Mittwoch, 21. August 2013

Falschbeschuldigerin Dinkel und Bunte scheitern mit ihrer Nachverurteilung von Jörg Kachelmann auch vor dem BGH.

>> Mit Beschlüssen vom 30.07.2013 (Aktenzeichen: VI ZR 518/12 und VI ZR 531/12) wies der Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerden von Frau Claudia Dinkel sowie der Illustrierten Bunte zurück, die diese gegen Urteile des Oberlandesgerichts Köln eingelegt hatten. In den Urteilen des Pressesenats des OLG Köln war Dinkel und Bunte die Aufrechterhaltung des Tatvorwurfs gegen Jörg Kachelmann in einem Artikel verboten worden, der nach dem freisprechenden Urteil des LG Mannheim erschienen war.

Dinkel bzw. Bunte gestanden in ihren Nichtzulassungsbeschwerden zwar ein, dass das Berufungsgericht eine Abwägung der widerstreitenden Rechtspositionen – Allgemeines Persönlichkeitsrecht von Herrn Kachelmann einerseits sowie Meinungs- und Pressefreiheit andererseits – vorgenommen habe, jedoch hielten sie diese Gesamtabwägung für „allzu knapp“ geraten. Dass diese Ansicht haltlos und ohne jegliche Substanz war, zeigen die Beschlüsse vom 30.07.2013, in denen der VI. Zivilsenat des BGH ohne inhaltliche Begründung lapidar darauf hinweist, dass Zulassungsgründe nicht vorliegen.

Die Verfahren, mit denen Frau Claudia Dinkel die Wiederholung des Tatvorwurfs im Detail verboten und die Bunte aufgrund der Solidarisierung mit Frau Claudia Dinkel in die Haftung als sog. „intellektuelle Verbreiterin" genommen worden war, sind damit rechtskräftig abgeschlossen.

RA Dr. Ruben Engel von HÖCKER:
„Die starrsinnige Wiederholung des Tatvorwurfs trotz und gerade angesichts des Freispruchs verletzt die Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann. Diese Form der Selbstjustiz, die die Bunte aus Eigeninteresse vorantrieb, war offenkundig unzulässig. Für diese Erkenntnis hätte es eines Verfügungsverfahrens samt Widerspruch sowie eines Hauptsacheverfahrens durch drei Instanzen nicht bedurft.“
 
 http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=360

26.10.2012
Kachelmann darf Anzeigenerstatterin wieder mit vollem Namen nennen.





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21.08.2013 <<



06.11.2012
OLG Köln bestätigt Verbot gegen die Falschbeschuldigerin Claudia Dinkel: Kachelmann-Ex darf Anschuldigungen nicht weiter verbreiten.
Das OLG Köln hat heute die Berufung der Beklagten Claudia Dinkel im Verfahren 15 U 97/12 (Kachelmann ./. Dinkel) zurückgewiesen. Frau Dinkel bleibt es damit verboten, die falschen Beschuldigungen zu wiederholen, die sie nach Kachelmanns Freispruch in einem Interview mit der Zeitschrift BUNTE gegen ein fünfstelliges Honorar erneut aufgestellt hatte. 
Das Landgericht Köln hatte Frau Dinkel die Wiederholung ihrer Beschuldigungen bereits durch Erlass einer einstweiligen Verfügung (28 O 557/11) verboten, später auch durch Urteil im Hauptsacheverfahren (28 O 1065/11). Es stellte in seinen Entscheidungen fest, dass der freigesprochene Wettermoderator keine Äußerungen dulden müsse, in denen der Tatvorwurf im Detail aufrechterhalten bleibe. Auch ein Recht zum äußerungsrechtlichen Gegenschlag könne die Äußerungen vorliegend nicht rechtfertigen.
Rechtsanwalt Dr. Sven Dierkes machte im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Köln deutlich, dass es der Anzeigenerstatterin nicht gestattet werden könne, den durch Kachelmanns Freispruch geschaffenen Rechtsfrieden mit Füßen zu treten, indem sie öffentlich an ihrem unbegründeten Vorwurf festhalte. Kachelmann sei unschuldig. Das habe auch Claudia Dinkel zu akzeptieren. Im Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann zu lügen und anschließend auf der Titelseite der BUNTE als vermeintliches Opfer zu posieren, sei keine angemessene Reaktion auf den Freispruch des Wettermoderators.
Dieser Einschätzung hat sich das OLG Köln nun offensichtlich angeschlossen. Eine Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.


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