Freitag, 20. Dezember 2013

Marl/Mallorca: Freispruch für Rentner im Vergewaltigungsprozess - Staatsanwalt Gabriel Wais entschuldigt sich

Fake rape culture von Marl bis Mallorca? - "Das kommt selten vor, dass sich ein Staatsanwalt beim Angeklagten entschuldigt und das auch noch in einem Vergewaltigungsprozess. Staatsanwalt Gabriel Wais hat es getan: Die Anklage war mein Werk. Was die Zeugin aussagte, erschien zunächst glaubhaft. Doch sie hat falsch ausgesagt.
Mehr als zwei Jahre lang schwebte das Damoklesschwert über dem Angeklagten. Er soll seine Ex-Freundin, eine 63-jährige Frau aus Bayern, in Marl und auf Mallorca gleich zweimal vergewaltigt haben. Mehr noch. Der 71-jährige Marler, der meistens auf Mallorca lebt, soll seine Ex-Lebensgefährtin auch eingesperrt und geschlagen haben, unter anderem mit einem Filzpantoffel und einer Holzgiraffe, die seitdem keinen Kopf mehr hat.[...] Zu einer Neuauflage des Prozesses kam es gestern, weil das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Dr. Nicola Brand schon beim ersten Termin Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin hatte und deshalb ein psychiatrisches Gutachten einholen ließ. Das fiel so klar aus, dass es an der Unschuld des Angeklagten am Ende keinen Zweifel gab.

Freispruch im Vergewaltigungsprozess | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:

http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/freispruch-im-vergewaltigungsprozess-id8797904.html#plx317656027"



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Zeugin unglaubwürdig

Danach vergingen noch drei Wochen, bis die Frau zur Polizei ging und ihren Ex-Freund anzeigte. Wegen Stalkings. Als sie während der Vernehmung auch Einzelheiten des Tatabends schilderte, wurde die Polizei hellhörig. Danach ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigung, die der Angeklagte von Anfang an bestritt. Selbst die 24-Jährige hatte im ersten Prozess angegeben, dass es zwar einen sexuellen Übergriff gegeben habe, dass sie diesen auch als schlimm, nicht aber als Vergewaltigung empfunden habe. Anfang 2013 hatte sich das Paar sogar noch einmal versöhnt.

Diese und weitere Ungereimtheiten nahm das Gericht im Mai zum Anlass, die Belastungszeugin psychiatrisch untersuchen zu lassen. Schon im ersten Prozess kamen erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin auf.

Das Ergebnis der psychiatrischen Untersuchung, die im August durchgeführt wurde, ließ beim zweiten Prozessanlauf überhaupt keinen Zweifel mehr aufkommen. Fazit des Gerichts: Diese Zeugin ist vollkommen unglaubwürdig. Der Angeklagte, der sich auf Anraten seines Verteidigers Rainer Vark im aktuellen Prozess zur Sache gar nicht mehr äußerte, wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.

Droht der Zeugin nun ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung und Falschaussage? Staatsanwalt Gabriel Wais: „Dazu kann ich jetzt nichts sagen.“

http://www.recklinghaeuser-zeitung.de/lokales/marl/Vergewaltungsprozess-Traenen-nach-dem-Freispruch;art996,1194134

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