Mit Beschluss vom 12.02.2010 hat das Amtsgericht Mainz die Anklage der Staatsanwaltschaft Mainz vom 04.12.2009 gegen den ehemaligen Geschäftsführer der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht eröffnet. Termin zur Hauptverhandlung wurde auf Montag, den 15.03.2010, 9.00 Uhr und Montag, den 29.03.2010, 9.00 Uhr bestimmt.Wegen der Tatvorwürfe wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz vom 04.01.2010 verwiesen (www.justiz.rlp.de). Den dortigen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.
Amtsgericht Mainz
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