Mittwoch, 2. Dezember 2009

Familienrecht/Sorgerecht: Horch, PAS kommt von drinnen raus!

Spektakuläres Gerichtsurteil ums Sorgerecht

Richterin (!!! - noch so eine, Kompliment!) macht 1.Türchen (morgen Türchen in Straßburg) auf und gibt dem Kind, was des Kindes ist: den Vater. Mehr solcher JuriSTINNEN (BTW: Knigge "Über den Umgang mit Juristen" muss längst umgeschrieben werden) und "mutigen" Urteile und schnell wäre Ruhe im Karton. Zwei Generationen wurden bereits als Kollateralschäden eines in den siebziger Jahren von einer Kinderlosen ausgerufenen Geschlechterkampfes geopfert und haben Schäden fürs Leben, die nicht nur sie selbst, sondern auch die Sozialkassen (Depression, Fehl-, Über- und Unterernährung, ...) und andere Teile der Gerichtsbarkeit durch deviantes Verhalten belasten. IN USA, Kanada etc. hat man schon längst so reagiert.

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München - Das Münchner Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn (10) entzogen, weil der Vater das Kind nicht sehen durfte.

Noch im Gericht wurde dem Vater das Kind übergeben – das gar nicht von seiner Mutter wegziehen wollte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, sagt die Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich.

2007 hatte sich das Paar getrennt. Sie behielten das gemeinsame Sorgerecht und trafen eine Vereinbarung, wie beide Kontakt zu ihrem Sohn haben könnten. In eineinhalb Jahren aber durfte der Vater das Kind nur fünf Mal sehen. Er wandte sich ans Familiengericht. Dieses schaltete eine Beratungsstelle ein, startete ein Mediationsverfahren und setzte eine Umgangspflegerin ein, um der Mutter ihre Ängste zu nehmen. Schließlich drohte das Gericht mit Zwangsgeld. Ohne Erfolg. Im Herbst diesen Jahres meldete die Mutter das Kind von seiner Schule ab, ohne dass der Vater damit einverstan [...]
Via MERKUR-online

... und morgen STRAßBURG (ECHR).............


  • 01. Dez 2009, 11:19 Uhr

Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg


Sie verliert das Sorgerecht, weil der Vater den Bub zu selten besuchen durfte – das Gericht sieht das als „erzieherische“ Maßnahme. Das Kind muss sofort zum Vater, die Mutter ist fassungslos

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