Donnerstag, 20. Oktober 2011

Contagion! – Kachelmann/Köln/Göttingen: (Un)einsichtige Staatsanwältin gibt Unterlassungserklärung ab – Ein „Schwarzer Schwan“ namens Hoecker - "Bloggen ist nicht Schreiben. Das ist Graffiti mit Punkt und Komma"

Nach echter Reue und Einsicht und/oder nur endemisch/epidsodisch statt pandektisch/pandemisch klingt DAS eigentlich nicht:
„Daraufhin nahm Freudenberg ihren Widerspruch zurück und gab die Unterlassungserklärung ab. Sie begründete ihren Schritt mit wirtschaftlichen Gründen: „Ich kann es mir schlichtweg nicht leisten, dieses Verfahren durch alle Instanzen durchzufechten.“ Eine Niederlage in erster Instanz würde sie 5000 Euro kosten, in zweiter Instanz 12000 Euro. Angesichts von zwei studierenden Kindern könne sie dieses Risiko nicht eingehen., was bisher nur HNA das Göttinger Tageblatt berichten“ (Fortsetzung von: Kachelmann erwirkt Verbot gegen Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Freudenberg http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170)
Ne, ne. Nach echter Reue und Einsicht und/oder endemisch/epidsodisch klingt DAS eigentlich nicht,was bisher nur HNA[1] und das Göttinger Tageblatt [2] von der „Juristin, die viele Jahre das Sonderdezernat „Sexuelle Gewalt“ bei der Staatsanwaltschaft Göttingen geleitet hat und derzeit im Niedersächsischen Justizministerium als Referentin für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz tätig ist,“ zu berichten wissen.
Eigentlich klingt das unseres Meinens und Dafürhaltens nicht nur dafür, dass die gute Frau nicht mal die Basics verstanden hat; es eher nach dem Einrichtung eines „Freischwebenden Gipfels“ nach dem „Peter Prinzip“ [3] schreit. [Schwenn: "Die Pest unserer Tage" http://www.cicero.de/comment/13527]

"Ein Freispruch, auch wenn er noch nicht rechtskräftig ist, verstärkt die vor dem Urteil bestehende Unschuldsvermutung in einem Maß, daß danach von Unschuld die Rede sein muß. Vorher wurde von mutmaßlichem Opfer und mutmaßlichem Täter geredet. Und jetzt will sie, nach einem Freispruch, die Anzeigenerstatterin als Opfer und Geschädigte bezeichnen? Das entbehrt der Logik.

Daß ihr gesamter, von tatsächlichen Opfern, handelnde Artikel gar nichts mit dem Kachelmann-Verfahren zu tun hat, war doch gerade Anlaß für die Erwirkung der e.V.! Genauso, wie der Barbara Hans-Artikel zur Kindesmißbrauchs-Studie der KFN im gestrigen SPIEGEL nichts mit dem Kachelmann-Verfahren zu tun hat, weshalb diese herbeigeschriebene Nähe zweier total verschiedener Komplexe gerade die Perfidie ausmacht...Nach oben"
(so das Verdikt iner Kollegin aus einem anderen Bundesland: http://ratlos-im-netz.forumieren.com/t489p180-fall-kachelmann-freiheit-und-die-befreiung-aus-der-elsen-falle#47572 )


