Dienstag, 24. November 2009

Zweifelsfrei! - Der Rechtspfleger und die Eidesstattliche Versicherung,

Ein Rechtspfleger hatte in einem verfahrenen Verfahren eine (engelsgleiche) Erscheinung ...

Was man sich doch als Rechtspfleger so alles bieten läßt bzw. bieten lassen muss bzw. glaubt bieten lassen zu müssen ....
Zitat (Hervorhebungen nur hier) aus einer echten (!) in Deutschland im Rahmen einer Unterhaltsklage und wegen "Zweifelsfragen" zur eigenen Einkommens- und Vermögenslage abgegebenen übervollständigen und freiwiliigen EV:

"Es erscheint [...] und erklärt:
durch vorgenanntes Urteil bin ich verurteilt worden, die RICHTIGKEIT und VOLLSTÄNDIGKEIT meiner in den Verfahren vor dem Familiengericht .. erteilten Auskünfte an EIDES STATT zu versichern.

Ich möchte die eidesstattliche Versicherung freiwillig abgeben.

Die Erschienene wurde sodann auf die BEDEUTUNG einer VERSICHERUNG AN EIDES STATT sowie auf die Strafvorschriften der §§ 156, 163 StGB hingewiesen.
Sodann erklärte die Erschienene.
Ich versichere hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir in dem Verfahren vor dem Amtsgericht - Familiengericht - erteilten Auskünfte an Eides statt.

Ergänzend erkläre ich auch Folgendes:
Ich hatte vor der seinerzeitigen Auskunfserteilung ein psychologisches Trauma erlitten und befand mich wie im Nebel. Ich verwechsle seit meiner Kindheit Juni und Juli wie auch rechts und links."
vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Name der (diesmal untraumatisierten, unbenebelten?) Erklärenden

Hatte für den Famrichter allerdings wohl wenig Unterhaltungswert (von wegen "gelesen, gelacht, gelocht"):

Müssen wir, die wir seit dem natürlichen Ende der fötalen Phase wegen Dummschwätzerei am Scheidenausgang der Mutter traumatisiert sind und seitdem nicht psychologisch mit psychologisch verwechseln, wirklich freiwillig und freigeistig darauf hinweisen, dass die Dame auch oben und unten, hinten und vorne (rsp. vaginal und anal), mein und dein, Meineid und mein Eid, ab und zu, rein und raus, dick und doof, Tünnes und Schäl, Sinn und Lefers, Aldi Süd und Aldi Nord, C und A, ... verwechselt(e), in der Folge den Trennungsunterhalt rückwirkend bis zum Trennungszeitpunkt gestrichen bekam, wobei der Richter nix, kein X und U, X und Y, U und Y vormachen bzw. vorverwechseln ließ.

Allerdings bis heute hat die Dame noch das Sorgerecht -

... und den Führerschein.

(Kindes- und Fremdgefährdung ????)

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