"Schwer habe sich die Kammer unter anderem deshalb getan, weil sie sich von dem eigentlichen Geschehen allein aufgrund der Aussagen der Schilderungen der beiden Beteiligten ein Bild habe machen müssen. Richter Keckeisen machte jedoch deutlich, dass die Strafkammer erhebliche Zweifel an der Version der jungen Frau habe. „Es gibt viele Punkte, wo sie nicht verlässlich war.“ So sei klar geworden, dass die 32-Jährige deutlich mehr Alkohol getrunken habe, als sie angegeben hatte. Desweiteren habe sie nicht schlüssig erklären können, weshalb sie zu dem Mann ins Auto gestiegen sei, obwohl sich eine Mitfahrgelegenheit mit Bekannten ihrer Freundin geboten habe.http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/Freudentraenen-nach-Freispruch-im-Gericht-Vergewaltigung-nicht-bewiesen;art1158499,2231715
Schwer wiegt aus Sicht des Gerichts, dass sich die Betroffene in polizeilichen Vernehmungen und vor Gericht in immer mehr Widersprüche verstrickt habe. Die Frau habe selbst eingeräumt, beim ersten Sexualverkehr im Stauferpark teilweise mitgemacht zu haben ..."
Es bahnte sich wohl an. Nur nicht für den Oberstaatsanwalt ...
Zweifel an Vergewaltigung vor Richterspruch
War es eine
Vergewaltigung oder Sex in gegenseitigem Einvernehmen? Im Prozess gegen
einen 34-Jährigen wird am Dienstag in Ulm das Urteil gesprochen.
KARIN TUTAS |
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