Mittwoch, 27. März 2013

KEINE Vergewaltigungen: Lügendetektor-Test in Deutschland ... und noch ein Freispruch des Tages

 Ein Durchbruch? - Oder Belastung für zukünftige Verfahren? - Indiz, kein Beweis!

"Ein Fürsorgerechtsstreit war bereits positiv für den Vater ausgegangen. 
In diesem Rechtsstreit war der Polygrafentest negativ für Christin P. ausgefallen und es wurde Ihr die Lüge vorgeworfen. Es ist also fraglich, wie die Glaubwürdigkeit der Ehefrau einzustufen ist. "
[...] Der Angeklagte wurde freigesprochen. Es gab erhebliche Zweifel an dem behaupteten Tathergang. Das erste mal war in Deutschland ein Polygrafentest ( Lügendetektortest) in einem Strafverfahren zugelassen wurden. Dies konnte aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen geschehen. Der Test muss freiwillig und nur durch einen zertifizierten Sachverständigen erfolgen. Unter Laborbedigungen werden die 4 Parameter Haut, Puls, Blutdruck und Atmung dokumentiert. Der Test darf nur zur Entlastung eines Angeklagten erfolgen und das Gericht darf das Ergebnis nur als Indiz und nicht als Beweis bewerten.[...]

http://www.lausitznews.de/pressebericht_9740.html

 

Vergewaltigungs-Prozess: Mann wird nach Lügendetektor-Test ...

www.shortnews.de/.../vergewaltigungs-prozess-ma... - Translate this page
2 hours ago - Beim Prozess vor dem Familiengericht wurde dann ein Lügendetektor-Test ... Da er den nun im Strafprozess den der Vergewaltigung beschuldigten ...

Vergewaltigungs-Prozess: Lügendetektor sorgt für einen Freispruch ...

www.bild.de › Regional - Translate this page
12 hours ago - Zum ersten Mal ließ ein deutsches Strafgericht einen Lügendetektortest als Beweismittel zu. In der Folge wurde ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann ...

Und auch hier:

Vorwurf der Vergewaltigung vom Tisch

33-Jähriger wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu zehneinhalb Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.[...]
"Die Vergewaltigung hielt das Gericht nicht für zweifelsfrei nachgewiesen. "Möglicherweise tun wir der Zeugin hier Unrecht", sagte der Vorsitzende, Richter Harald Krohn. Aber es gab einen Widerspruch, der den Kern der Sache traf, nämlich dass die Frau anfangs bei der Polizei – auch auf direkte Nachfrage – nicht gesagt hatte, dass es nach der Gewaltanwendung zu weiteren sexuellen Handlungen gegen ihren Willen gekommen sei."

http://www.badische-zeitung.de/efringen-kirchen/vorwurf-der-vergewaltigung-vom-tisch--70414281.html

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