Mittwoch, 27. Oktober 2010

"Unschuldig hinter Gittern - Wenn Polizisten zu falschen Geständnissen drängen" ... oder schlecht ermitteln/befragen -Wahrheitsfindung/Verbesserung

Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren

Nicht nur die Anfangsermittlungen im Falle des Moderators Jörg Kachelmann zeigen mal wieder eklatante Schwächen beim "Erts-Filter".
"Ein Familienvater wird erschlagen, zerstückelt, die Leiche den Hunden zum Fraß vorgeworfen. Diese Grausamkeiten gestehen vier Angehörige nach wochenlangen Vernehmungen. Obwohl sie die Geständnisse später widerrufen, den Druck durch die Vernehmer beklagen, verurteilt sie das Gericht. Jahrelang sitzen sie im Gefängnis, dann wird die Leiche des vermeintlich Ermordeten am Steuer seines Fahrzeugs aus der Donau geborgen - weder wurde er erschlagen, noch zerstückelt. Vergangene Woche begann in Landshut das Wiederaufnahmeverfahren gegen die vier Beschuldigten. Auch in anderen Fällen wurden Angeklagte verurteilt, weil sie ein Geständnis ablegten, das sich später als falsch herausstellte. Experten fordern deshalb, jede Vernehmung mit Tonband oder Kamera aufzuzeichnen." -

Frontal21 über fragwürdige Vernehmungsmethoden, falsche Geständnisse und Fehlurteile.http://www.frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,8122190,00.html

ZDF Mediathek:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1174368/Falsche-Gestaendnisse?bc=sts;sta#/beitrag/video/1174368/Falsche-Gestaendnisse


Das ist die eine Seite der Medaille. Aber auch der Fall Jörg Kachelmann zeigt eine dramatische Lücke beim Versuch der der Wahrheitsfindung bereits im frühesten Stadium der Ermittlungen. Schon in der ersten Auflage unserer Dauerempfehlung BENDER/NACK wurde die in anderen Ländern längst übliche Videoaufzeichnung gefordert, zumal sie mitterweile überhaupt kein Kostenfaktor mehr darstellt, vielmehr zwischenzeitlich erhebliche Zeit und Kosten sparen helfen würde. Ganz angesehen vom Zweck die Zeugenreaktion (Körpersprache 80% der Kommunikation) von ANfang an und nachvollziehbar festzuhalten. Zeugen, Beschuldigte udn auch Polizeibeamte selbst zu schützen, Fehlverhalten zu erkennen und durch Schulungen abzustellen und falsche Paraphrasierungen durch mit ihrer Muttersprache kämpfende, protokollierende Polizeibeamte mit selektiver Wahr-Nehmung(!) und Wahr-Gebung einzuschränken.

UPDATE: BREAKING NEWS:

Mordfall Peggy: Ermittlungen gegen Polizisten

Bayreuth/Hof (Bayern) – Überraschende Entwicklung im Mordfall Peggy: Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt gegen unbekannte Polizisten wegen des Vorwurfs der Aussage-Erpressung. Am Mittwoch soll ein ....

Nicht nur im Falle Kachelmann (sondern auch bei der vergeblichen Suche nach der nach einer Studentenfete vermißten Studentin Tanja Gräff, wo über 1000 Vernehmungen von Studenten, z.T. mit Migrationshintergrund, in Polizeideutsch transkripiert wurden. - Was sollte da noch rauskommen?) hätte bereits viel Leid vermieden werden können. Die Gutachter hätten stattdessen bereits auf die "Erzählungen" (mit den frischesten Erinnerungen ohne vermeintliches "plötzliches Traumavergessen aufsetzen können und hätten sich nicht mit vergesslichen Polizeibeamtinnen - angeblichen Profis - begnügnen müssen...) Damit hätte auch die Qualität der "Einschätzungen" (Gefühle" der Beamtinnen bei der Wiedergabe ihrer Eindrücke) eingeordnet werden können.

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/2010/Stn1.pdf
HÜBSCHES ZITAT:
"Die forensische Erfahrung zeigt, dass sowohl der Ablauf als auch der Inhalt von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren im weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere in der Hauptverhandlung, häufig und in aufwändiger Weise thematisiert werden und für Kontroversen zwischen den Verfahrensbeteiligten sorgen. Es darf als allgemeinkundig gelten, dass die Wiedergabe einer Aussage durch den Vernehmenden oder den Protokollführer missglücken kann (BVerfG NJW 1975, 103, 106)."

Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren

Die BRAK hat schon früh in diesem Jahr mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 1/2010 den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren durch verstärkten Einsatz von Bild-Ton-Technik vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Ausweitung der bestehenden Vorschriften über die Aufzeichnung von Vernehmungen im Ermittlungsverfahren auf Bild-Ton-Trägern und die Einführung des Videoprotokolls bei tatrichterlichen Hauptverhandlungen vor dem Landgericht und Oberlandesgericht in Strafsachen vor. Damit soll dem dringenden Bedürfnis nach einer Dokumentation von entscheidungserheblichen Vernehmungen, die für alle Verfahrensbeteiligten eine möglichst hohe Richtigkeitsgewähr bieten, Rechnung getragen werden. Zahlreiche Probleme, die allein aus der herkömmlichen Art und Weise der Dokumentation in Form eines schriftlichen Vernehmungsprotokolls resultieren, können durch den Einsatz moderner Bild-Ton ausgeräumt werden.

Das gehört dabei auch hierher:

Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - badische ...

27. Juni 2009 ... 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html

Die Rechtsanwäldin | vor 6 Tagen — Würden deutsche Tüftler und Ingenieure so arbeiten, würde sich das Ausland über die Bezeichnung "Made in Germany" schlapplachen; wir wären ein Agrarland geblieben. Würden Banker so arbeiten gäbe es täglich zweimal einen Börsencrash. Angesichts von Phänomenen wie die des "Phantoms von Heilbronn" und des gestern Freigelassenen und des gerade wied…

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1 Kommentar:

  1. In meinem Fall nicht unbedingt ein falsches Geständnis, sondern ein Verstoß gg. 136a StPO und 244 Abs. 2 StPO. Es wurde mir nämlich die Nichtaussage am Tatort (mit 2.37 Promille), als NICHTVORLIEGEN einer Notwehrsituation gewertet. Dies beim 4. gewalttätigen Übergriff eines xxx-vorbestraften Frustschlägers, innerhalb von 20 Std. Ich war niemals vorbestraft und habe ein Lebendgewicht von ca. 60 Kilo. Der Schläger war damals schon mit mehreren Gewalttaten, unmittelbar nach seiner damaligen Haftentlassung, in Ermittlung.
    Das wurde vom BGH auch noch abgezeichnet. Seit gestern habe ich die Revisionsschrift auf meiner HP (Galerie).
    Ich wurde ebenfalls massiv bedrängt und ja auch gleich in Geständnis-Erzwingungshaft (U-Haft) genommen. Anstelle dass ich einen Arzt bekommen hätte, der zweifellos festgestellt hätte, dass ich schon durch die ersten 3 Übergriffe WEHRLOS geschlagen wurde. Die Beweise meiner Notwehr waren ebenfalls auf meinen Körper 'geschrieben'. So ist das halt in BY, die gerichtsmedizinischen Gutachten vom Tattag, wurden in keinem der Straf- und Zivilverfahren herangezogen. Es war so einfach, aus dem Opfer (mir), den Täter zu machen. Ich kämpfe heute noch - werde niemals aufgeben.

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