ministerium der Justiz, acht Landgerichte, acht Justizvollzugs- und zwei Jugendstrafanstalten mit modernsten Videokonferenzsystemen ausgestattet. Dank der gleichzeitigen Umstellung von der ISDN-Techinik auf die IP-Technik als neuen Übertragungsstandard und der damit ermöglichten Einführung der HD-Technologie haben die Videokonferenzen enorm an Qualität gewonnen und überzeugen durch ein hohes Maß an Bild- und Tonqualität. Bei einer verstärkten Nutzung modernster Videokonferenztechnik sind für alle Beteiligten Vorteile gegeben und es wird ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu einer bürgerfreundlichen und modernen rheinland-pfälzischen Justiz geleistet", so die Staatssekretärin.
Nahezu alle Verfahrensordnungen ermöglichen heute den Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren. Terminierungen von mündlichen Verhandlungen werden erleichtert, da Parteien, Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige mittels Konferenzschaltung am Prozess teilnehmen können. Dies vermindert Reisekosten und Zeitaufwand und erleichtert die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen.
"Beschleunigung von Verfahren, Zeitersparnis für Zeugen und Parteien, bessere Abstimmungsmöglichkeit der Termine, Schonung der Umwelt und niedrigere Verfahrenskosten durch die Reduzierung der Reisekosten sind nur einige Vorteile, die der Einsatz der neuen Technik mit sich bringt", hob Reich hervor.
Durch die Nutzung der Videokonferenztechnik zwischen den Strafvollstreckungskammern der Landgerichte und den Justizvollzugseinrichtungen kann die rheinland-pfälzische Justiz in vielen Fällen auf die - teils aufwändige - persönliche Vorführung von Gefangenen im Rahmen der Strafvollstreckungsüberprüfung verzichten. Durch den Wegfall der Vorführungskosten werden sich die Investitionen in die neue Technologie innerhalb kürzester Zeit amortisieren. Zudem wird die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch die erhebliche Reduzierung der Vorführungen gesteigert.
Hintergrundinformationen:
In Rheinland-Pfalz sind nunmehr flächendeckend die Landgerichte Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Mainz, Trier und Zweibrücken, die Justizvollzugsanstalten Diez, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Rohrbach, Trier, Zweibrücken und Wittlich sowie die Jugendstrafanstalten Schifferstadt und Wittlich mit modernster Videokonferenztechnik ausgestattet.
Zudem hat die rheinland-pfälzische Justiz gleichzeitig den Umstieg von ISDN-basierten Konferenzen auf die zukunftsorientierte IP(Internet-Protokoll)-Technik realisiert. Durch die erfolgte Umstellung konnte die Datenübertragungsrate vervierfacht und eine deutliche Verbesserung der Bild- und Tonqualität erreicht werden. Das neue hochauflösende Bildformat HD (High Definition) und eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig ruckelfreie Übertragung wird durch die Umstellung auf IP erst ermöglicht. Die rheinland-pfälzische Justiz nutzt zur Videokommunikation das rlp-Netz, eine landeseigene Plattform, die auf das Kommunikations- und Sicherheitsbedürfnis von Verwaltungen ausgerichtet ist und höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllt. Über dieses Netz können landesinterne Konferenzen kostenneutral durchgeführt werden. Die Kommunikation mit fremden Systemen, die nach wie vor die ISDN-Technik nutzen, ist weiterhin möglich. Voraussetzung für die grenzüberschreitende Kommunik
ation von externen Gesprächspartnern mit den in der rheinland-pfälzischen Justiz genutzten Videokonferenzsystemen ist die Verwendung des weltweit gängigen Übertragungsstandards H.320 oder H.323.
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