Montag, 25. Februar 2008

Unschuldsvermutung

Auch hier gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Sollten sie sich allerdings nicht aufrecht erhalten lassen, so hoffen und vermuten wir wenigstens für ihn und sie, dass wenigstens der schuldige Sex besser als ausreichend war ... .

"24. Februar 2008, 11:27 Uhr (WELTonline)
Von Karsten Kammholz

Jura-Professor
Doktortitel und Einsen gegen Geld und Sex
Am Montag startet der Prozess gegen Thomas A. von Neuem. Er soll Promotionen für Geld ermöglicht haben. Auch andere Dozenten der Universität Hannover geraten ins Zwielicht. Auf der Anklagebank sitzt auch eine Studentin, die gegen Sex bessere Noten und noch mehr bekommen haben soll."

"Prozess gegen Juraprofessor: Sex für gute Noten  24.02.2008 STERN online
Thomas A. soll einen schwunghaften Handel mit Doktortiteln betrieben haben. Als Gegenleistung für gute Noten soll der Juraprofessor von den Studentinnen Sex verlangt haben. Erneut beginnt heute in Hildesheim der Prozess gegen den 53-Jährigen."

Man beachte tunlichst auch die schmückenden sinn(lich)vollen"Anzeigen" von Amazon rechts.







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