MARL. Kaum hatte die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, Dr. Nicola Brand, das Urteil verkündet, flossen beim Angeklagten die Tränen. Es waren Tränen der Erleichterung. Auf diesen Freispruch hatte der Marler lange gewartet.
Denn die Last der Anklage wog schwer: Am Abend des 5. November 2012 soll der 44-jährige Marler seine Ex-Freundin vergewaltigt haben.
Er soll sich in seinem Schlafzimmer auf die 24-jährige Frau geworfen und sie sexuell genötigt haben. [...]
Zeugin unglaubwürdig
Danach vergingen noch drei Wochen, bis die Frau zur Polizei ging und ihren Ex-Freund anzeigte. Wegen Stalkings. Als sie während der Vernehmung auch Einzelheiten des Tatabends schilderte, wurde die Polizei hellhörig. Danach ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigung, die der Angeklagte von Anfang an bestritt. Selbst die 24-Jährige hatte im ersten Prozess angegeben, dass es zwar einen sexuellen Übergriff gegeben habe, dass sie diesen auch als schlimm, nicht aber als Vergewaltigung empfunden habe. Anfang 2013 hatte sich das Paar sogar noch einmal versöhnt.
Diese und weitere Ungereimtheiten nahm das Gericht im Mai zum Anlass, die Belastungszeugin psychiatrisch untersuchen zu lassen. Schon im ersten Prozess kamen erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin auf.
Das Ergebnis der psychiatrischen Untersuchung, die im August durchgeführt wurde, ließ beim zweiten Prozessanlauf überhaupt keinen Zweifel mehr aufkommen. Fazit des Gerichts: Diese Zeugin ist vollkommen unglaubwürdig. [...]
Droht der Zeugin nun ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung und Falschaussage? Staatsanwalt Gabriel Wais: „Dazu kann ich jetzt nichts sagen.“
Er soll sich in seinem Schlafzimmer auf die 24-jährige Frau geworfen und sie sexuell genötigt haben. [...]
Zeugin unglaubwürdig
Danach vergingen noch drei Wochen, bis die Frau zur Polizei ging und ihren Ex-Freund anzeigte. Wegen Stalkings. Als sie während der Vernehmung auch Einzelheiten des Tatabends schilderte, wurde die Polizei hellhörig. Danach ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigung, die der Angeklagte von Anfang an bestritt. Selbst die 24-Jährige hatte im ersten Prozess angegeben, dass es zwar einen sexuellen Übergriff gegeben habe, dass sie diesen auch als schlimm, nicht aber als Vergewaltigung empfunden habe. Anfang 2013 hatte sich das Paar sogar noch einmal versöhnt.
Diese und weitere Ungereimtheiten nahm das Gericht im Mai zum Anlass, die Belastungszeugin psychiatrisch untersuchen zu lassen. Schon im ersten Prozess kamen erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin auf.
Das Ergebnis der psychiatrischen Untersuchung, die im August durchgeführt wurde, ließ beim zweiten Prozessanlauf überhaupt keinen Zweifel mehr aufkommen. Fazit des Gerichts: Diese Zeugin ist vollkommen unglaubwürdig. [...]
Droht der Zeugin nun ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung und Falschaussage? Staatsanwalt Gabriel Wais: „Dazu kann ich jetzt nichts sagen.“
Wird das jetzt eine Marler Serie?
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