Donnerstag, 17. Juni 2010

Vaginabundierender Jörg Kachelmann: Forum "Recht im Zentrum": Was Presse darf

Mit Jörg Kachelmann hat das Thema der medialen Vorverurteilung ein prominentes Gesicht bekommen. Der schillernde Fall verdeutlicht das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz wie kaum ein anderer.

Der Fall Kachelmann oder: Was Presse darf

Von Claudia Schweda | 17.06.2010, 10:34

Dieses Spannungsverhältnis stand am Dienstagabend im Mittelpunkt des Forums «Recht im Zentrum», veranstaltet von unserer Zeitung und dem Landgericht Aachen.[...]

«Die in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Medienfreiheit kann nicht grenzenlos sein», sagte Gernot Lehr. Der Bonner Medienrechtler, der....

..dass die Grenze zum Persönlichkeitsschutz im Fall Kachelmann weit überschritten wurde. Medien dürften grundsätzlich über den Verdacht berichten, dass sich eine Person des öffentlichen Lebens strafbar gemacht hat. «Dies gilt aber nur dann, wenn der Strafvorwurf mit der öffentlichen Funktion dieser Person in irgendeinem Zusammenhang steht», sagte Lehr. Das sei im Fall Kachelmann nicht der Fall.

Die Staatsanwaltschaft habe mit ihren konkreten Schilderungen von Tatverdacht und Tatvorgängen die «öffentliche Hinrichtung eines Prominenten» befördert.

siehe auch:


http://www.jurablogs.com/de/go/csi-n-irgendwo-tampon-grauens-lauert-immer-ueberall-60-jahre-erst-einfuehrung


Zum gleichen Thema auch ein langes Interview des RHEINISCHEN MERKUS mit RA Prinz:

MEDIENRECHT

„Die reine Unterhaltung“

Der TV-Meteorologe Jörg Kachelmann ist schon verurteilt, bevor ein Prozess stattgefunden hat. Anwalt Matthias Prinz über gefallene Stars und aufstrebende Staatsanwaltschaften.

[...]

Prinz: [...]Es hieß, die Aufdeckung wichtiger Missstände werde durch dieses Urteil verhindert. Das war totaler Quatsch, wie sich seither gezeigt hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied damals grundsätzlich: Niemand muss Eingriffe in seine Privatsphäre hinnehmen, wenn dies lediglich der Unterhaltung anderer dienen soll. Ein Eingriff muss vielmehr durch eine Information gerechtfertigt sein, die für die Gesellschaft von Bedeutung ist.

RM: Ist der Fall Kachelmann von Bedeutung?

Prinz: Nein, das ist reine Unterhaltung.

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