"Genügt ein in einem Privathaushalt installierter Holzofen den gesetzlichen Anforderungen und erfolgt auch die Nutzung rechtmäßig, hat der Nachbar die von dem Ofen ausgehenden Belästigungen regelmäßig als zumutbar hinzunehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Beigeladene richtete einen Dauerbrennofen für feste Brennstoffe (hier Holz) in seinem Wohnzimmer ein und brachte ein Edelstahlrohr als Schornstein an der Hauswand an. Der Bezirksschornsteinfeger bestätigte die Vereinbarkeit der Anlage mit den einschlägigen Vorschriften. Der Kläger, Eigentümer eines ca. 5 m entfernten Wohnhausgrundstücks, forderte die Behörde zur Stilllegung des Ofens mit der Begründung auf, die in die Räume seines Hauses eindringenden Abgase führten zu Rauchbelästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Nachbarn ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Der Kläger habe keinen Anspruch auf Einschreiten der Behörde, weil keine Anhaltspunkte für eine Verletzung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Betrieb des Ofens gegeben seien. Den Immissionsvorschriften für Feuerungsanlagen liege die Wertung des Gesetzgebers zugrunde, bei ihrer Einhaltung seien keine schädlichen Umwelteinwirkungen – auch nicht für die Nachbarschaft – zu erwarten. Es sei hier auch kein atypischer Fall gegeben, der ausnahmsweise ein behördliches Einschreiten trotz Beachtung der rechtlichen Vorgaben für die Anlage gebiete. Für die Bauweise seines Anwesens, die ggf. das Eindringen der Abgase ermögliche, sei vielmehr der Kläger selbst verantwortlich. Schließlich dürfe der seiner Bestimmung nach geschlossen zu nutzende Ofen (mit Glastür) auch täglich genutzt werden.
Urteil vom 24. März 2010, Aktenzeichen: 1 A 10876/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 24/2010
Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht"
Der Beigeladene richtete einen Dauerbrennofen für feste Brennstoffe (hier Holz) in seinem Wohnzimmer ein und brachte ein Edelstahlrohr als Schornstein an der Hauswand an. Der Bezirksschornsteinfeger bestätigte die Vereinbarkeit der Anlage mit den einschlägigen Vorschriften. Der Kläger, Eigentümer eines ca. 5 m entfernten Wohnhausgrundstücks, forderte die Behörde zur Stilllegung des Ofens mit der Begründung auf, die in die Räume seines Hauses eindringenden Abgase führten zu Rauchbelästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Nachbarn ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Der Kläger habe keinen Anspruch auf Einschreiten der Behörde, weil keine Anhaltspunkte für eine Verletzung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Betrieb des Ofens gegeben seien. Den Immissionsvorschriften für Feuerungsanlagen liege die Wertung des Gesetzgebers zugrunde, bei ihrer Einhaltung seien keine schädlichen Umwelteinwirkungen – auch nicht für die Nachbarschaft – zu erwarten. Es sei hier auch kein atypischer Fall gegeben, der ausnahmsweise ein behördliches Einschreiten trotz Beachtung der rechtlichen Vorgaben für die Anlage gebiete. Für die Bauweise seines Anwesens, die ggf. das Eindringen der Abgase ermögliche, sei vielmehr der Kläger selbst verantwortlich. Schließlich dürfe der seiner Bestimmung nach geschlossen zu nutzende Ofen (mit Glastür) auch täglich genutzt werden.
Urteil vom 24. März 2010, Aktenzeichen: 1 A 10876/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 24/2010
Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht"
Was für eine Politik, was für eine Justiz!? Da veranstalten wir einen Weltnichtrauchertag und bekämpfen den Tabakkonsum und lassen diese Feinstaubkanonen zu. Dann richten wir Umweltzonen ein und bekleben die Autoscheiben mit bunten Plastikaufkleben gegen Feinstaub und wundern uns, dass das nichts bewirkt. Vor Jahren wurden vielfach feste und flüssige Brennstoffe aus Umweltschutzgründen per Ortssatzung verboten. Manche Kommune hat so nebenbei ihrem Stadtwerke eine einzigartige Monopolstellung für Haushaltsgas verschafft. Jetzt spielt das keine Rolle mehr.
AntwortenLöschenIn der Zwischenzeit werden die Ofenrohre schon an Mehrfamilienhäusern angebracht. Manche Häuser sehen aus wie Kohlekraftwerke. Aufgrund der hohen Gaspreise nehmen die Einzelöfen enorm zu. Gegen Einzel- oder Baumarktöfen, die tausendfach gleich zusammen mit der günstigen aber umwelt- gesundheits- und klimaschädlichen Braunkohle im praktischen Tragepack verkauft werden, wird nichts unternommen. Was da sonst noch verbrannt wird, wird nicht kontrolliert. Der Absatz der Baumarktöfen steigt mit den Gaspreisen. Bei entsprechenden inversen Wetterlagen sind die Öfen in den Städten nicht nur eine Belästung, sie sind gesundheitsschädlich.
Holz und Biomasse sollte nur in ausreichend großen KWK-Anlagen (Strom- und Wärmeerzeugung mit Filterung) verbrannt werden. Das ist nicht nur effektiver sonder weit weniger mit Problemen behaftet.
Diese Entscheidung mögen vielleicht noch Juristen nachvollziehen. Außerhalb ist sie wohl nur für Ofenbetreiber akzeptabel.