DDR-Spezialkinderheime – Justiz mauert bei Entschädigung
Prügel, medikamentöse Ruhigstellung, Schuften bis zum Umfallen – wer in der DDR in einem so genannten Spezialkinderheim landete, erlebte die Hölle auf Erden. Dafür haben die Opfer ein Recht auf Wiedergutmachung, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Doch die untergeordneten Instanzen mauern – es fließt kein Geld. _mehr
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