Freitag, 5. März 2010

Keine Gewalt gegen Polizei - Prävention wäre wohl besser

Unsere tägliche Merk-Pressemitteilung gib uns auch heute.... Wer erklärt's ihr? Das mit GoogleStreetView (gestern PM) hat sie ja auch schon nicht verstanden... .
Wenn die Kinder schon keinen Respekt mehr vor den Vätern haben (durch falsche Familiengerichtsentschediungen bundesweit seit zwei Generationen) und fast nur noch von Frauen alleinerziehend, in der KITA und/oder KIGA, in der Grundschule etc.) zum unbestimmten und unbestimmbaren Vater-Hass verzogen (PAS=Parental Alienation Syndrom!) werden, was soll denn da noch für ein Respekt für die Vertreter von Vater Staat überbleiben?
Da sie offensichtlich den Männerkongress 2010 in Düsseldorf (u.a. über die vaterlose Gesellschaft) verpe...aßt hat, sollte sie sich vielleicht mal die DVD für 20 EURONEN besorgen (lassen) ... Vielleicht klappt's ja dann bald auch mit dem Schutz DER Polizei vor Gewalttaten.

Offensichtlich haben doch wohl seit zwei Generationen die hochwohlgelobten Muttis und professionellen Kidnerbetreuer versagt. Die entrechteten Väter können esj a - mangels Einfluss und Umgangs- bzw. Sorgerecht - schlecht gewesen sein ....

Dem Kollegen Bamberger (Rheinland-Pfalz) geht's auch nicht besser:
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2010/02/mufasa-darth-vader-marlin-der-vermisste.html



"Bundesratsinitiative für schärfere Strafen zum Schutz von Polizisten - Bayerns Justizminsterin Merk: "Die Länder müssen ein deutliches Stopp-Signal gegen die zunehmende Gewalt setzen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat sich heute im Bundesrat für schärfere Strafregelungen bei Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte ausgesprochen. Merk: "Der drastische Anstieg der Angriffe gegen Polizisten und die immer neuen Rekordstände bei den so genannten Widerstandshandlungen sind eine Herausforderung für den Rechtsstaat. Besonders erschreckend ist auch, dass die Schraube der Eskalation immer weiter gedreht wird. Wo früher geschimpft oder vielleicht mal versucht wurde, mit Gewalt zu entkommen, werden heute immer häufiger Waffen und andere gefährliche Gegenstände gegen unsere Polizistinnen und Polizisten eingesetzt."

Merk betont: "Selbstverständliche verfolgen unsere Staatsanwälte dieses Tun konsequent und mit aller Härte. Dennoch: die Hemmschwelle der Täter sinkt immer weiter. Wenn wir die Spirale der Gewalt stoppen wollen, müssen wir entschlossen handeln - gerade auch zum Schutz derjenigen, die sich tagtäglich für die Sicherheit auf unseren Straßen und die Durchsetzung des Rechts einsetzen."

Bayern unterstützt daher als Mitantragsteller einen von Sachsen vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem das Strafmaß im Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verschärft werden soll.

Der Gesetzentwurf zielt auf zwei Punkte: zum einen die Erhöhung des Höchstmaßes der Freiheitsstrafe für das Grunddelikt des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte von 2 auf 3 Jahre. Merk: "Eine Anhebung des Strafrahmens halte ich für zwingend erforderlich und längst überfällig. Im Strafgesetzbuch müssen wir ein deutliches Signal für die Polizistinnen und Polizisten setzen, die tagtäglichfür unsere Sicherheit im Einsatz sind und immer öfter dabei Leib und Leben riskieren müssen."

Zum anderen benennt das Gesetz derzeit nur die Tatbegehung mittels einer Waffe ausdrücklich als besonders schweren Fall. Merk: "Der Entwurf enthält ein zweites wichtiges Signal: auch der Einsatz anderer gefährlicher Gegenstände, wie z.B. schwere Steine, Glasflaschen und Eisenstangen ist mit aller Härte zu ahnden."

Merk: "Der Gesetzentwurf ist ein guter und wichtiger erster Schritt. Denn damit setzen wir ein klares Stopp-Zeichen gegen die eskalierende Gewalt. Es geht doch darum: Was ist uns unsere Polizei eigentlich wert? Frauen und Männer, die unseren Rechtsstaat verteidigen und für dessen Durchsetzungsfähigkeit stehen. Wer einen Polizeibeamten angreift, sich ihm gewalttätig widersetzt, greift den Rechtssaat und damit uns alle an. Halten wir dann maximal 3 Jahre Freiheitsstrafe wirklich für angemessen? Dieser Diskussion müssen wir uns stellen. Der Strafrahmen insgesamt gehört auf den Prüfstand. Und wir sollten selbstbewusst genug sein, ein deutliches Zeichen zu setzen!"



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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Gewalt gegen Polizei (PM 34/10 vom 05.03.10)

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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
Pressesprecher: Anton E. Winkler Oberstaatsanwalt
Stellvertreter: Stefan Heilmann
Stellvertreterin: Dr. Stefanie Ruhwinkel
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E-Mail: presse@stmjv.bayern.de, Internet: www.justiz.bayern.de
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