Fehlurteil: 7 Jahre unschuldig im Gefängnis
Es ist ein spektakulärer Einzelfall, der wie kaum ein anderer zeigt, dass Richter und Staatsanwälte fehlbar sind: Mehr als sieben Jahre saß Herbert B. unschuldig im Gefängnis. Ein einfacher Mann, der weder lesen noch schreiben kann. Jetzt wurde der 72-jährige in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, "nachträglich" sozusagen.
2004 hatte seine Tochter ihn beschuldigt, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. [...]
Ein folgenschwerer Fehler: Der wird spätestens deutlich, als die Tochter weitere Männer beschuldigt und die Anschuldigungen immer abstruser werden. Erst jetzt lässt die Staatsanwaltschaft die Frau begutachten. Das Ergebnis: Der Psychologe vermutet eine Persönlichkeitsstörung und hält sie für nicht glaubwürdig. In seinem Gutachten aus dem Jahre 2009 hält Prof. Max Steller fest, dass dies seiner Meinung nach auch zwingend Auswirkungen auf den Prozess gegen den Vater haben müsste. Doch nichts passiert. Herbert B. bleibt weiter in Haft.
Es wird noch zwei weitere lange Jahre dauern, bis der Strafverteidiger Johann Schwenn auf den Fall aufmerksam wird und die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Mit Erfolg: Vom Landgericht Magdeburg wurde Herbert B. jetzt freigesprochen. Die vorgeworfenen Taten hat es nach Auffassung des Gerichts nie gegeben. Siebeneinhalb Jahre saß Herbert B. unschuldig im Gefängnis. Und was sagen die "Schuldigen" - die Richter und die Staatsanwaltschaft? Zusammengefasst kann man es so formulieren: Zum jeweiligen Zeitpunkt habe man alles richtig gemacht. Panorama über einen besonders drastischen Justizirrtum, in dem sich die Verantwortlichen offensichtlich wegducken.
Stand: 22.08.2012 14:08
WIEDERHOLUNGEN oder MEDIATHEK der ARD/des NDR:
tagesschau24 at 7:47, Fr, 24. Aug: 'Panorama'
tagesschau24 at 20:15, Fr, 24. Aug: 'Panorama'
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2012/fehlurteil101.html
Das sind leider die typischen Fälle,
Einzelfälle(Plural mit "Einzel", welch ein Wort, bei einer Verurteilungsquote von 13%)????
„Hochzeitsnacht-Vergewaltigung“
(sic! - Lokalreda...)
– Vechelder freigesprochen
[...]Freispruch für den 28-jährigen Vechelder libanesischer Herkunft
(sic! - Lokalreda...)
Die 23-jährige Frau des Angeklagten hatte sich vor Gericht wiederholt in Widersprüchen verstrickt. So hatte die junge Frau ein ganz entscheidendes Detail – dass die Vergewaltigung nämlich in der Hochzeitsnacht stattgefunden habe – während ihrer ersten Vernehmung bei der Polizei überhaupt nicht erwähnt. [...]
Milde (sic! - Lokalreda...) urteilte das Gericht auch (sic! - Lokalreda...) im Falle einer weiteren Anklage:
http://www.gifhorner-rundschau.de/lokales/Peine/hochzeitsnacht-vergewaltigung-vechelder-freigesprochen-id739995.html
23.08.2012 22:00 Uhr
Vechelde
Freispruch im Prozess wegen Vergewaltigung
Vechelde. Der wegen Vergewaltigung angeklagte 28-jährige Vechelder [sic! - andere Zeitung - andere Sitten?) wurde gestern vom Landgericht Braunschweig freigesprochen. Dem Mann war vorgeworfen worden, seine aus dem Libanon ("nö!")stammende Ehefrau (23) mehrfach geschlagen und vergewaltigt zu haben - zum ersten Mal in der gemeinsamen Hochzeitsnacht im März 2009http://www.paz-online.de/Peiner-Land/Lokalnachrichten/Lengede-Vechelde-Wendeburg/Freispruch-im-Prozess-wegen-Vergewaltigung
Wir deuten DANN auch nur mal an: KREATIVITÄTSFÖRDERNDES URTEIL?
http://www.rechtsanwalt.com/news/aufenthaltsrecht/aufenthaltsrecht-des-ehegatten-nur-nach-dreijahrigem-bestand-der-ehe-12046/
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