Ups, she did it again! - Ja, nach einem
solchen „revolvierenden Mandat“ würden sich wohl viele der
inzwischen 160.000 zu- und losgelassenen Rechtsanwälte und -innen
alle zehn Finger ablecken. Da weiß man doch wie die Wurst aufs Brot
kommt oder die monatlichen Fixkosten der Kanzlei schon mal abgedeckt
sind … Nur, für uns alle heißt das umgekehrt auch: Die
uneinsichtige Alice S. in noch mehr Talk-Shows, – nicht nur um
weiter an der Sprach-Gewaltspirale zu drehen -. Alice auf noch mehr
„Lesereisen“ in nicht ausverkauften Räumlichkeiten - bei denen
dann auch noch am übernächsten Tag die Lokalpresse zugeschmiert
wird – um die Kohle beizuschaffen, die sie gleich wieder abführen
darf.
(UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html
(UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html
Welch Teufelinskreis! (für uns)
(Hier gleich der nächste
Sprach(un)„Fall“ der Alice S.: „...habe sie die Position des
Opfers einnehmen wollen.“ Sic!
http://www.echo-online.de/freizeit/kunstkultur/literatur/Lesung-mit-Alice-Schwarzer-Aus-dem-Leben-einer-streitbaren-Frau;art639,2826370
- Aber, wird sich AS sagen, wenn es nicht mal die Polizei in BW („Polizeidirektion
Sigmaringen gibt Unterlassungserklärung ab: Anzeigenerstatterin im
Kachelmann-Prozess ist kein "Opfer"
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197
) oder die LKA und das BKA allgemein so richtig zu kapieren scheinen
…. Wie oft steht in den jährlichen Kriminalstatistiken (PKS
http://www.bka.de/nn_229340/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pks__node.html?__nnn=true
) „Opfer“ (mal zählen!), wo es polizeilich/rechtsstaatlich genau
„mutmaßliches Opfer“ heißen müßte, weil es auch zum
Erfassungszeitpunkt „nur“ der/die TV ist? (bei rd. 13%
Verurteilungsquote! - Hallo!???!)
Wo fängt VOR-Verurteilung an? Und wo
geht es mit den nachprozessualen NACH-Verurteilung(sversuch)en
weiter?
Weil sie offensichtlich nicht einmal
die Minimal-Anforderungen der Les-Art (mündliche „Begründung“
des immer noch unveröffentlichten Urteils) des sich nicht für
befangen und/oder überfordert fühlenden Richters Seidling
verstanden hat, will/wird sie wohl tapfer durchhalten – bis zum
bitteren Ende (Letzten Atemzug? Ihrer privaten Geldmittel? - Der
EMMA? - stetig sinkende Auflage und nur noch saisonale
Erscheinungsweise mit Mondpreis). Immerhin gibt es ja inzwischen den
ersten Teil (Schreck laß nach!) der Bio mit mehreren EMMA (s –
zukünftiges Altpapier, das ohnehin alsbald – wie angedroht für
umme im Internet rumsteht) zum gleichen Bundle-Preis (was einerseits
das Ranking bei den verkauften Büchern erhöhen und/oder die
„verteilte“ EMMA-Auflage pimpen soll ...)
Im Zusammenhang um die Restzweifel um
die Intelligenz der Alice S. und dem Erscheinen eines neuen Buches
zur New Yorker Strauss-Kahn-Affäre
Sturz nach Sex-Skandal - Strauss-Kahn
sieht sich als Opfer politischer Intrigen
Enthüllungsbuch - Strauss-Kahn sieht
sich als Verschwörungsopfer
empfehlen wir HIER – mal wieder –
zwei Beiträge der bloggenden Krimiautorin und Oberstaatsanwältin
a.D. Gabriele Wolff.
(für die Leser im sonnigen Teil
Deutschlands gerne für später ;-))
Hier
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246
denn auch die neuerliche Meldung zur noch scheiternden Praxis der
Alice S. „Unschuldsvermutung“ endlich, endlich, endlich
wenigstens zum „Unwort des Jahres 2012“
http://litigationiswar.wordpress.com/2012/02/29/alice-schwarzer-kassiert-einstweilige-verfugung-fur-unwort-des-jahres/
zu machen:
LG Köln bestätigt: Alice Schwarzer
darf keine Richteräußerungen erfinden
In einem Radiointerview des SWR hatte
Frau Schwarzer in Bezug auf den Freispruch von Jörg Kachelmann durch
das Landgericht Mannheim Folgendes behauptet:
“Der Richter hat gesagt: Wir haben
Restzweifel an der Schuld.”
Zudem hatte sie den Richtern des LG
Mannheim folgende Äußerung in den Mund gelegt:
“Das heißt, wir sind überwiegend
von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel.”
Diese Äußerungen sind jedoch jedoch
seitens der Richter niemals gefallen. Das Landgericht Köln
untersagte es Frau Schwarzer daher mit einstweiliger Verfügung vom
23.12.2011, diese erfundenen Zitate zu veröffentlichen bzw. zu
verbreiten. Auf den Widerspruch von Frau Schwarzer bestätigte das
Landgericht Köln nun mit Urteil vom 18.04.2012 (Az: 28 O 1081/11)
die einstweilige Verfügung.
In seinem Urteil weist das Landgericht
insbesondere darauf hin, dass Frau Schwarzer mit dem falschen Zitat
eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstelle, wobei sie die Richter des
Landgerichts Mannheim gleich auch noch als Quelle heranziehe. Da sie
durch ihre Äußerungen den Freispruch von Jörg Kachelmann entwerte,
verletzten diese in nicht hinzunehmender Weise das
Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann.
Rechtsanwalt Ruben Engel von HÖCKER
Rechtsanwälte:
"Abermals wurde gerichtlich
bestätigt, dass Frau Schwarzer mit ihren Äußerungen nicht nur die
Grenze des gerade noch Zulässigen austestet, sondern diese immer
wieder bewusst überschreitet."
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