Rechtsfehler hatten zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens geführt. Über ein Jahr seiner Haft hat der Mann bereits abgesessen. 2009 zunächst schuldig gesprochen. - Nicht nur Verteidigung, sondern auch Staatsanwaltschaft UND NEBENKLAGEVERTRETUNG (!) für einen Freispruch plädiert hatten. - Wann lernt es die Journaille endlich? Dann kann man danach NICHT mehr von OPFER schreiben! -
"Auf die geplante Befragung des Opfers [sic!] durch die Verteidigung wurde nach einem Rechtsgespräch verzichtet.
Verteidiger Torsten Fuchs betonte die Schwierigkeit eines Falls, in dem eindeutige Beweismittel fehlten. So stehe Aussage gegen Aussage zweier Personen, die einmal glücklich miteinander waren. Widersprüche in den Aussagen, die die Frau im Lauf der Jahre gemacht hatte, sah er als Indiz dafür, dass die Frau die Geschehnisse im Nachhinein umdeute. Etwa, um dem ehemals geliebten und jetzt verhassten Partner den Kontakt zu dem gemeinsamen Kind zu verwehren.
Anders begann Staatsanwältin Janny Link ihr Plädoyer: Viele Punkte sprächen für eine Vergewaltigung, auch habe die Frau durch ihre Betroffenheit überzeugt. Dass sie dann mit einem Antrag auf Freispruch schloss, verwunderte die Anwesenden: Stutzig gemacht habe sie eine durchgängige »Überdramatisierung des Geschehens«, im Endeffekt seien ihre Zweifel an der Schuld des Angeklagten zu groß. Noch überraschender war, dass sich auch Nebenklagevertreterin Barbara Hengefeld, die das Opfer [sic!] vertrat, aus Mangel an Beweisen dem Antrag auf Freispruch anschloss. Von »Widersprüchen, wo man hinschaut«, war auch in der Urteilsbegründung die Rede, von »Unwahrheiten in wesentlichen Nebenpunkten«, die von Bedeutung für das Kerngeschehen seien. So attestierte Nink der Frau ein »hysterisch wirkendes Verhalten mit einer Neigung zur Übersteigerung«."
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