Dem "Hexerhammer" in Deutschland inzwischen sehr nah: Einst als Satire von Dieter Schwanitz seinem mit Heiner Lauterbach verfilmten Buch "Der Campus" voweggenommen ("Wie hätte denn das vermeintliche Opfer anworten müssen, wenn es nicht vergewaltigt worden sei?") , ist das in der Öffentlichkeit ausgetragene Verfahren gegen Jörg Kachelmann zur Farce geworden, die uns und unseren Rechtsstaat weltweit blamiert, wie vielleicht zuletzt die Bilder von AbuGraib die USA: Müssen wir uns jetzt anfangen, gegenüber z.b der Türkei (Fall Marco W.) zu schämen. Keinesfalls (BILD)widerspricht nunmehr das "neue Gutachten" dem Gutachten der Professorin Greuel, noch handelt es sich dabei um ein "Duell der Gutachter" - wie SPIEGEL selbst titelt. Die "Leizig Seiten" kommen wohl am nächsten, wenn sie meint "Gutachten bis es paßt". Das neue "Gutachten", das allenfalls dazu hätte dienen können und sollen den verlängerten Rücken des ermittelten STA zu retten, ergänzt allenfalls das, was die Professorin längst festgestellt hat
und hätte - wenn überhaupt - wie das Gutachten Greuels in der Zeit der Olympischen Spiele geräuschlos angefertigt werden müssen. Dann hätte es erst gar keine Verhaftung und schon gar keine Anklage gegen Jörg Kachlemann gegeben. Die "Aussage" des vermeintlichen Opfers ist und bleibt auch mit diesme Gutachten" un-glaub- würdig - und unwürdig zur Eröffnung eines Strafverfahrens (auch zusammen mit den ganzen anderen wackelnden "Indizien". Vaginabundieren ist und bleibt starffrei!
Allein der Vollname des STA Lars-Torben O. - durch BILD klar in Umlauf gebracht - wird wohl mindestens noch Generationen von Jurastudenten in Erinnerung (BILD JETZT:"Souverän sieht anders aus.) bleiben und gebracht werden.
Zur Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und Beweiswürdigung durch STA:
http://www.jurablogs.com/de/go/bgh-rueffelt-bundesanwaltschaft-scharf
http://www.jurablogs.com/de/beweiswuerdigung-unbedingt-immer-gelungen-man-lesen-bgh-sieht
Ach ja - und EMMA schweigt immer noch in der Causa Kachelmann, ihrem Leserbriefschreiber (siehe EMMA.de Suchmaschine Kachelmann eingeben) und macht dabei lieber Außenpolitik gegen Roman Polanski (Hic Rhodos! Hic Salta!).
BILD: "Auch die Psychologin Greuel hatte die Möglichkeit einer Traumatisierung berücksichtigt, allerdings lasse sich nicht erklären, warum sich die Zeugin einerseits an einige Reizeindrücke ganz genau erinnern könne, an andere dagegen überhaupt nicht, schrieb sie. "
und hätte - wenn überhaupt - wie das Gutachten Greuels in der Zeit der Olympischen Spiele geräuschlos angefertigt werden müssen. Dann hätte es erst gar keine Verhaftung und schon gar keine Anklage gegen Jörg Kachlemann gegeben. Die "Aussage" des vermeintlichen Opfers ist und bleibt auch mit diesme Gutachten" un-glaub- würdig - und unwürdig zur Eröffnung eines Strafverfahrens (auch zusammen mit den ganzen anderen wackelnden "Indizien". Vaginabundieren ist und bleibt starffrei!
Allein der Vollname des STA Lars-Torben O. - durch BILD klar in Umlauf gebracht - wird wohl mindestens noch Generationen von Jurastudenten in Erinnerung (BILD JETZT:"Souverän sieht anders aus.) bleiben und gebracht werden.
Zur Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und Beweiswürdigung durch STA:
http://www.jurablogs.com/de/go/bgh-rueffelt-bundesanwaltschaft-scharf
http://www.jurablogs.com/de/beweiswuerdigung-unbedingt-immer-gelungen-man-lesen-bgh-sieht
Ach ja - und EMMA schweigt immer noch in der Causa Kachelmann, ihrem Leserbriefschreiber (siehe EMMA.de Suchmaschine Kachelmann eingeben) und macht dabei lieber Außenpolitik gegen Roman Polanski (Hic Rhodos! Hic Salta!).
Fall Kachelmann - Begutachten bis es passt | | | |
Samstag, den 19. Juni 2010 um 17:05 Uhr |
Mannheim. Der Fall Kachelmann wird immer kurioser, denn Medienberichten zu Folge hat die Staatsanwaltschaft Mannheim nun einen weiteren Gutachter beauftragt, der das selbst in Auftrag gegebene Gutachten widerlegen soll.[...]http://leipzig-seiten.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9483:fall-kachelmann-begutachten-bis-es-passt&catid=62:tv--hnk&Itemid=269
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Der Beweiswürdigung, bei Aussage gegen Aussage, ist bei Anklageerhebung ein geringerer Freiraum, als bei der prozessualen Beweiswürdigung, durch Ri, einzuräumen. Hierbei geht's doch eigentlich nur um den "dringenden Tatverdacht".
AntwortenLöschenWie in meinem KV-Falle. Dasselbe. Hier ging's darum WER hat WEN angegriffen? Einesteils ein xxx-vorbestrafter Intensivtäter, der mich in 3 Übergriffen bereits wehrlos geschlagen hat, und den ich beim 4. Angriff (?) gestoppt habe. Nur gestoppt, obwohl ich den hätte (theor.) umbringen können. Das war, auch durch Zeugen zur Vortatgeschichte, bereits bewiesen, als der Haftbefehl ausgestellt wurde.
Solche StA(e) sind mehr als nur einfach übereifrig. Getreu dem Motto: U-Haft schafft Rechtskraft werden hier Haftbefehle ausgestellt. Besonders krass hier im Gau Bamberg. Übrigens, der Fall Marko Bärschneider hat auch einen vorschnellen Haftbefehl zum Hintergrund und geht, leider nur mit einer Zivilklage gegen die Hundeführer, am 29.6. 10:30 Uhr, vor die Zivilkammer des LG-Bamberg. Wenn Sie meinen Namen googeln finden Sie den Fall in der LINKListe.