Sonntag, 29. April 2012

Alice Schwarzer, Prof. Höcker, die Lizenz zum Gelddrucken und die vor- wie nachprozessuale Erosion der Unschuldsvermutung – Was Alicechen S. nicht lernt, lernt Alice S. nimmermehr...“


Ups, she did it again! - Ja, nach einem solchen „revolvierenden Mandat“ würden sich wohl viele der inzwischen 160.000 zu- und losgelassenen Rechtsanwälte und -innen alle zehn Finger ablecken. Da weiß man doch wie die Wurst aufs Brot kommt oder die monatlichen Fixkosten der Kanzlei schon mal abgedeckt sind … Nur, für uns alle heißt das umgekehrt auch: Die uneinsichtige Alice S. in noch mehr Talk-Shows, – nicht nur um weiter an der Sprach-Gewaltspirale zu drehen -. Alice auf noch mehr „Lesereisen“ in nicht ausverkauften Räumlichkeiten - bei denen dann auch noch am übernächsten Tag die Lokalpresse zugeschmiert wird – um die Kohle beizuschaffen, die sie gleich wieder abführen darf.
 (UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html
Welch Teufelinskreis! (für uns)
(Hier gleich der nächste Sprach(un)„Fall“ der Alice S.: „...habe sie die Position des Opfers einnehmen wollen.“ Sic! http://www.echo-online.de/freizeit/kunstkultur/literatur/Lesung-mit-Alice-Schwarzer-Aus-dem-Leben-einer-streitbaren-Frau;art639,2826370 - Aber, wird sich AS sagen, wenn es nicht mal die Polizei in BW („Polizeidirektion Sigmaringen gibt Unterlassungserklärung ab: Anzeigenerstatterin im Kachelmann-Prozess ist kein "Opfer" http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197 ) oder die LKA und das BKA allgemein so richtig zu kapieren scheinen …. Wie oft steht in den jährlichen Kriminalstatistiken (PKS http://www.bka.de/nn_229340/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pks__node.html?__nnn=true ) „Opfer“ (mal zählen!), wo es polizeilich/rechtsstaatlich genau „mutmaßliches Opfer“ heißen müßte, weil es auch zum Erfassungszeitpunkt „nur“ der/die TV ist? (bei rd. 13% Verurteilungsquote! - Hallo!???!)

Wo fängt VOR-Verurteilung an? Und wo geht es mit den nachprozessualen NACH-Verurteilung(sversuch)en weiter?
Weil sie offensichtlich nicht einmal die Minimal-Anforderungen der Les-Art (mündliche „Begründung“ des immer noch unveröffentlichten Urteils) des sich nicht für befangen und/oder überfordert fühlenden Richters Seidling verstanden hat, will/wird sie wohl tapfer durchhalten – bis zum bitteren Ende (Letzten Atemzug? Ihrer privaten Geldmittel? - Der EMMA? - stetig sinkende Auflage und nur noch saisonale Erscheinungsweise mit Mondpreis). Immerhin gibt es ja inzwischen den ersten Teil (Schreck laß nach!) der Bio mit mehreren EMMA (s – zukünftiges Altpapier, das ohnehin alsbald – wie angedroht für umme im Internet rumsteht) zum gleichen Bundle-Preis (was einerseits das Ranking bei den verkauften Büchern erhöhen und/oder die „verteilte“ EMMA-Auflage pimpen soll ...)

Im Zusammenhang um die Restzweifel um die Intelligenz der Alice S. und dem Erscheinen eines neuen Buches zur New Yorker Strauss-Kahn-Affäre

Sturz nach Sex-Skandal - Strauss-Kahn sieht sich als Opfer politischer Intrigen
Enthüllungsbuch - Strauss-Kahn sieht sich als Verschwörungsopfer

empfehlen wir HIER – mal wieder – zwei Beiträge der bloggenden Krimiautorin und Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Wolff.
(für die Leser im sonnigen Teil Deutschlands gerne für später ;-))


Hier http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246 denn auch die neuerliche Meldung zur noch scheiternden Praxis der Alice S. „Unschuldsvermutung“ endlich, endlich, endlich wenigstens zum „Unwort des Jahres 2012“ http://litigationiswar.wordpress.com/2012/02/29/alice-schwarzer-kassiert-einstweilige-verfugung-fur-unwort-des-jahres/ zu machen:

LG Köln bestätigt: Alice Schwarzer darf keine Richteräußerungen erfinden

In einem Radiointerview des SWR hatte Frau Schwarzer in Bezug auf den Freispruch von Jörg Kachelmann durch das Landgericht Mannheim Folgendes behauptet:

“Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld.”


Zudem hatte sie den Richtern des LG Mannheim folgende Äußerung in den Mund gelegt:

“Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel.”


Diese Äußerungen sind jedoch jedoch seitens der Richter niemals gefallen. Das Landgericht Köln untersagte es Frau Schwarzer daher mit einstweiliger Verfügung vom 23.12.2011, diese erfundenen Zitate zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten. Auf den Widerspruch von Frau Schwarzer bestätigte das Landgericht Köln nun mit Urteil vom 18.04.2012 (Az: 28 O 1081/11) die einstweilige Verfügung.

In seinem Urteil weist das Landgericht insbesondere darauf hin, dass Frau Schwarzer mit dem falschen Zitat eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstelle, wobei sie die Richter des Landgerichts Mannheim gleich auch noch als Quelle heranziehe. Da sie durch ihre Äußerungen den Freispruch von Jörg Kachelmann entwerte, verletzten diese in nicht hinzunehmender Weise das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann.

Rechtsanwalt Ruben Engel von HÖCKER Rechtsanwälte:
"Abermals wurde gerichtlich bestätigt, dass Frau Schwarzer mit ihren Äußerungen nicht nur die Grenze des gerade noch Zulässigen austestet, sondern diese immer wieder bewusst überschreitet."



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