Mittwoch, 7. Oktober 2009

Im Süd-Westen nichts Neues: Katholische Kirche und ihr Arbeits-Recht - Kirche: Lebenspartnerschaft als Kündigungsgrund

Das Kreuz mit der (katholischen) Kirche ...
Es zeigt sich immer wieder und immer öfter, dass die Katholische Kirche weniger in der Nachfolge des reuigen Quo-Vadis-Petrus als in der des in der Diktion wenig paulinischen Saulus (z.b. Galater 5,12 : "Jen, die Euch verwirren, sollne sich doch gleich ZERschneidne/kastrieren lassen.") steht (so heißt das Print und Online-Organum ja auch PAULINUS). Immer mehr erinnert das BISTUM TRIER dabei in Verhaltensweisen an den uneinsichtigen und unnachgiebigen Patriarchen von Jerusalem aus "Nathan der Weise" von Gotthold E. Lessing, der ja schon bei den Lessing-Tagen 2004 in Lessings Heimat Kamenz so richtig nicht mehr mitspielen durfte.
(Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, wann keiner mehr mit ihr mitspielen will...)

Auch in der Frage der Kindstaufe, die es biblisch ohnehin gar nicht gab, und eine Erfindung der Nachjesu Zeit ist, wie später Ronald McDonald, um die (unbewußten) Kleinen möglichst früh (Taufe, Kommunion, Firmung) zu kriegen, unterstellt man sich dort gelegentlich einer eigentümlichen Logik, wenn der Staat zwar gemeinsames Sorgerecht (per Gesetz a priori oder per iudex a posterior ausgesprochen hat). Da wird "gandenlos" und ohne Rücksicht auf das Wissen und Wollen des (mit-)sorgeberechtigten Elternteils getauft, dass es eine Art hat - auch wenn nur ein Elternteil dies meint (christlich??) bestimmen zu müssen. Mit Berufung auf das Recht zur eigenen Regelung der INNEREN (sic!) Angelegenheiten. . Tsssss.

Hier geht's aber um Arbeitsrecht - im beginnenden 21. Jahrhundert und untergehenden Abendland. Die Selektionskriterien, wann man mit nach BAT bezahlter (Un-)Barmherigkeit (Sorry, ein garstig Luther-Wort!) seitens des Generalvikariats oder outgesourcter (Auffang-)Gesellschaften zur Rettung des immer mehr des Steuerzuflusses beraubten Bistumshaushalts zuschlägt bzw. die andere Wange hinhält, bleibt kryptisch. - Nicht nur für Anders- und Abergläubige ...

Kirche: Lebenspartnerschaft als Kündigungsgrund Montag, 5. Oktober 2009 21:34:00

Die Caritas Trier verzichtet auf die Dienste einer Frau, weil sie wiederverheiratet ist. Diese umstrittene Entscheidung war aus Sicht des Bistums richtig. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft (Homo-Ehe) wäre bei einem kirchlichen Arbeitgeber ein möglicher Grund für eine Kündigung.[...]

Gut für Herrn Westerwelle udn Herrn Wowereit, dass Berlin oder ganz Deutschland nicht unter kathlischer Herrschaft stehen ... .

Nachdem sich Dr. Marx nach München vom Trierer Gottesacher machte und dort über "Das Kapital" doziert und publiziert, hat Nomen est Omen ein Bischof Ackermann sich hinter Gottes Pflug gestellt. Aus den Schlagzeilen kommt das Bistum Trier seit der Doerfert-Krankenhaus-Affäre unter dem dem Vor-Vor-Gänger offensichtlich nicht mehr ...:

Kirche: Lebenspartnerschaft als Kündigungsgrund
Vom Redakteur des Trierischen Volkfreund Marcus Hormes
Die Caritas Trier verzichtet auf die Dienste einer Frau, weil sie wiederverheiratet ist. Diese umstrittene Entscheidung war aus Sicht des Bistums richtig. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft (Homo-Ehe) wäre bei einem kirchlichen Arbeitgeber ein möglicher Grund für eine Kündigung.
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Trier/Lampaden/Wittlich. Der Fall hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst: Am 24. September berichtete der TV über die 61-jährige Gisela Reinert aus Lampaden. Eineinhalb Jahre hatte sie sich ehrenamtlich gegen eine Aufwandspauschale um eine demenzkranke 80-jährige Triererin gekümmert. Weil sie aber auf dem Caritas-Personalbogen "wiederverheiratet" ankreuzte, war damit von heute auf morgen Schluss.[...]




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