Freitag, 28. August 2009

Prangende Wirkung durch Photos bei vollständiger Namensveröffentlichung von Rechtsanwälten bei Falsch-Paraphrasierung von Gerichtsurteilen

Wie peinlich ist >>>> DAS ("Die volle Namensnennung von Rechtsanwälten bei ") denn? - Jeder blamiert sich halt so gut er kann .. Eigentlich wollten wir ohnehin mal einen Beitrag über das Stille-Post-Spiel für Juristen im Stile unseres Lieblingsprofs Fritjof HAFT ("Einführung ins juristische Lernen") schreiben. Doch DAS kam uns noch dazwischen. Auch wenn man uns in der Folge bis ins siebte Glied verfolgt, unsere Kinder und Kindeskinder und Kindeskindeskinder schändet und diese im Internet anprangert, DAS muss jetzt raus: (Solange der Link noch funzt.)
"Tilmann" war schneller und hat es schon über Nacht mit einem qualifizierten "Häh?" kommentiert und näher ausgeführt: "Bei 7 W 56/07 geht es um die Veröffentlichung von Urteilen allgemein, dass es eine Abwägung geben muss etc. Nicht um die Nennung von beauftragten Anwälten. "
Bender/Nack/Teuer (Tatsachenfeststellung vor Gericht) geben zu Recht in ihrem Schinken (leider nur) Strafrichtern die Empfehlung - ich paraphrasiere jetzt mal (das Zitat finde ich noch, wird nachgepflegt ;-) - Habe das Buch gerade nicht zur Hand.)

"Paraphrasieren Sie nicht(zitieren Sie nicht SINNGemäß).
Sie können es nicht."



"


Das sollten dann auch gelegentlich Anwälte (und ihre Mitarbeiter) tun, insbesondere dann, wenn sie mit prangendem Vollbild (ohne schwarze Balken!) und unter voller Namensnennung - also ohne Scham offensichtlich - ein Urteil "zitieren", das sie offensichtlich nicht verstanden haben.
Gelegentlich sollten sie vorher mal inFachzeitschriften lesen, in denen sie laut Homepage wohl nicht selbst publizieren: c´t-Aufsatz (http://www.dr-bahr.com/download/kaufmann-nachgetreten-oder-nachgehakt.pdf) von RA Kaufmann als PDF via Dr. Bahr "Nachgetreten oder nachgehakt?".

[...]

Advokaten

Nicht selten findet man auch juristische Dokumente im Web, in denen die Namen der

beteiligten Rechtsanwälte einschließlich der Kanzleiadresse zu lesen sind. Sowohl das

Oberlandesgericht München als auch das Oberlandesgericht Hamm fanden an

der ungeschwärzten Publikation nichts Anstößiges.[...]



Oder: Dr. Bahr 14.12.08: KG Berlin: Veröffentlichung von anwaltliche Schriftsätzen



Es wäre ja auch recht merkwürdig, wenn LehrerINNEN ge(s)pickt werden dürften, Anwälte sich nur selbst (z.B. auf der Homepage) positiv darstellen und loben dürften.
Sich z.B. in PR-Datenbanken eintragen, die ein (für den potentiellen Mandanten/die Mandatntin, der/die eben übers Internet suchen) nicht nachvollziehbares Rating- und Ranking-System haben, bei dem man den Eindruck nicht los wird, als säßen am anderen Ende der Welt willige und billige Chinesen, die für Entgelt "über Nacht" voten, dass es eine Art hat und z.B. eine neu eingetragene Anwältin eben über Nacht im Ranking nach oben katapultieren.
Nein, umgekehrt wird natürlich ein Schuh draus: Gerade durch die namentliche Zitierung von Anwälten (aus Schriftsätzen, Urteilen) muss bei einem Angebot von inzwischen über 153.000 einem Wildwuchs und dem Vergessen von Standesregeln Einhalt geboten werden.
Damit eben keine sinnlosen (von vorneherein aussichtslosen) Prozesse geführt werden.

ANALOGES gilt im Übrigen auch für (psychologische) "GUTACHTER", die mit Auszügen ihrer geistigen Ergüsse, die ja auch eine Entscheidung IM NAMEN DES VOLKES vorbereiten, mit Voll-Namensnennung eben dafür geradestehen müssen/sollen - wie z.B. die Entschediung des LG Berlin 16 0 940/05 verkündet am 07.11.2006 zeigte. (FUNDSTELLE - HIER bei www.system-familie.de)

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