Donnerstag, 11. Februar 2010

SWIFT-Abkommen Bamberger begrüßt Ablehnung des SWIFT-Abkommens durch EU-Parlament

Justizminister Bamberger begrüßte die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, dem sogenannten SWIFT-Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika nicht zuzustimmen.

"Die gegen das Übereinkommen wiederholt geäußerten Bedenken verfassungs- und datenschutzrechtlicher Art sind von der Mehrheit der EU-Parlamentarier geteilt worden. Das ist ein guter Tag für den Datenschutz. Die Landesregierung wird auch weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, mögliche Übereinkommen zu verhindern, die den Datenschutz aushebeln."



Damit wird nun verhindert, dass das US-Finanzministerium zukünftig zur Verhütung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung Bankdaten abrufen kann, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs bei dem in Belgien ansässigen privaten Unternehmen SWIFT gespeichert werden. Bamberger: "Dies ist ein gutes Ergebnis. Denn: Zweck und Voraussetzungen der Datenübermittlung wären nicht hinreichend klar festgelegt, eine Weitergabe an Drittstaaten nicht ausgeschlossen und ein hinreichender Rechtsschutz für betroffene Bürger nicht gewährleistet gewesen. Ohne Darlegung einer konkreten Verdachts- oder Gefährdungslage sollten Daten in erheblichem Umfang in 'Paketen' übermittelt werden, so dass jeder gespeicherte Bankkunde hätte betroffen sein können. Dies wäre unverhältnismäßig gewesen. Hierauf hat auch der Bundesrat in seiner zu dem Abkommen am 27.11.2009 verabschiedeten Entschließung hingewiesen", so Bamberger.

Die europäisch-amerikanische Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus müsse zwar unterstützt und gefördert werden. "Hierzu müssen aber nun mit den USA rechtsstaatlich und datenschutzrechtlich einwandfreie Grundlagen ausgehandelt werden", so Bamberger.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz SWIFT-Abkommen

Bamberger begrüßt Ablehnung des SWIFT-Abkommens durch EU-Parlament


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