Richterliche Kritik an dne Ermittlern: Wundert das bei der 'Definition' von polizeilicher Aufklärung bzw. Aufklärungsquote? Nicht wirklich, oder? "Er wurde sofort verhaftet und kam in
Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Passau. Die Staatsanwaltschaft
erhob Anklage wegen Vergewaltigung in besonders schwerem Fall.
Nach 314 Tagen wurde der Haftbefehl schließlich wieder
aufgehoben, weil sein Verteidiger, der Passauer Rechtsanwalt Bruno Fuhs und das
Landgericht keinen dringenden [sic! – sieh unten]Tatverdacht mehr sahen. Ein
Sachverständiger zweifelte unter anderem an der Glaubwürdigkeit der
Belastungszeugin.
Auch nach 13 zähen Prozesstagen hielt die junge, ehrgeizige Staatsanwältin den vermeintlichen Täter Kevin F. noch immer für schuldig - und beantragte, den Angeklagten für acht Jahre hinter Gitter zu schicken. Das Landgericht Passau folgte dem nicht - im Gegenteil: Die Richterin sprach den Mann frei und kritisierte Medienberichten zufolge anschließend sogar die Ermittler. Der Fall sei nur auf den ersten Blick sehr klar gewesen - allerdings müsse man genauer hinschauen. Den Angeklagten bezeichnete sie als „Opfer von Vorurteilen und vorschneller Meinung“.
„Wäre ich die Staatsanwältin gewesen, hätte ich mich nicht getraut, das anzuklagen“, sagte Verteidiger Bruno Fuhs gegenüber der AS. Mandy S. habe schließlich schon früher einmal behauptet, von vier Männern in Pocking vergewaltigt worden zu sein - ein Vorwurf, der sich allerdings als reine Lüge herausgestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein - und wurde am 18. Dezember vom ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ausgebremst. Das Urteil des Landgerichtes Passau wurde bei der Verhandlung nur insoweit aufgehoben, dass der Angeklagte darin auch vom Vorwurf einer Körperverletzung freigesprochen wurde. Konkret geht es um die Ohrfeige, die Kevin F. nach eigener Aussage Mandy S. in seiner Wohnung gegeben hat. Dieses Detail war ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Passau nicht angeklagt worden und erst in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Passau bekannt geworden. Der Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung in besonders schwerem Fall hingegen ist nun aber rechtskräftig.
Hatte sich die Staatsanwältin in dem Fall zu sehr in eine Richtung vergaloppiert? Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Katja Niksch, wollte das auf AS-Anfrage nicht weiter kommentieren.[…]
Auch nach 13 zähen Prozesstagen hielt die junge, ehrgeizige Staatsanwältin den vermeintlichen Täter Kevin F. noch immer für schuldig - und beantragte, den Angeklagten für acht Jahre hinter Gitter zu schicken. Das Landgericht Passau folgte dem nicht - im Gegenteil: Die Richterin sprach den Mann frei und kritisierte Medienberichten zufolge anschließend sogar die Ermittler. Der Fall sei nur auf den ersten Blick sehr klar gewesen - allerdings müsse man genauer hinschauen. Den Angeklagten bezeichnete sie als „Opfer von Vorurteilen und vorschneller Meinung“.
„Wäre ich die Staatsanwältin gewesen, hätte ich mich nicht getraut, das anzuklagen“, sagte Verteidiger Bruno Fuhs gegenüber der AS. Mandy S. habe schließlich schon früher einmal behauptet, von vier Männern in Pocking vergewaltigt worden zu sein - ein Vorwurf, der sich allerdings als reine Lüge herausgestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein - und wurde am 18. Dezember vom ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ausgebremst. Das Urteil des Landgerichtes Passau wurde bei der Verhandlung nur insoweit aufgehoben, dass der Angeklagte darin auch vom Vorwurf einer Körperverletzung freigesprochen wurde. Konkret geht es um die Ohrfeige, die Kevin F. nach eigener Aussage Mandy S. in seiner Wohnung gegeben hat. Dieses Detail war ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Passau nicht angeklagt worden und erst in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Passau bekannt geworden. Der Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung in besonders schwerem Fall hingegen ist nun aber rechtskräftig.
Hatte sich die Staatsanwältin in dem Fall zu sehr in eine Richtung vergaloppiert? Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Katja Niksch, wollte das auf AS-Anfrage nicht weiter kommentieren.[…]
Bis zur BGH-Veröffentlichung
'Historisches' ier:
Pockinger (30) soll Nachbarin
(19) zu Vaginal- und Oralverkehr gezwungen haben
Vergewaltigung oder dreiste Lüge? von PATRICK POTSTADA
[…]
Vergewaltigung oder dreiste Lüge? von PATRICK POTSTADA
[…]
Für die Polizisten war die Sachlage
damals auf den ersten Blick klar. Sie nahmen den Angeklagten fest. Seit 2.
Dezember 2010 saß er in Passau rund elf Monate in Untersuchungshaft - bis zum
11. Oktober 2011. Da hob das Landgericht Passau den Haftbefehl auf Antrag des
Verteidigers Bruno Fuhs auf. Die Begründung: kein hinreichender [sic! – siehe
oben] Tatverdacht. Seitdem ist der Angeklagte wieder auf freiem Fuß.
Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Haftaufhebung wurde noch vor einer Entscheidung durch das Oberlandesgericht von der Staatsanwaltschaft selbst zurückgezogen. Die Belastungszeugin ist der Justiz bekannt. Sie hatte bereits früher schon einmal behauptet, von vier Männern in Pocking vergewaltigt worden zu sein. Dies stellte sich damals als Lüge heraus. Sie musste sich wegen falscher Verdächtigung verantworten. Auch im aktuellen Fall wurde die Glaubwürdigkeit der Zeugin durch einen Sachverständigen geprüft. Der Experte kam in einem ersten Gutachten zu dem vorläufigen Schluss, dass die Aussagen der Frau nicht erlebnisfundiert seien.
Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Haftaufhebung wurde noch vor einer Entscheidung durch das Oberlandesgericht von der Staatsanwaltschaft selbst zurückgezogen. Die Belastungszeugin ist der Justiz bekannt. Sie hatte bereits früher schon einmal behauptet, von vier Männern in Pocking vergewaltigt worden zu sein. Dies stellte sich damals als Lüge heraus. Sie musste sich wegen falscher Verdächtigung verantworten. Auch im aktuellen Fall wurde die Glaubwürdigkeit der Zeugin durch einen Sachverständigen geprüft. Der Experte kam in einem ersten Gutachten zu dem vorläufigen Schluss, dass die Aussagen der Frau nicht erlebnisfundiert seien.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen