Dienstag, 14. Februar 2012

OLG Köln zu Kachelmann: Medien dürfen NICHT uneingeschränkt aus öffentlicher Verhandlung berichtenUrt. v. 14.02.2012, Az. 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11

Das sollte durch das heutige Urteil und die Debatte um Professorengehälter NICHT untergehen. "Das Berichterstattungsinteresse der Medien habe hinter dem Recht des Klägers auf Schutz seiner Intimsphäre zurückzustehen (Urt. v. 14.02.2012, Az. 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11).

Verlesung des Vernehmungsprotokolls nur an Saalöffentlichkeit gerichtet

Etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, dass die berichteten Umstände später Gegenstand einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gewesen seien, in welcher das Vernehmungsprotokoll im Wortlaut verlesen worden war. Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe. Die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden und seien von den Beklagten auch in der Berichterstattung nicht in einen solchen Zusammenhang gerückt worden."
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5573/olg-koeln-zu-kachelmann-medien-duerfen-nicht-uneingeschraenkt-aus-oeffentlicher-verhandlung-berichten/
Auch SPRINGERS Hamburger Abendblatt  "muss" nolens volens berichten:
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Ex-ARD-Wettermoderator

Jörg Kachelmann vor Gericht erfolgreich gegen Medien


Der ehemalige ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann hatte gegen die Berichte mehrerer Medien über seinen Vergewaltigungsprozess geklagt."
http://www.abendblatt.de/kultur-live/article2188089/Joerg-Kachelmann-vor-Gericht-erfolgreich-gegen-Medien.html 

Kachelmann-Fall: Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung

Handelsblatt - ‎vor 39 Minuten‎
In einem Prozess veröffentlichte Details dürfen nur in Presseberichte fließen, wenn sie in Zusammenhang mit dem Vorwurf stehen, so das Oberlandesgericht Köln. Berichte müssten „zurückhaltend und ausgewogen“ sein. Beim Sender main.tv arbeitet ...

Kachelmann verbucht einen Erfolg gegen Medien

suedostschweiz.ch - ‎vor 1 Stunde‎
Der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über seinen eigenen Prozess geklagt. Die Medien hätten Umstände aus dem privaten Lebensbereich des damals Angeklagten nicht ohne weiteres verbreiten ...

Deutschland: Kachelmann bekommt Recht

drs.ch - ‎vor 22 Minuten‎
Der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die Zeitungen «Bild» und «Bild am Sonntag» geklagt. Das Oberlandesgericht Köln kam zum Schluss, dass die Medien Details aus Kachelmanns Privatleben nicht hätten veröffentlichen dürfen.

Kachelmann: Kachelmann klagt erfolgreich gegen zu detaillierte Berichterstattung

Derwesten.de - ‎vor 1 Stunde‎
Köln. Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über seinen eigenen Prozess geklagt. Das Oberlandesgericht Köln entschied am Dienstag, dass die Medien Umstände aus dem Leben des ehemaligen ARD-Wettermoderators nicht ohne ...

Jörg Kachelmann vor Gericht erfolgreich gegen Medien

Hamburger Abendblatt - ‎vor 1 Stunde‎
Der ehemalige ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann hatte gegen die Berichte mehrerer Medien über seinen Vergewaltigungsprozess geklagt. Köln. Der frühere ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über ...

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