Dienstag, 24. Januar 2012

WARNUNG! Im Namen der Haftpflichtversicherungsgemeinschaft: Gefährliche Sexualpraktiken kosten Haftpflichtschutz OLG Hamm I-20 U/11 Recht und Schaden

"2. Das wiederholte Zuziehens eines der Partnerin um den Hals gelegten Gürtels bis zur Bewusstlosigkeit zum Zwecke der sexuellen Stimulation erfüllt die Voraussetzungen des Risikoausschlusses der „ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung“ in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung." - Bevor es es ein Massenphänomen bzgl. Praxis und Anspruchs-Irrtum wird: Natürlich hat die Versicherung Recht, das OLG Hamm auch. Und ganz besonders natürlich die Zeitschrift "Recht und Schaden" (11/2011), dpa (die jetzt im Januar 2012 nochmal auf "Recht und Schaden" verweist), Stern, DIe ZEIT, SÜDDEUTSCHE, N-TV, N24, .... und und und. Man kann es nicht oft genug wiederholen. Wo kommen wir sonst als Haftpflichteversicherte hin. Man stelle sich mal vor die Praktiken bzw. die falschen Ansprüche würden Schule machen. Deshalb auch von uns nochmals der warnende Hinweis damit es allgemeines Bildungsgut wird.

Also wer's braucht: OLG Hamm I - 20 U 10/11: 

Oberlandesgericht Hamm, I-20 U 10/11








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