Donnerstag, 4. März 2010

Merk(el) kapituliert vor Google Street View


A Street(View)car named desire(=Begehrlichkeit) .... Endstation ????


Während Bundesverbraucherministerin Aigner (CSU) noch vor wenigen vor Google StreetView Tagen warnte,


"Millionenfache Verletzung der Privatsphäre"


warnte ihre Funktionskollegin von der gleichen Partei auf Landesebene nun vor übertriebener Panikmache, offensichtlich mal wieder ohne zu wissen, wovon sie da genau aber entspannt spricht. Auch die Bundeskanzlerin erkennt weder den "Streisand-Effekt at its best" nicht, der sich für denjenigen ergibt, der sich nach dieser verqueren Logik gegen den Eingriff in seine Rechte erst durch Widerspruch Recht verschaffen können soll. Das funktioniert ja jetzt schon offensichtlich nach der Brachial-Methode mit der Google Bücher ungefragt digitaliserte und die armen Verlage hinterherhecheln durften ... .


Vielleicht sollten (Merk(el) einfach mal die gelben Seiten aufschlagen - und jemanden anrufen, der sich damit auskennt. Oder gleich jemand mit einer roten Robe anrufen (ehe es wieder andere tun) und/oder ansimsen.

"Wachsende Kritik am Internetriesen: Auf Google mit Gebrüll

Mit der Macht des Suchmaschinenkonzerns Google wächst auch die Kritik. Immer mehr Menschen und Firmen wehren sich gegen die Datenkrake aus den USA. Eine Übersicht über wichtige Anti-Google-Klagen.

Zum Beitrag:
http://www.stern.de/digital/online/wachsende-kritik-am-internetriesen-auf-google-mit-gebruell-1548217.html#utm_source=standard&utm_medium=rss-feed&utm_campaign=alle

Angriffe und Kritik

Auf Google mit Gebrüll!

Eigentlich ist Google ungeheuer beliebt - als Suchmaschine. Doch es gibt immer mehr Menschen und Firmen, die das US-Unternehmen ablehnen, hassen, verklagen. FTD.de zeigt Beispiele. von Annette Berger
Mit teilweise 90 Prozent Marktanteil beherrscht Google Internetsuche und Suchmaschinenwerbung in vielen Ländern weltweit, mit Ausnahme Asiens. Weit abgeschlagen sind Microsoft und Yahoo.
Doch der Suchmaschine reicht ihre Macht nicht. Sie arbeitet an vielen Diensten, die Menschen Angst machen. Mit einer ungeheuren Datensammlung ist Google in der Lage, Persönlichkeitsprofile zu erstellen.
Hier ein Überblick über Kritiker und Neider des Konzerns - und den Ärger, den sie dem erfinderischen Management machen.
Lange waren Apple und Google die dicksten Freunde. Als Großabnehmer von Laptops dürfte Google der größte Unternehmenskunde von Apple sein. Und auf Apple-Produkten wie dem Betriebssystem Mac OS X und dem iPhone sind Suchdienste von Google voreingestellt. Doch mit der Patentklage von Apple gegen den taiwanesischen Handy-Produzenten HTC hat sich das Verhältnis abgekühlt.
Auf den ersten Blick haben die Klage von Apple vor einem US-Bezirksgericht in Delaware und die Beschwerde vor der Internationalen Handelskommission (ITC) gegen HTC nichts mit Google zu tun. Doch bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass Apple sich vor allem gegen das Handy-Betriebssystem Android wendet, das maßgeblich von Google entwickelt wurde.
HTC ist weltweit der wichtigste Hersteller von Android-Smartphones. Das Unternehmen bringt Telefone unter der eigenen Marke in die Läden, produziert aber auch das Google-Smartphone Nexus One, das von dem Suchmaschinen-Konzern direkt über das Internet vertrieben wird.
Apple wirft nun HTC vor, mit seinen Produkten gegen 20 Patente verstoßen zu haben. Eine Kernfunktion, um die es dabei geht, heißt "Multitouch", mit der man beispielsweise mit zwei Fingern auf dem Display in ein Dokument hineinzuzoomen kann. Noch heute unterscheidet sich das iPhone von den meisten Wettbewerbern durch die "Multitouch"-Funktionalität. Doch im Februar schaltete Google eine Funktion frei, die der "Multitouch"-Methode von Apple quasi entspricht.
Von HTC bis Nexus One Telefonieren mit Google
Im Kampf gegen Google scheut Apple nun den Frontalangriff und sucht sich einen auf den ersten Blick schwächeren Gegner aus. HTC ist zwar einer der erfolgreichsten Smartphone-Hersteller der Welt, verfügt allerdings nicht über die enormen finanziellen Mittel von Apple oder Google.
Doch ob Apple den Kampf gewinnt, ist völlig offen. Denn auch die Gegenseite verfügt über ein prall gefülltes Patentportfolio, so dass am Ende auch ein Kompromiss stehen könnte.[FTD]

