Mittwoch, 3. Februar 2010

Die Apokryphen des STGB: § 203 ff

Es ist schon interessant, wie mit einem (medialen) Schlag (Ermittlungswelle Fiskus holt zum großen Schlag aus ) bzw. zwei (medialen!) Schlägen (Siehe Fall Sarah Kern und Goran Munizaba) ehedem selbst völlig geheime Paragraphen über Geheimnisse in den Blickpunkt der Interessen gerückt werden.

BILD online 29.01.2010:
"Pikante Randnotiz im Ehedrama: Wie BILD von der Staatsanwaltschaft München erfuhr, liegt gegen Sarah Kerns Anwalt Nikolaus Köhler-Freese eine Strafanzeige (sic!?)wegen Verletzung des Privatgeheimnisses vor. Er hatte bei einer Pressekonferenz das Vorstrafenregister von Goran Munizaba öffentlich gemacht und das Pamphlet an die anwesenden Medien verteilt. Gegenüber BILD wollte Köhler-Freese dazu keinen Kommentar abgeben."

Wenn schon einige Anwälte und -innen massive Probleme mit der wettbewerbsrechtlich richtigen Ausgestaltung ihres Briefkopfes zu haben scheinen, wie muss es da erst mit der Wahrung des Datenschutzes z.B. bei Kanzleiübernahmen aussehen.

Immerhin macht sich die RAK-München die Mühe auf ihren Seiten nochmals darauf hinzuweisen ... ;-)

http://www.rak-muenchen.de/534.html


Wir dürfen ja auf "jeden Fall" gespannt sein. Vielleicht entwickelt sich da ja eine "Marktlücke" bzw. ein neuer interner Markt... .

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