Jörg Kachelmann gewinnt gegen BILD.
Am 11.08.2010 verkündete der Axel Springer Verlag voreilig eine "Wende im Rechtsstreit mit Jörg Kachelmann". Das "Verbot gegen die BILD.de-Berichterstattung" sei "vom Tisch". Kachelmann habe "einen Rückzieher gemacht".
In unserer Pressemitteilung vom gleichen Tag hatten wir darauf hingewiesen, dass diese Darstellung falsch ist und BILD am 1. September in vollem Umfang unterliegen werde. Genau so ist es gekommen. Das Landgericht Köln hat Kachelmann heute Recht gegeben. Es hat die einstweilige Verfügung aufrecht erhalten, in der es bild.de verboten worden war, Details aus der Ermittlungsakte zu verbreiten, die bild.de aus einem FOCUS-Bericht entnommen hatte.
Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.: "Die heutige Entscheidung ist von großer Wichtigkeit für die künftige Berichterstattung über Strafverfahren. Die Vorverurteilung von Beschuldigten in einem Strafverfahren durch Berichte, die detailliert aus der Ermittlungsakte zitieren, ist rechtswidrig."
01.09.2010 Sieg gegen BILD PM von Hoecker.eu
Prozessberichte
Kachelmann siegt gegen bild.de
Von Christian Rath, 01.09.10, 23:26h, aktualisiert 01.09.10, 23:28h
Greift da nicht sowieso § 353d StGB?
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