Da wir mit dieser kolportierten Aussage vom Göttinger Tageblatt (online) [2] eher das Gefühl bekommen, dass sie sich nach der Begegnung mit ihrem persönlichen „Schwarzen Schwan“ [4, 5] (die ganz fiesen sind als weiße (melaninfreie) Höcker-Schwan (Cygnus olor)[6] getarnt (ein noch unberechenbareres/unwahrscheinlicheres Ereignis!) ) trotzig und alsbald einen weniger Prominenten unter der steigenden Zahl an NICHT-Verurteilten [Verurteilungsquote wegen explodierender Anzeigezahlen daher rund 13% - siehe Charts http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2011/07/vergewaltigung-falsche-anschuldigung.html] rauspiekt und sich ein weniger edles und weitverbreitetes Print- und Onlinemedium (statt FAZ) aussucht, um genau da risiko- und kostengünstiger  weiterzumachen, wo sie aufgehört hat; und die Piratenpartei bzw. der ChaosComputerClub mit dem Bürger-Trojaner nicht in die Pötte kommen, legen wir uns die Red- und Schreibselige im Rahmen unseres state attorney/prosecutor watching mal auf Wiedervorlage – zur weiterenVerhinderung solch rechtsstaatsgefährdender viraler Effekte des Gender-Marketings (siehe Charts – denn um die rechtsstaatlichen Urteile und deren Akzeptanz scheint es ja eh längst nicht mehr zu gehen…).[8] – und das bei einem Anteil von 0,13%= 1, 3 Promille 7.724 angezeigte Fälle von 5.933.278 [9] bei diesem mediendominierenden, gehypten und mediendominierten, pandemischen Thema -  in völliger Verdehung der Realitäten als handele es sich um eine Pandemie der Vergewaltigung in Deutschland wie in Ruanda, Süd-Afrika oder dem Sudan. (Zwischenfrage: Wieviel hat eigentlich den deutschen Steuerzahler die letzte mediengehypte NICHT-(Grippen)Pandemie gekostet???)

Wie heißt es so schön?

Denn wenn man von soviel flagrantem Unrecht erfährt, das ist schon einen Google Alert wert.

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Bloggen ist nicht schreiben. Das ist Graffiti mit Punkt und Komma"



Bei der Gelegenheit nochmals unser Dauerhinweis auf den „Schwarzen Schwan/Black Swan“ Der Schwarze Schwan: Die Macht höchst unwahrscheinlicher Ereignisse: Nasim Nicholas Taleb [4, 5]


[Zur gestrigen Urteilsverkündung bzgl.der sich im Falle des (inzwischen sogar ohne Revision der STA und NK rechtsgültig) FREIGESPROCHEN Jörg Kachelmann sich in der BUNTEN dennoch als Opfer darstellenden Beschuldigerin (28 O 557/11 LG Köln) [6] gesondert.]

[5] Der Schwarze Schwan: Die Macht höchst unwahrscheinlicher Ereignisse: Amazon.de: Nassim Nicholas Taleb mit Leseprobe: http://www.hanser.de/buch.asp?isbn=978-3-446-41568-3
[9] http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2011/PKS2010.pdf?__blob=publicationFile



442 Seiten
Fester Einband
Pappband
ISBN-10: 3-446-41568-8
ISBN-13: 978-3-446-41568-3
€ 24,90
Dokumente
Inhaltsverzeichnis
[PDF-Dokument, 118 kb]
Vorwort
[PDF-Dokument, 169 kb]

PKS 2010


Strft. Straftaten(gruppen)
Schl. 2010 2009 absolut in % 2010 2009
------ Straftaten insgesamt 5 933 278 6 054 330 -121 052 -2,0 56,0 55,6
000000 Straftaten gegen das Leben 3 216 3 269 -53 -1,6 91,7 91,6


[...]
100000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 46 869 49 084 -2 215 -4,5 78,9 79,7
110000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter
Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines
Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177,
178 StGB davon:
15 373 14 955 418 2,8 82,7 82,6
111000 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3
und 4, 178 StGB davon:
7 724 7 314 410 5,6 81,7 81,6
111100 überfallartig (Einzeltäter) gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3
und 4 StGB 

1 Kommentar:

  1. Ich wusste nicht, dass das noch aktuell ist. Aber der Spruch mit dem Bloggen finde ich gut. Den merke ich mir!
    Der Film ist übrigens auch ganz gut. Es lohnt sich ins Kino zu gehen.

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