Freitag, 26. Oktober 2012

Neues vom Anwalt mit dem gebläuten Auge und dem übervollen Köcher! LG Mannheim hebt eigene EV gegen HEYNE-Verlag (wg. M & J Kachelmann) auf

danach darf Claudia D. wieder beim Vollkorn-Namen genannt und weiter als Falschbeschuldigerin  werden. Der Verzicht auf Verfolgung von EMMA/AS, die Patzer des Anwalts auf Homepage und in seinen Emails und der Psychostriptease mit photogeshopter Fotostrecke der fast 40 Jahre alten Frau aus Schwetzingen in BUNTE als Analogie zur 'Jugendsünde' eines Ex-Pornostars (>>>>BGH-Entscheidung) war dann wohl auch dem LG Mannheim etwas too much.
update: "Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht die einstweilige Verfügung nun wieder auf. Das Landgericht untersagte es Kachelmann allerdings, die Ex-Geliebte "Kriminelle" zu nennen. Die Bezeichnung als "Falschbeschuldigerin" bleibt hingegen erlaubt.[...]

Verlag prüft mögliche Schadenersatzforderung

Der Heyne-Verlag hatte zwischenzeitlich eine modifizierte Auflage mit abgekürztem Namen auf den Markt gebracht. Zu möglichen Schadenersatzforderungen wollte sich der Verlag nicht äußern. "Ob ein Schaden entstanden ist, ist im Moment noch nicht absehbar", sagte Verlagsjustiziar Rainer Dresen. Claudia D.s Rechtsanwalt Manfred Zipper kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen." http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=10502920/1pe5iom/index.html
Prof. Dr. Ralf Höcker:
„Herr Kachelmann darf diese Dame nun wieder beim Namen nennen, denn eine Radiomoderatorin, die ihre Persönlichkeitsrechte an die BUNTE und an eine Filmfirma verkauft hat, verliert natürlich jeglichen Anspruch auf Anonymität.“http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=288

Vielleicht sollte man dann doch den von Rückert (DIE ZEIT) seinerzeit vermittelten zweiten Vornamen mitbenutzen, um andere Mitglieder aus der Cerealienfamilie gleichen ersten Vornamens zu schützen. Der Reporter von Buchmarkt scheint schon gestern seinen Spaß gehabt zu haben.

Affären 25.10.2012 15:15

Heute Verhandlung gegen EV in Sachen Kachelmann-Buch / Entscheidung wird in Kürze bekanntgegeben

Heute verhandelt das Landgericht Mannheim über den Widerspruch des Heyne Verlags und des Ehepaars Kachelmann gegen die Einstweilige Verfügung [mehr...], durch welche die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann vor zwei Wochen Verlag und Autoren untersagt hatte, das Buch Recht und Gerechtigkeit zu vertreiben, wenn dort ihr Nachname ausgeschrieben wird. ... http://www.buchmarkt.de/content/52779-affaeren.htm

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=58383&pos=30&anz=602

Affären 26.10.2012 09:55

Pressekammer des LG Mannheim hebt EV gegen Kachelmann-Buch auf

 Ohnehin. Der Mann mit dem übervollen Köcher mit Bumerang-Pfeilen namens Streisand hat Humor - in der Tat, nicht nur wenn man sich die Homepage anschaut ;-). Highlight: Seite Dutenschatzerklärung ... ;-)

Jörg und Miriam Kachelmann: statt der Fortsetzung der Rezension ein Intermezzo



Etwas schräg und gefühlt fern von ständiger Rechtsprechung erreicht dort mancher Satz - wenn schon nicht eigene Schöpfungshöhe, dann doch kreative Schöpfungstiefe. (ich habe nich s von unterirdisch gepostet!)

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die Sätze wären auch ohne die Patzer von letzter Woche (sihe buchmarkt.de) der Brüller.

Außerdem scheint das altertümliche "Collegen" wirklich Programm zu sein. Nachdem man es nciht mit KaKa-und anderen Laken gegen JK geschafft hat; setzt man nun Schimmel an ;-]., die man allerdings als 20%-Quotenfrau wohl selbst in der Kanzlei nicht für voll zu nehmen scheint. Schließlich fehlt sie beim Gruppenbild ohne Dame ;-). ja, es heißt ja auch '& CollegeN'.....

26.10.2012
Kachelmann darf Anzeigenerstatterin wieder mit vollem Namen nennen.
Das LG Mannheim hatte es Jörg Kachelmann am 11.10.2012 zunächst per einstweiliger Verfügung verboten, öffentlich den Namen der Schwetzinger Radio-Moderatorin zu nennen, die ihn fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt hatte (Az. LG Mannheim 3 O 99/12). Kachelmann legte durch HÖCKER Widerspruch gegen die Verfügung ein. Gestern fand die mündliche Verhandlung über den Widerspruch statt, in der Kachelmann durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Ralf Höcker und Dr. Ruben Engel vertreten wurde. Die Richter eröffneten die Verhandlung mit dem Hinweis darauf, dass sich ihre Rechtsauffassung nicht geändert habe, die Verfügung also nicht aufgehoben werde. In einer zweistündigen, zum Teil turbulenten Verhandlung konnte das Gericht vom Gegenteil überzeugt werden. Heute wurde bekannt, dass die Kammer die Verfügung aufgehoben hat. Die Begründung der Entscheidung steht noch aus.
Prof. Dr. Ralf Höcker:
„Herr Kachelmann darf diese Dame nun wieder beim Namen nennen, denn eine Radiomoderatorin, die ihre Persönlichkeitsrechte an die BUNTE und an eine Filmfirma verkauft hat, verliert natürlich jeglichen Anspruch auf Anonymität.“http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=288
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