Unlautere Werbung eines Rechtsanwalts
Weit davon entfernt hier zu einer Art Abmahn-Flash-Mob oder Email-Flut ("freundlicheHinweise") unter Kolleginnen und Kollegen wegen des von Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M betonten einweiligen Verfügung (LG Dresden Beschluss, Az. 42 HK O 345/09) zur Einhaltung iner seit 2007 bestehenden Regelung (Siehe auch BRAK-Mitteilung (schon 2/2009 -PDF)) aufzurufen, so kann es aber durchaus fürs verregnete Wochende anregend sein, einmal nach
"zugelassen an allen OLG" oder ähnlichen/analogen Formulierungen
und "xxx" "&Kollegen" oder xxx "&Rechtsanwälte" zu googeln, um zu sehen, wer da alles dicke Backen oder einen auf dicke Hose ("Großkanzlei") macht.
Ich glaube, mit meinen gefühlten 20% liege ich ganz gut.
Schönes Wochenende
Auch den "&Kollegen" und den "an allen OLG und LG zugelassenen"
Ich erlaube mir mal den Link:
AntwortenLöschenhttp://www.ferner-alsdorf.de/2009/02/aktuelle-entscheidungen-zur-werbung-bzw-werbetatigkeit-von-rechtsanwalten/
Werde es Anfang 2010 um einen zweiten Teil ergänzen.