Ungeklärt bleibt natürlich auch die Frage, was z.B. nach Umzügen passiert, wenn der Vormieter bzw. Voreigentümer nicht widersprochen hat. Das Bild offensichtlich schon im Internet war oder noch ist. Gar nicht auszudenken, was passiert, wenn der/die Vorgänger gar Gartenzwerge im Vorgarten hatte (siehe Urteil Hamburg - Es kann nicht Aufgabe der Gerichte sein, in dieser vorwiegend ästhetischen Kontroverse ein Urteil zu fällen [...]. Vielmehr ist entscheidend, daß die umstrittene Aufstellung der Gartenzwerge bei nicht wenigen Menschen den bezeichneten Anstoß erregt und deshalb letztlich zu einer nicht ganz unerheblichen Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage geeignet ist. [Quelle: OLG Hamburg, NJW 1988, 2052 (2052f.)] oder hier:) und sich solch schauerliche Geschichten dann auf OFFENER WELTBÜHNE abspielen - während in Afrika die Kinder verhungern und/oder verdursten ....

Es ging um eine Markise, die zu weit über das Grundstück ragte ...
paid Kleinkrieg im Vorgarten
Von Ralf Nehmzow 29. April 2009, 00:00 Uhr

Anklage wegen eines Faustschlags: Wohnungseigentümer vor dem Amtsgericht - Verfahren eingestellt.


(Freie Fahrt für Google über wrecked streets and bridges bei denen am Ende des Jahres die aktuellen Frostschäden wegen kommunaler Geldnot noch nicht beseitigt sind ???????? - Wie steht dann DEUTSCHLAND an sich vor der globalen Dorf-Öffentlichkeit da?)

Streit über „Street View“: Merkel will freie Fahrt für Google

Bundeskanzlerin Merkel will Googles „Street View“ in Deutschland nicht einschränken. Wer einen Eingriff in seine Privatsphäre befürchte, könne widersprechen, sagte Merkel. Verbraucherschutzministerin Aigner hatte engere gesetzliche Grenzen für Google verlangt.

Zum Beitrag:
http://www.faz.net/s/RubCC801D08D34145F4A46F9638F4147CFF/Doc~E4566243E88FD41C6B4E9E978A36AFAF6~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Google Street View (PM 33/10 vom 04.03.10)

Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert Versachlichung der Diskussion um Google Street View



Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk mahnt in der Auseinandersetzung um Google Street View mehr Gelassenheit an: "Wir sollten die Diskussion versachlichen! Es ist völlig klar, dass man über den erforderlichen Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger reden muss. Es besteht aber überhaupt kein Anlass zu übertriebener Panikmache."

Die Darstellung von Straßenzügen mit Gebäuden und Grundstücken dürfe nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur dergestalt erfolgen, dass keine individuellen Informationen über Personen, wie Gesichter, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern, erkennbar seien, so Merk. Das habe Google zugesichert. Betroffene könnten auch verlangen, dass eine Abbildung ihres Hauses oder ihrer Wohnung gelöscht werde. Google habe darüber hinaus zugesagt, dass Daten derjenigen, die bei dem Unternehmen Widerspruch einlegten, auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht würden. Außerdem habe Google eine umfassende Dokumentation des Ablaufs des Widerspruchsverfahrens von der Einlegung bis hin zur Löschung sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Rohdaten zugesichert. "Damit wurde doch schon viel für den Datenschutz erreicht. Die Einhaltung dieser Zusagen wird allerdings genau zu beobachten und zu kontrollieren sein," so Merk.

Ausführlichere Informationen zum Thema und Hinweise, wie Bürgerinnen und Bürger erreichen können, dass bestimmte Aufnahmen unkenntlich gemacht werden, gibt es im Verbraucherinformationssystem Bayern unter http://www.vis.bayern.de/daten_medien/medien/streetview.htm.



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