Montag, 28. Juni 2010

Mediation - ein Gewinn für die Justiz

"Immer wenn es nicht ausschließlich um Rechtsansprüche, juristische Positionen, rechtliche Problematiken geht, sondern ganz andersartige, in Recht und Gesetz nicht abgebildete Anliegen, Belange, Bedürfnisse, Emotionen der streitenden Beteiligten, ist die Mediation der besser geeignete Weg zur Schlichtung des Streits", betonte Justizminister Bamberger anlässlich des 5. Kongresses integrierte Mediation "Wege zur Kooperation".

Die rheinland-pfälzische Justiz habe in den letzten 10 bis 15 Jahren immer stärker Formen der Mediation aufgenommen. Das gelte für alle Gerichtsbarkeiten, für alle Arten von Verfahren, auch für die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und die Strafverfahren. Bamberger wies darauf hin, dass auch nach Erhebung einer Klage zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eine Abgabe an eine Mediationsrichterin bzw. einen Mediationsrichter erfolgen könne. Dies gelte auch, wenn bereits eine erstinstanzliche Entscheidung ergangen und hiergegen Rechtsmittel eingelegt worden sei.



Auf der Grundlage eines landesweiten Konzepts habe die rheinland-pfälzische Justiz Anfang 2009 begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und möglichst an allen Gerichtsstandorten eine gerichtsinterne Mediation anzubieten. Gerichtsinterne Mediation werde zwischenzeitlich bei den ordentlichen Gerichten und auch bei allen Fachgerichtsbarkeiten angeboten; insgesamt bei gut 2/3 aller Gerichte in Rheinland-Pfalz. Hierzu seien derzeit ca. 120 ausgebildete Mediationsrichterinnen und Mediationsrichter in der rheinland-pfälzischen Justiz tätig.


"Die Mediation ist ein Gewinn für die Justiz in Rheinland-Pfalz. Die Einführung der Mediation in der rheinland-pfälzischen Justiz ist ein ganz wesentlicher Schritt in einem Entwicklungsprozess von der bloßen juristischen Streitentscheidung hin zu einem interdisziplinären Arbeiten mit dem Ziel der umfassenden, möglichst einvernehmlichen und dauerhaften Beilegung von Konflikten", so Bamberger abschließend.

Information:

Bei allen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bei vier von insgesamt fünf Sozialgerichten wird die Durchführung der gerichtsinternen Mediation angeboten. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also den Amtsgerichten, den Landgerichten und den Oberlandesgerichten, kommt die gerichtsinterne Mediation derzeit bereits bei 37 von insgesamt 56 Gerichten zum Einsatz. Auch das Finanzgericht und die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit können seit einiger Zeit in geeigneten Fällen eine gerichtsinterne Mediation durchführen.


Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Mediation


Bamberger: Mediation - ein Gewinn für die Justiz in Rheinland-Pfalz

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